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MUNK Plattformtreppe Aluminium,Stahl verzinkt
| Ausführung: | Aluminium,Stahl verzinkt |
|---|---|
| Ausladung: | 2540 mm |
| Kategorie: | Industrietreppe |
| Lieferumfang: | Andere Stufenbeläge gegen Mehrpreis. Konfigurierbar über https://www.steigtechnik.de/konfigurator |
| Neigungswinkel: | 60° |
| Oberfläche: | Aluminium geriffelt |
| Stufenanzahl: | 13 |
| Stufenbreite: | 1000 mm |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Fahrbare Plattformtreppe aus Aluminium mit Neigung 60° Stufen- und Plattformbreite: 1.000 mm Plattformlänge: 460 mm Letzte Stufe (Tiefe: 225 mm) auf gleicher Höhe wie Plattform montiert (Gesamttrittfläche: 685 mm) Stufen- und Plattformausführung standardmäßig in Aluminium geriffelt (R 9) · optional auch mit anderen Belägen erhältlich Handlauf beidseitig und 3-seitiges Plattformgeländer Ø 40 mm mit verschraubten Verbindungselementen serienmäßig (Geländerhöhe: 1.100 mm) Zwei Lenkrollen Ø 100 mm am Steigteil und zwei Bockrollen Ø 125 mm als Querfahrwerk am Stützteil garantieren ein einfaches Verfahren von Ort zu Ort · die integrierten Feststeller (Totalstop) sorgen für einen sicheren Stand Einfache Montage durch Lieferung in vormontierten Baugruppen inklusive Montageanleitung Maximale Belastung: 1,5 kN/m2 · Stufenbelastung 150 kg · Gesamtbelastung 300 kg Hinweis: Im Standard sind Verbindungsteile aus verzinktem Stahl enthalten · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis können diese auch in Edelstahl ausgeführt werden · was für den Außenbereich empfohlen wird
Die universell einsetzbare Aluminium-Anlegeleiter mit Stufen für bequemen und sicheren Stand.- Sichere Anwendung durch integrierten Abrutsch-/Anlegeschutz- Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung sorgen für hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer- Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung- Bequemer Stand auf 80 mm tiefen, profilierten Stufen- Rutschhemmende Fußstopfen (SafetyCap)- Ab 12 Stufen mit Quertraverse für noch mehr Sicherheit Nähere Informationen über die wesentlichen Anforderungen der TRBS 2121-2 finden Sie in folgendem Erklärvideo unseres Partners Krause: https://www.youtube.com/watch?v=Zx-clvfwPus&feature=youtu.be
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
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