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Layher Allzweckleiter 3-teilig TOPIC 1040 3x10 Sprossen
| Ersatzteile: | 707955_6492012, 707955_6492015, 707955_6492115, 707955_6492811, 707955_6493008 |
|---|---|
| Stufen-/Sprossenanzahl: | 3x10 Sprossen |
| Zubehör: | 707955_1016763 |
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Gemäß DIN EN 131-3 sind produktspezifische Aufkleber mit Benutzerhinweisen anzubringen. Die Erklärung zu den verwendeten Piktogrammen finden Sie unter www.steigtechnik.de
Plattformleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen Geräumige Plattform mit Riffelung für sicheren Stand (800 x 650 mm) 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Mit beidseitigem Handlauf · 3-seitigem Geländer sowie Knie- und Fußleisten für ein sicheres Begehen und Stehen Zwei Rollen Ø100 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Einfache Montage (Versand erfolgt zerlegt) Quertraversen für hohe Standsicherheit Außenbreite: 650 mm (ohne Traverse) Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg
1 Satz beszehend aus 1x rechts · 1x links
Stufen-Regalleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Laufruhiges Fahrwerk am oberen Ende für ein leichtes Verschieben Platzsparendes Verstauen bei Nichtgebrauch Selbstarretierende Federrollen Ø 80 mm am unteren Ende Rutschsichere Leiterschuhe Stufenabstand: 235 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Rollen) Leiterbreite mit Rollen: 600 mm Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg Hinweis: Regalleitern werden in den angegebenen Standardlängen sowie individuell auf Maß gefertigt. Hierfür bitte jeweils die genaue senkrechte Einhängehöhe angeben – beim Preis wird die nächsthöhere Leiter sowie eine Änderungspauschale von 51,00 Euro UVP ohne MwSt. berechnet. Auf Maß gefertigte Regalleitern sind vom Umtausch ausgeschlossen
Aluminium · beidseitig begehbar · stabile Rechteckrohr-Holme · 80 mm tiefe, geriffelte Stufen · Stufenabstand 235 mm · 4-fach gebördelte Stufen-Holmverbindung · konische Holmführung für sicheren Stand · 4-fach verschraubtes, massives Leitergelenk aus Aluminium · ergo-pad® Griffzone mit Klemmmechanismus · nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik · Spreizsicherung durch zwei hochfeste Polyestergurte · max. Gesamtbelastung 150 kg
Für Rollgerüst mit Schrägaufstiegen · oben
Passend für FlexxTower (Bestell-Nr. 125100) Plattformgröße: 1200 x 600 mm
Arbeitsplattform aus Aluminium Anpassbar auf verschiedene Gleistypen durch einstellbare Auflagen Einfaches und sicheres Verschieben des Gleispodests dank Automatikbremse und Doppel-Bedienhebel Robuste und wartungsfreie Laufrollen Rutschhemmender Plattformbelag in Aluminium geriffelt (R9) Bündiger Übergang zum Gleisbereich mit Warnmarkierung Steckbares Geländer mit Knie- und Fußleiste als Zubehör für Stirnseiten erhältlich Dank optionalem Verbindungsteil spaltfrei mit weiteren Gleispodesten koppelbar. Dadurch sind auch komplette Gleisgruben abdeckbar Maximale Belastung: 300 kg
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Für Sprossen-Schiebeleitern und Sprossen-Mehrzweckleitern aus Aluminium Inkl. Befestigungsmaterial
Gebeizt und passiviert Lichte Weite 400 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
Sehr vielseitig einsetzbar: als Stehleiter mit variabel einseitig einstellbarer Höhe. Als klassische Anlegeleiter, mit variabler Länge oder als zwei separate Arbeitsböcke. Sprossenweise Höhenverstellung. Robuste Bolzengelenke sichern die jeweilige Gebrauchsstellung. Die Standbreite der TOPIC 1058 entspricht nicht der neuesten Fassung der DIN EN 131-4.
Die robuste Aluminium-Stehleiter mit Multifunktionsschale und Fahrrollen für den mobilen Einsatz.- Leicht und schnell verfahrbar durch 4 integrierte Fahrrollen (RollStop-System)- Hoher Sicherheitsbügel mit verschraubter Werkzeugablage und integriertem Eimerhaken- Eckverstrebungen für hohe Stabilität- Integrierte Zug- und Drucksicherung für sicheren Stand- Alu-Sicherheitsplattform mit rutschhemmender Profilierung und beidseitigem Plattformheber- In Metalllaschen eingenähte, witterungsbeständige und verschraubte Gurtbänder- Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung
Lieferung komplett mit Rillennägeln Farbige Haken sind feuerverzinkt und pulverbeschichtet Mittig auf den Sparren anzubringen Für die erste Leiter werden min. zwei Haken · für jede weitere Leiter min. ein Haken benötigt Entsprechend Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 (EU) und DIN EN 517 Auf Dächern mit einer Neigung von 22,5° bis 75° sind Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 einzubauen. Sie sind wie folgt auf der Dachfläche zu verteilen: Obere Reihe Zwischenliegende Reihen in jeweils Untere Reihe Der horizontale Abstand der Sicherheitshaken einer Reihe darf nicht mehr als 2,0 m betragen. Anzuwenden bei Traufhöhen über 3,0 m
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Für Gerüstbreite 1,35m
Rollen statt schleppen: Ergonomische und komfortable Handhabung von Leitern mit Traversen Geringere Gelenk- und Rückenbelastung beim Handling von Leitern Einfache Montage ohne Bohren Benutzerfreundliche Bedienung ohne Bücken 1 Satz = 2 Stück
Montagetritt aus Aluminium Besonders stabile Konstruktion aus Rechteckrohr-Holmen 200 mm tiefe Stufen mit Riffelung für einen sicheren Stand Obere Trittfläche: 510 x 300 mm Rutschfeste Kunststoffschuhe Leichte Montage (Versand erfolgt zerlegt) Erhöhte Sicherheit durch einseitigen Handlauf (Höhe: 900 mm). Dieser liegt lose bei und ist einfach anschraubbar (Bohrungen serienmäßig rechts) Belastung max. 300 kg
Aluminium einseitig begehbar · mit integrierter Ablageschale aus Kunststoff · Stufen 80 mm tief geriffelt · geschraubte Stufen-Holmverbindung · geriffelte, großflächige Standplattform · 4-fach genietetes Leitergelenk aus gepresstem Aluminium · rutschfeste Leiterschuhe · Stufenabstand 235 mm · Leiterneigung 70° · hohe Standsicherheit durch konische Bauweise · rutschsichere Leiterschuhe zur vollflächigen Auflage auf dem Untergrund · Spannverbindung durch hochfeste Polyestergurte ab 6 Stufen · max. Gesamtbelastung 150 kg
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden