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MUNK Plattformtreppe Aluminium,Stahl verzinkt
| Ausführung: | Aluminium,Stahl verzinkt |
|---|---|
| Ausladung: | 4320 mm |
| Kategorie: | Industrietreppe |
| Lieferumfang: | Andere Stufenbeläge gegen Mehrpreis. Konfigurierbar über https://www.steigtechnik.de/konfigurator |
| Neigungswinkel: | 45° |
| Oberfläche: | Aluminium geriffelt |
| Plattformbreite: | 600mm |
| Stufenanzahl: | 17 |
| Stufenbreite: | 600 mm |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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schnelle und einfache Montage durch Doppel-Klemmschrauben mit Haltesicherung · flexibel auf jeder Sprosse anzubringen bis zur maximal begehbaren Sprosse · passend für Sprossenleitern aus Aluminium und GFK Für einen bequemen und ermüdungsfreien Stand zum Arbeiten gemäß TRBS 2121 Teil 2
Plattformleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm Geräumige Plattform aus geriffeltem Aluminium-Warzenblech 480 x 655 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Mit beidseitigem Handlauf · 3-seitigem Geländer sowie Knie- und Fußleisten für ein sicheres Begehen und Stehen Beidseitig stufenlos verstellbare Ausleger Selbstschließende Sicherheitstüre Großzügige Werkzeugablageschale Zwei Rollen Ø150 mm und praktikabler Klappmechanismus für einen schnellen Standortwechsel Mit und ohne flexiblem Teleskopaufsatz zum Einstecken erhältlich Ausführung nach DIN EN 131-7 und der französischen Normen NFP 93-352/353 Maximale Belastung: 150 kg Breite 1480 mm, Schritt-Länge 1150 mm
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Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
1 Satz = 2 Stück
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
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Aluminium · beidseitig begehbar · Stufen 80 mm tief geriffelt · geschraubte Stufen-Holmverbindung · robuste Scharniere · Stufenabstand 235 mm · Leiterneigung 70° · hohe Standsicherheit · rutschfeste Leiterschuhe · Spannverbindung durch hochfeste Polyestergurte · max. Gesamtbelastung 150 kg
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Plattformleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm Geräumige Plattform aus geriffeltem Aluminium-Warzenblech 480 x 655 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Mit beidseitigem Handlauf · 3-seitigem Geländer sowie Knie- und Fußleisten für ein sicheres Begehen und Stehen Beidseitig stufenlos verstellbare Ausleger Selbstschließende Sicherheitstüre Großzügige Werkzeugablageschale Integrierte Rollen Ø150 mm und praktikabler Klappmechanismus für einen schnellen Standortwechsel Ausführung nach DIN EN 131-7 und der französischen Normen NFP 93-352/353 Mittels werkzeuglos montierbarem Teleskopaufsatz höhenverstellbar und treppengängig Maximale Belastung: 150 kg
Anlegeleiter aus glasfaserverstärkten Kunststoff-Holmen (GFK).+ Beidseitig geriffelte Aluminiumsprossen 30 x 30 mm+ Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung+ Außenbreite: 420 mm+ Ab 10 Sprossen mit zusätzlicher Quertraverse für noch mehr Sicherheit+ Vollkunststoff-Anlegeleitern auf Anfrage erhältlich
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Der Aluminium-Profitritt besitzt eine große Plattform, ist leicht verfahrbar, klappbar und erlaubt dank eines nazu senkrechten Stützteils, nahes Arbeiten am Objekt.- Extra große Standplattform für einen sicheren Stand (550 x 350 mm)- Doppelfunktion: Tritt mit integrierter Einhängemöglichkeit für Belagbühnen (1,5 – 2,0 m lang) zur Erstellung einer großenArbeitsfläche- Kompakt zusammenklappbar- Einfach, schnell und rückenschonend verfahrbar- Durch das fast senkrecht verlaufende Stützteil ist ein nahes Arbeiten am Objekt möglich- Breite, stabile Quertraverse mit rutschhemmenden Fußkappen (SafetyCap) und integrierten Transportrollen
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Sprossen-Schiebeleiter aus GFK. Holme und Sprossen aus glasfaserverstärkten Rechteckrohr-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit). Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm. Ohne Füllstoffe. Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung. Beschläge stahl verzinkt. Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse. Oberleiter ab Größe 2 x 12 Sprossen mit Wandlaufrollen. Korrosionsbeständige Führungsbeschläge. Oberleitern bis 3,0 m mit nivello®-Leiterschuhe. Sprossenabstand: 280 mm. Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse). Standard-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen sicheren Stand und Aufstieg bei Anlegeleitern über 3,0 m. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt. Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen. Schiebeleiter geprüft nach DIN EN 131. Die Ausführung berücksichtigt die EN 61478:2002 (Kat. 1: 28.000 Volt). Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar. Maximale Belastung: 150 kg. Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
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