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MUNK Steigleiter
| Ausführung: | Einzügig |
|---|---|
| Breite: | 520 mm |
| Holmhöhe: | 60 mm |
| Kategorie: | Schachtleiter & Steigleiter |
| Leiterlänge: | 5960 mm |
| Lieferumfang: | Steigleitern erhalten bei uns in verschiedenen Materialausführungen passend zum Einsatzzweck. |
| Material: | Aluminium eloxiert |
| Steighöhe: | 4760 mm |
| Typ: | Steigleiter |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Wahlweise als Schiebeleiter, Anlegeleiter, Stehleiter oder verlängerbare Stehleiter – alles möglich durch Spezialgelenke. Sicherer freistehender Stand der Leiter durch Traverse. Aluminiumaussteifer mit Druckknopfarretierung verhindern ein versehentliches Lösen, können aber per Knopfdruck einfach entriegelt werden. Auch die Montage erfolgt in wenigen Sekunden. Sprossenweise manuelle Höhenverstellung durch Aufsetzhaken. Sicherung gegen Ausheben und Ausschieben. Bequeme Handhabung in allen Einsatzvarianten. Sicherungsklappen verhindern beim Tragen ein seitliches Verschieben der Leiternteile.
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Protec XS Falteinheit (Vertikal- und Faltrahmen)
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Für Sprossen-Stehleitern aus Aluminium oder GFK-Alu Inkl. Befestigungsmaterial 1 Satz = 2 Stück
1 Satz = 2 x Wandlaufrollen · 1 x Laufrollenachse Passend für 3-teilige Seilzugleitern
Anlegeleiter mit Stufen für eine breitere und längere Standfläche. Einfach im Gebrauch, höchstmögliche Sicherheit durch rutschhemmende Kunststofffüße
Ortsfeste Treppe mit Plattform aus Aluminium und Neigung 45° Stufen- und Plattformbreiten: 600 · 800 oder 1.000 mm Stufentiefe: 225 mm Plattformlänge: 460 mm Letzte Stufe auf gleicher Höhe wie Plattform montiert Stufen- und Plattformausführung standardmäßig in Aluminium geriffelt (R 9) · optional auch mit anderen Belägen erhältlich Handlauf und Geländer einseitig Ø 40 mm mit verschraubten Verbindungselementen (Höhe: 1.100 mm) serienmäßig Stirnseitiges Geländer sowie zweiter Handlauf optional (bei Wandabstand über 120 mm nach DIN EN ISO 14122-3 erforderlich) Einfache Montage durch Lieferung in vormontierten Baugruppen inklusive Montageanleitung Maximale Belastung: 1,5 kN/m2 · Stufenbelastung 150 kg · Gesamtbelastung 300 kg Bei Treppen mit Stufenbreite 800 oder 1.000 mm ist ab 3.300 mm senkrechter Höhe eine mittige Abstützung erforderlich (gegen Mehrpreis oder bauseits) Sofern bauseits keine Auflageflächen oder Befestigungen vorhanden sind · muss die Befestigung über eine Dreieckskonsole erfolgen Hinweis: Im Standard sind Verbindungsteile aus verzinktem Stahl enthalten · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis können diese auch in Edelstahl ausgeführt werden · was für den Außenbereich empfohlen wird
Das Uni Standard – für Arbeiten an der Wand und an der Decke, an Maschinen, in technischen Anlagen, Betriebs- und Lagerhallen, innen und außen. Standleitern aus Aluminium für Steckmontage, Geländer und Diagonalen aus Aluminium sind einfach einzurasten. Arbeitsböden aus Aluminium-Rahmen und Sperrholz-Einlage, auch als Durchstieg für gefahrlosen Innenaufstieg. Robuste Lenkrollen mit zentrischer Lasteinleitung nach Arretierung für besondere Standfestigkeit sowie Stahlspindeln zum Niveauausgleich.;Der Sicherheitsaufbau P2 mit Uni Telegeländer realisiert die kollektive Schutzmaßnahme ohne Zwischenschritt in gesicherter Position im Bereich der Duchstiegsklappe beim Auf- und Abbau, vereinfacht, beschleunigt die Montage und Demontage und entspricht somit den Anforderungen der aktuellen Fassung der DIN EN 1004 sowie den geltenden europäischen Arbeitsschutzgesetzen in vollem Umfang.;Gerüststützen aus Aluminium, als Basisverbreiterung erlauben je nach Ausrichtung das Arbeiten an Decke oder Wand und reduzieren die Ballastierung.
Die SePro D ist die High-End-Stufen-Doppelleiter aus dem MONTO-Programm - sauber, komfortabel und langlebig.- Große 250 mm tiefe, obere Ablage-/Abstellfläche- Eloxierte Holme verhindern das Verschmutzen der Hände und gewährleisten eine leichte Reinigung.- Stabile, schlagfeste Stahl-Gelenkverbindungen- Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung- Großdimensionierte, rutschhemmende und bodenschonende FußkappenInfo: Eloxierte Leitern verhindern durch die glatte Oberfläche ein Verschmutzen der Hände und gewährleisten gleichzeitig eine schnelle und einfache Reinigung der Leiter.
Set aus 1 x Rückenschutzbügel seitlicher Ausstieg · 2 x Rückenschutzstrebe Inklusive Montageset Streben 3.000 mm lang Zur Verringerung Abstand zwischen Geländer und Rückenschutz. Wenn der waagerechte Abstand einer Steigleiter mit Rückenschutz zum Geländer kleiner 1.500 mm ist · sind nach DIN EN ISO 14122-4 und DIN 18799-3 zusätzliche Absturzsicherungen erforderlich
mit clip-step R13Trittauflage · Aluminium · einseitig begehbar · Stufen 80 mm tief · mit zertifizierter, rutschhemmender clip-step R13 Trittauflage, für den Einsatz in nassen und öligen Arbeitsbereichen · 4-fach gebördelte Stufen-Holmverbindung · Stufenabstand 235 mm · optimiertes Leitergelenk safe-cap · nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik für optimale Bodenhaftung · Leiterneigung 70° · ergo-pad® Griffzone mit Klemmmechanismus zur Sicherung der zusammengeklappten Holme - für mehr Tragekomfort und Sicherheit · max. Gesamtbelastung 250 kg Die Trittauflage wird bis zur maximal begehbaren Stufe aufgebracht.
Für Montagearbeiten auf Dächern.+ Erhältlich in Aluminium, Holz oder Alu-Holz+ Holme aus wasserfestem, verleimtem, mehrlagigem Schichtholz oder ausAluminium+ Stabile Sprossen in gewölbter Form aus Aluminium oder Buche+ Zu Montagezwecken kann die Dachleiter auch mit dem FirstÜberwurfbügelauf der Dachfläche gesichert werden (ohne die Verwendung vonDachhaken).Info: Dachleitern nicht– als Anlegeleitern verwenden– mit der obersten Sprosse einhängen– in die Dachrinne stellen– bei Dachneigungen von mehr als 75° benutzen
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Lieferung komplett mit Rillennägeln Farbige Haken sind feuerverzinkt und pulverbeschichtet Mittig auf den Sparren anzubringen Für die erste Leiter werden min. zwei Haken · für jede weitere Leiter min. ein Haken benötigt Entsprechend Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 (EU) und DIN EN 517 Auf Dächern mit einer Neigung von 22,5° bis 75° sind Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 einzubauen. Sie sind wie folgt auf der Dachfläche zu verteilen: Obere Reihe Zwischenliegende Reihen in jeweils Untere Reihe Der horizontale Abstand der Sicherheitshaken einer Reihe darf nicht mehr als 2,0 m betragen. Anzuwenden bei Traufhöhen über 3,0 m
TOPIC Holmverlängerung (1 Stk.) zur Holmverlängerung bei Verwendung an Treppen oder Podesten, Verstellbereich 400 mm, einfache Befestigung durch zwei groß dimensionierte Flügelschrauben