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MUNK Innenschuh nivello®
| Farbe: | schwarz |
|---|---|
| Holmabmessungen: | 58x25 mm |
| Kategorie: | Zubehör Treppen & Überstiege |
| Material: | Kunststoff |
| passend für: | Aluminium-Leitern ab Baujahr 2019 |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Plattformleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen Geräumige Plattform mit Riffelung für sicheren Stand (800 x 650 mm) 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Mit beidseitigem Handlauf · 3-seitigem Geländer sowie Knie- und Fußleisten für ein sicheres Begehen und Stehen Zwei Rollen Ø100 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Einfache Montage (Versand erfolgt zerlegt) Quertraversen für hohe Standsicherheit Außenbreite: 650 mm (ohne Traverse) Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg
Wandhalter verstellbar
Fahrbare Plattformtreppe aus Aluminium mit Neigung 45° Stufen- und Plattformbreite: 800 mm Plattformlänge: 460 mm Letzte Stufe (Tiefe: 225 mm) auf gleicher Höhe wie Plattform montiert (Gesamttrittfläche: 685 mm) Stufen- und Plattformausführung standardmäßig in Aluminium geriffelt (R 9) · optional auch mit anderen Belägen erhältlich Handlauf beidseitig und 3-seitiges Plattformgeländer Ø 40 mm mit verschraubten Verbindungselementen serienmäßig (Geländerhöhe: 1.100 mm) Zwei Lenkrollen Ø 100 mm am Steigteil und zwei Bockrollen Ø 125 mm als Querfahrwerk am Stützteil garantieren ein einfaches Verfahren von Ort zu Ort · die integrierten Feststeller (Totalstop) sorgen für einen sicheren Stand Einfache Montage durch Lieferung in vormontierten Baugruppen inklusive Montageanleitung Maximale Belastung: 1,5 kN/m2 · Stufenbelastung 150 kg · Gesamtbelastung 300 kg Hinweis: Im Standard sind Verbindungsteile aus verzinktem Stahl enthalten · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis können diese auch in Edelstahl ausgeführt werden · was für den Außenbereich empfohlen wird
Für Leitern ab Baujahr 2019 mit nivello®-Innenschuh Elektrisch ableitfähig 1 Satz = 2 Stück
Lichte Weite 400 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
1 Satz = 4 Stück Ø 25 mm
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
mit clip-step R13Trittauflage · Aluminium · einseitig begehbar · Stufen 80 mm tief · mit zertifizierter, rutschhemmender clip-step R13 Trittauflage, für den Einsatz in nassen und öligen Arbeitsbereichen · 4-fach gebördelte Stufen-Holmverbindung · Stufenabstand 235 mm · optimiertes Leitergelenk safe-cap · nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik für optimale Bodenhaftung · Leiterneigung 70° · ergo-pad® Griffzone mit Klemmmechanismus zur Sicherung der zusammengeklappten Holme - für mehr Tragekomfort und Sicherheit · max. Gesamtbelastung 250 kg Die Trittauflage wird bis zur maximal begehbaren Stufe aufgebracht.
Die klassische Ausführung der Stehleiter mit bequemen breiten Stufen. Kunststoffummantelte Stahlscharniere, Verstärkungswinkel und reißfeste Polyester-Gurtbänder sind Qualitätsmerkmale. Beide oberen Stufen bilden gemeinsam eine Ablagefläche. Die TOPIC 1043 ist optional auch mit einer Kette als Spreizsicherung erhältlich (Preis auf Anfrage).
Ergonomischer · Gepolsterter Schiebegriff für bequeme Handhabung. Passend für Arbeitspodest fahrbar
Ortsfeste Treppe mit Plattform aus Aluminium und Neigung 45° Stufen- und Plattformbreite: 600 mm Plattformlänge: 460 mm Letzte Stufe (Tiefe: 225 mm) auf gleicher Höhe wie Plattform montiert (Gesamttrittfläche: 685 mm) Stufen- und Plattformausführung standardmäßig in Aluminium geriffelt (R 9) · optional auch mit anderen Belägen erhältlich Handlauf und Geländer einseitig Ø 40 mm mit verschraubten Verbindungselementen (Höhe: 1.100 mm) serienmäßig Stirnseitiges Geländer gegen Mehrpreis erhältlich Zweiter Handlauf optional (bei Wandabstand über 120 mm nach DIN EN ISO 14122-3 erforderlich) Untere Holmenden mit robusten Fußwinkeln zur Bodenbefestigung Einfache Montage durch Lieferung in vormontierten Baugruppen inklusive Montageanleitung Bei Treppen mit Stufenbreite 800 oder 1.000 mm ist ab 3.300 mm senkrechter Höhe eine mittige Abstützung erforderlich (gegen Mehrpreis oder bauseits) Sofern bauseits keine Auflageflächen oder Befestigungen vorhanden sind · muss die Befestigung über eine Dreieckskonsole erfolgen Maximale Belastung: 1,5 kN/m2 · Stufenbelastung 150 kg · Gesamtbelastung 300 kg Hinweis: Im Standard sind Verbindungsteile aus verzinktem Stahl enthalten · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis können diese auch in Edelstahl ausgeführt werden · was für den Außenbereich empfohlen wird
passend für Stufenstehleitern beidseitig begehbar Erhöhte Sicherheit und Stabilität beim Arbeiten auf Leitern Klappbar und schnell abnehmbar für die flexible Nutzung
Robuste und langlebige Aluminium-Stehleiter mit hochfest verbördelten Stufen und extrem rutschhemmender, großer Plattform.+ Stabile, verschraubte Ablageschale aus Metall für die sichere Aufbewahrung von Materialien und Werkzeugen+ Hightech-Metall-Gelenkverbindung, holmumgreifend mit Gelenkschutz+ 325 x 260 mm tiefe, extrem rutschhemmende Alu-Sicherheits-Plattform mit Gerstenkorn-Profilierung+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ 80 mm tiefe V-Stufen mit Anti-Rutsch-Profilierung+ Neu entwickelte, große Fußkappen mit Weichteileinlage – stärker profiliert, rutschhemmend und bodenschonend durch größere und weichere Aufstellfläche (SafetyCap)+ Vorausgestattet mit einem wosatec QR-Code-Etikett für die einfache Digitalisierung der Prüfdokumentation von Arbeitsmitteln
Die klassische Ausführung der Stehleiter mit bequemen breiten Stufen. Kunststoffummantelte Stahlscharniere, Verstärkungswinkel und reißfeste Polyester-Gurtbänder sind Qualitätsmerkmale. Beide oberen Stufen bilden gemeinsam eine Ablagefläche. Die TOPIC 1043 ist optional auch mit einer Kette als Spreizsicherung erhältlich (Preis auf Anfrage).
Für jede Plattform wird 1 Stützteil benötigt
Aluminium · 2-teilig, mit breiter nivello®-Traverse · stabile Rechteckrohr-Holme · 30 x 30 mm Vierkantsprossen, beidseitig geriffelt · Sprossenabstand 280 mm · 4-fach gebördelte Sprossen-Holmverbindung · korrosionsbeständige Führungsbeschläge · Steckhaken mit automatisch einrastender Abhebesicherung · Höhenverstellung von Hand von Sprosse zu Sprosse · äußere Breite 420 mm · Traverse beidseitig mit rutschsicheren und flexiblen nivello®-Leiterschuhen, für optimale Bodenhaftung und sicheren Standab Ausführung 2 x 14 Sprosssen ist die Oberleiter mit Wandlaufrollen ausgestattet Die nivello®-Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt. Bei einer eingefahrenen Leiterlänge von über 3,0 m können die Leiternteile nicht mehr separat genutzt werden.
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Befestigungsmaterial zur Selbstmontage 1 Satz passend für 2 Haken enthält 4 Hülsen · 4 Senkschrauben · 4 Unterlegscheiben · 4 Sechskantmuttern