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MUNK Sprossen-Schiebeleiter zweiteilig GFK/Alu mit nivello®-Traverse
| Arbeitshöhe: | 7,2 m |
|---|---|
| Außenbreite: | 420 mm |
| Gewicht: | 21,3 kg |
| Holmhöhe: | 73 mm |
| Kategorie: | Schiebeleiter |
| Lieferumfang: | Leiter - Traverse - Gebrauchs- und Bedienungsanleitung |
| Länge ausgezogen: | 6,10 m |
| Material: | GFK/Alu |
| Traversenbreite: | 1200 mm |
| Typ: | Schiebeleiter |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Die robuste Aluminium-Stehleiter mit Multifunktionsschale undEimerhaken für den professionellen Einsatz.- Hoher Sicherheitsbügel mit verschraubter Werkzeugablage undintegriertem Eimerhaken- Stabile, holmumgreifende, verschraubte Hightech-Metall-Gelenkverbindung- Integrierter Klemmschutz im Gelenkbereich durchSicherheits-Holmabschlussstopfen- Stabile Alu-Sicherheitsplattform mit rutschhemmender Profilierung undbeidseitigem Plattformheber- In Metalllaschen eingenähte, witterungsbeständige und verschraubteGurtbänder ab 6 Stufen- Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung- Zweikomponenten-Fußstopfen (SafetyCap) gewährleisten einen sicherenStand - Zusätzliche Eckverstrebungen an der unteren Stufe für mehrStabilität
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Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Sprossen-Anlegeleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg nivello®-Traverse in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen extra sicheren Stand und Aufstieg dank nivello®-Leiterschuhe mit 2-Achsen-Neigungstechnik · Anstellwinkel-Kontrolle und wechselbaren Fußplatten. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Lieferung komplett mit Rillennägeln Farbige Haken sind feuerverzinkt und pulverbeschichtet Mittig auf den Sparren anzubringen Für die erste Leiter werden min. zwei Haken · für jede weitere Leiter min. ein Haken benötigt Entsprechend Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 (EU) und DIN EN 517 Auf Dächern mit einer Neigung von 22,5° bis 75° sind Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 einzubauen. Sie sind wie folgt auf der Dachfläche zu verteilen: Obere Reihe Zwischenliegende Reihen in jeweils Untere Reihe Der horizontale Abstand der Sicherheitshaken einer Reihe darf nicht mehr als 2,0 m betragen. Anzuwenden bei Traufhöhen über 3,0 m
Der leichte und stabile Aluminium-Tritt mit großer Standfläche.- Große obere Standfläche 350 x 200 mm für einen sicheren Stand- Stabile, schlagfeste Metall-Gelenkverbindungen- Integrierte Klappsperre für eine sichere Benutzung- Leicht und kompakt verstaubar
Wandhalter verstellbar
Sprossen-Schiebeleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse dank Steckhaken mit automatisch einrastender Abhebesicherung Oberleiter ab 14 Sprossen mit Wandlaufrollen Korrosionsbeständige Führungsbeschläge Oberleitern bis 3,0 m mit nivello® Leiterschuhen Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Standard-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen sicheren Stand und Aufstieg bei Anlegeleitern über 3,0 m. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar Ab Leiterlänge 3000 mm muss eine Standardverbreiterung in Form einer Traverse (Zubehör) eingesetzt werden.
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Lichte Weite 400 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich