76,22 €
Versandkostenfrei
MUNK Traverse komplett
| Gewicht: | 0,9 kg |
|---|---|
| Kategorie: | Traverse |
| Lieferumfang: | Inkl. Befestigungsmaterial |
| Material: | Aluminium |
| passend für: | Leitern mit Traverse (ab Baujahr 2009) |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
Ähnliche Artikel
Fahrbare Alu-Podestleiter, beidseitig begehbar, mit 180 mm tiefen Stufen und großer Standplattform aus Profilrost mit R13-Rutschhemmung incl. umlaufendem Plattformgeländer für sicheres und bequemes Arbeiten + Geringe Standbreite, ideal für regalnahes Arbeiten + Plattformgröße 600 x 720 mm, Profilrost mit R13-Rutschhemmung + Beidseitiges Plattformgeländer, 1,0 m hoch, 40 mm Durchmesser mit integrierter verstärkter Knieleiste + KRAUSE-Connect-System für stabile Handlauf-Befestigung ohne störende Kupplung + Stufenloser Übergang vom Plattformgeländer in die separat erhältlichen Treppenhandläufe - kein Umfassen von Treppenhandlauf zu Plattformgeländer-Handlauf und umgekehrt erforderlich + 100 mm hohe Fußleiste für erhöhte Sicherheit (100 % höher als von der Norm EN 131-7 gefordert) + Vier bei Belastung arretierende Lenkrollen Ø 125 mm, davon zwei mit Feststellbremsen, gewährleisten leichtes Verschieben und verhindern ungewolltes Wegrollen beim Betreten der Treppe + Lieferung in vormontierten Baugruppen für einen leichten schnellen Aufbau + Optional mit selbstschließenden Sicherheitstüren (Art.-No. 821492) ausrüstbar + Ab einer Podesthöhe von 1,00 m sind nach DIN EN 131-7 beidseitig Handläufe erforderlich. Handläufe sind als erforderliches Zubehör zu bestellen
mit Handlauf · stabile, verschweißte Rohrkonstruktion · Stufen aus Aluminium-Warzenblech · Holmenden mit rutschfesten Kunststoffschuhen · mit 900 mm hohem einseitigen Handlauf für mehr Sicherheit · max. Gesamtbelastung 150 kg
Leiterbreite 520 mm Sprossenabstand: 280 mm Holmabmessung: 60 x 25 mm Sprossenabmessung: 30 x 30 mm Sprossenausführung: bei Alu eloxiert und Alu blank geriffelte Sprossen · bei Stahl verzinkt und Edelstahl Lochsprossen
STABILO Fahrgerüst-Systemteil+ Mit integriertem Schiebeteil 1,50 m+ Für die Serien 500/5000
Beidseitig begehbare Sprossen-Doppelleiter mit Sprossen und Holmen aus glasfaserverstärktem Kunststoff.+ Rutschhemmende, beidseitig geriffelte Sprossen 28 x 29 mm+ Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung+ Hohe Standsicherheit durch konische Bauweise+ Massive, langlebige Scharnierverschraubung
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Sprossen-Schiebeleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse dank Steckhaken mit automatisch einrastender Abhebesicherung Oberleiter ab Größe 2 x 14 Sprossen mit Wandlaufrollen Korrosionsbeständige Führungsbeschläge Mittel- und Oberleitern bis 3,0 m mit nivello®-Leiterschuhen Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 500 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Standard-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen sicheren Stand und Aufstieg bei Anlegeleitern über 3,0 m. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar
Plattform ohne Klappe
Wandhalter
Die traditionelle Stehleiter in vielfältiger Sicherheits-Ausstattung: kunststoffummantelte Stahlscharniere, reißfeste Polyester-Gurtbänder für Kraftübertragungen bis 3 kN als Spreizsicherung und rutschhemmende Kunststofffüße. Zusätzliche Aussteifer am Holmende sorgen für ein Übertreffen der Werte der DIN EN 131. Die TOPIC 1039 ist optional auch mit einer Kette als Spreizsicherung erhältlich (Preis auf Anfrage).
Die Stufenschiebeleiter TOPIC 1032 verfügt über die bewährten, verwindungssteifen Holmprofile für hohe Belastungen bei geringem Gewicht. Darüber hinaus verfügt sie gemäß der DIN EN 131-1 über eine 1130 mm breite Traverse zur Basisverbreiterung. Die Auszugsleiter (Oberleiter) befindet sich hinter der Unterleiter, wodurch ein gleichmäßiges Auf- und Absteigen ermöglicht und die Stolpergefahr reduziert wird.
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Fahrbare Plattformtreppe aus Aluminium mit Neigung 45° Stufen- und Plattformbreite: 600 mm Plattformlänge: 460 mm Letzte Stufe (Tiefe: 225 mm) auf gleicher Höhe wie Plattform montiert (Gesamttrittfläche: 685 mm) Stufen- und Plattformausführung standardmäßig in Aluminium geriffelt (R 9) · optional auch mit anderen Belägen erhältlich Handlauf beidseitig und 3-seitiges Plattformgeländer Ø 40 mm mit verschraubten Verbindungselementen serienmäßig (Geländerhöhe: 1.100 mm) Zwei Lenkrollen Ø 100 mm am Steigteil und zwei Bockrollen Ø 125 mm als Querfahrwerk am Stützteil garantieren ein einfaches Verfahren von Ort zu Ort · die integrierten Feststeller (Totalstop) sorgen für einen sicheren Stand Einfache Montage durch Lieferung in vormontierten Baugruppen inklusive Montageanleitung Maximale Belastung: 1,5 kN/m2 · Stufenbelastung 150 kg · Gesamtbelastung 300 kg Hinweis: Im Standard sind Verbindungsteile aus verzinktem Stahl enthalten · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis können diese auch in Edelstahl ausgeführt werden · was für den Außenbereich empfohlen wird
Systemteil Steigleitern - Übergang+ 450 mm+ Für Stahl verzinkte Ausführung+ Mit Stahl verzinktem Gitterrost+ Zur Verwendung bei einer Dachaufkantung+ Befestigung beidseitig an den Leiternteilen+ Die maximale Stärke der Aufkantung plus Leiternabstand an beiden Attikaseiten ergeben die erforderliche Übergangstiefe (Mindestwandabstand der Sprossen 150 mm lt. Norm nicht unterschreiten)+ Das Leiternteil 840 mm bis 900 mm Attikahöhe mitbestellen
auf engstem Raum einsetzbar · Stabiles Stahlrohrgestell · lackiert · höhenverstellbar 50-80 cmEin Lackschaden ist kein Reklamationsgrund
Für Stufen-StehLeitern, und Stufen-DoppelLeitern+ Distanzstücke für einen sicheren Transport der Leiter
1 Satz beszehend aus 1x rechts · 1x links
Systemteil Steigleitern - Wandhalter 200 mm+ U-Form, starr für Stahlleiter+ Grundplatte 510 x 60 mm+ Bohrungsabstand 220 - 250 mm, Bohrungsdurchmesser 15 mm