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MUNK Leiterhalter
| Ausführung: | Rot, Profil-Halbzylinder |
|---|---|
| Breite: | 95 mm |
| Farbe: | RAL 3000 |
| Kategorie: | Leiterhaken |
| Material: | Stahl verzinkt ,Stahl beschichtet |
| Tiefe: | 260 mm |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
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Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
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Robuste fahrbare Aluminium-Treppe, das sichere und mobile Arbeitsmittel für alle Arbeitsbereiche in Anlehnung an die DIN EN ISO 14122. + Stufenbreite: 600 - 800 - 1000 mm (Stufen Alu gerieft) + Stufentiefe: 225 mm bei 45° und 175 mm bei 60° Neigung + Alu-Gitterrost-/-Lochblechstufen auf Anfrage (Stufentiefe 240 mm bei 45° und 185 mm bei 60° Neigung) + Standardplattformtiefe: 700 mm, Verlängerung und Verbreiterung auf Anfrage möglich + Lieferung mit beidseitigem Handlauf und umlaufendem 1100 mm hohem Plattformgeländermit Knie- und Fußleiste + Handläufe sind bei einer Treppenneigung von 45° mit einer Knieleiste ausgestattet + 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steigteil und 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steig- und Stützteil + Stabile Fahrwerkstraverse am Steig- und Stützteil + Die Lieferung erfolgt in vormontierten Baugruppen + Treppen mit anderem Neigungswinkel, Stufenbreite und Oberfläche als Sonderausführungauf Anfrage möglich + *gem. DIN EN ISO 14122 ist ab einer senkrechten Höhe von über 4000 mm ein Zwischenpodest erforderlich Mögliches optionales Zubehör: + Sicherungsschranke + Sicherungstür + Abnehmbare Werkzeugablage + Steckbares Geländer + Rutschhemmender Handlauf + Sicherungskette + Stufenkantenmarkierung + Zentralbremse(handbetätigt) + Rammschutzleisten + Verkürzte Traverse (Ballastierung notwendig) + Bockrollen am Stützteil + ComfortStop
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