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MUNK Plattformleiter FlexxStep
| Kategorie: | Plattformleiter & Podestleiter |
|---|---|
| Material: | Aluminium |
| Plattformbreite: | 480 mm |
| Plattformhöhe: | 1020 mm |
| Plattformlänge: | 655 mm |
| Sprossen einschl. Plattform: | 4 |
| Stufenabstand: | 280 mm |
| Stufentiefe: | 30 mm |
| max. Gesamtbelastung: | 150 kg |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Haushaltsleiter aus Aluminium 80 mm tiefe · geriffelte Stufen und große Plattform Genietete Sprossen- / Holmverbindung Rutschsichere Leiterschuhe Ab fünf Stufen: Spreizsicherung mit zwei hochfesten Perlongurten Für den beruflichen Gebrauch zugelassen und geeignet Maximale Belastung: 150 kg Für diese Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung
Sicherungsseil mit Karabinerhaken und Ösenschraube für Plattformbreiten 600 / 800 / 1.000 mm
Gerüstet für vielfältige und komplexe Steigaufgaben. Verstärkte, höhenverstellbare, treppengängige Steh- und Anlegeleiter mit Arbeitsbühnenfunktion (bei Nutzung des optional erhältlichen TeleBoards) und vier Holmverlängerungen zum Höhenausgleich.- Einsetzbar als Anlege-, Doppel-Stehleiter und Arbeitsbühne (in Verbindung mit dem TeleBoard)- Patentiertes ClickMatic-System für komfortable Höhenverstellung- 4 integrierte Holmverlängerungen an den Leiternaußenteilen (IntegratedTele-System)- Leiterninnenteil und Leiternaußenteile ergeben 2 separate Stehleitern- Eckverstrebungen für zusätzliche Stabilität- Innenleiter als Stehleiter nur mit Combi-Traverse - Rutschhemmende Fußkappen (SafetyCap)
Die komfortable, beidseitig begehbare Stehleiter aus Holz mit Stufen/Sprossen-Kombination für TRBS 2121-2-konforme Anwendung. Ideal für Maler und Elektriker. + Stabiles, mehrfach verschraubtes Stahl-Scharnier + Spreizsicherung durch witterungsbeständige verschraubte Gurtbänder + Holme aus astfreiem, hochwertigem Holz wirken isolierend + 80 mm tiefe Stufen für hohe Stabilität und großen Komfort + Sprossen/Stufen aus Hartholz mit bewährter Zylinderverzapfung + Praktischer, einseitig angebrachter Eimerhaken + Nicht leitendes Material + Fußkappen als Zubehör erhältlich (Art.-No. 200020) + Als Zubehör empfehlen wir die Werkzeugablage ToolBag (Art.-No. 123824)
Einseitig Holmabmessung: 60 x 25 mm Gesamtlänge: 1.600 mm Nutzlänge: 1.200 mm 1 VE = 1 Stück
Systemteil Steigleitern - Ausstiegsholm+ untere Befestigung kann am Leiternholm stufenlos montiert werden+ für Aluminium
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Die traditionelle Stehleiter in vielfältiger Sicherheits-Ausstattung: kunststoffummantelte Stahlscharniere, reißfeste Polyester-Gurtbänder für Kraftübertragungen bis 3 kN als Spreizsicherung und rutschhemmende Kunststofffüße. Zusätzliche Aussteifer am Holmende sorgen für ein Übertreffen der Werte der DIN EN 131. Die TOPIC 1039 ist optional auch mit einer Kette als Spreizsicherung erhältlich (Preis auf Anfrage).
Entwickelt für professionelle Einsatzzwecke, bietet diese Aluminium-Stufen-Doppelleiter höchste Standsicherheit im täglichen, hartenArbeitseinsatz – vor allem an rutschigen, schmierigen Arbeitsplätzen+ 80 mm tiefe R13-Stufen mit offenem Lochbild für einen sicheren Stand.+ Kein Zusetzen der Profilierung durch Schmutz, Matsch, Schnee oder Eismöglich. Durch Besteigen ist eine selbstreinigende Funktion gegeben, daVerunreinigungen durch die Löcher fallen.+ Hochfeste Aluminium-Gelenke+ Verschraubte Gelenk- und Gurtverbindungen+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ Große Holmdimensionen für hohe Belastungen+ Eckaussteifungen zur Erhöhung der Stabilität+ Spreizsicherung durch verschraubte und austauschbare Gurte+ Bündiger Holm-/Stufenabschluss – keine Kantenbildung+ Rutschhemmende, austauschbare Fußstopfen (SafetyCap)
Systemteil Steigleitern - Übergang+ 450 mm+ Für Stahl verzinkte Ausführung+ Mit Stahl verzinktem Gitterrost+ Zur Verwendung bei einer Dachaufkantung+ Befestigung beidseitig an den Leiternteilen+ Die maximale Stärke der Aufkantung plus Leiternabstand an beiden Attikaseiten ergeben die erforderliche Übergangstiefe (Mindestwandabstand der Sprossen 150 mm lt. Norm nicht unterschreiten)+ Das Leiternteil 840 mm bis 900 mm Attikahöhe mitbestellen
Mit Feststellbremse und Spindel zur Höhenverstellung (300 mm) Belastbarkeit bei Ø 125 mm bis 300 kg Belastbarkeit bei Ø 200 mm bis 500 kg Passend für unsere Fahrbalken Bestell-Nr. 27923 und Aufsteckrahmen von Gerüsten
Für Leitern ab Baujahr 2019 mit nivello®-Innenschuh Elektrisch ableitfähig 1 Satz = 2 Stück
Stufen-Regalleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Für Doppelregale mit Gangbreiten bis 1,60 m (Schwankungen bis 20 mm werden vom Laufwerk ausgeglichen) Laufruhiges Kopffahrwerk für ein leichtes Verschieben der Leiter Selbstarretierende Federrollen Ø 80 mm am unteren Ende Rutschfeste Leiterschuhe Stufenabstand: 235 mm Leiterbreite: 400 mm (ohne Rollen) Leiterbreite mit Rollen: 580 mm Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg Hinweis: Regalleitern werden in den angegebenen Standardlängen sowie individuell auf Maß gefertigt. Hierfür bitte jeweils die genaue senkrechte Einhängehöhe angeben – beim Preis wird die nächsthöhere Leiter sowie eine Änderungspauschale von 51,00 Euro UVP ohne MwSt. berechnet. Auf Maß gefertigte Regalleitern sind vom Umtausch ausgeschlossen
Sprossen-Schiebeleiter aus GFK. Holme und Sprossen aus glasfaserverstärkten Rechteckrohr-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit). Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm. Ohne Füllstoffe. Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung. Beschläge stahl verzinkt. Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse. Oberleiter ab Größe 2 x 12 Sprossen mit Wandlaufrollen. Korrosionsbeständige Führungsbeschläge. Oberleitern bis 3,0 m mit nivello®-Leiterschuhe. Sprossenabstand: 280 mm. Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse). Standard-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen sicheren Stand und Aufstieg bei Anlegeleitern über 3,0 m. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt. Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen. Schiebeleiter geprüft nach DIN EN 131. Die Ausführung berücksichtigt die EN 61478:2002 (Kat. 1: 28.000 Volt). Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar. Maximale Belastung: 150 kg. Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
TOPIC Holmverlängerung (1 Stk.) zur Holmverlängerung bei Verwendung an Treppen oder Podesten, Verstellbereich 400 mm, einfache Befestigung durch zwei groß dimensionierte Flügelschrauben
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Steigschutzschiene mit Sprossen verschweißt Komplett mit Verbindungslaschen Seitlicher Abgleitschutz aus Kunststoff bei Stahlleitern und bei Edelstahlleitern Seitlich angeschraubter Abgleitschutz aus Aluminium bei Aluminiumleitern Leiterbreite: 370 mm