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MUNK Lenkrolle
| Ausführung: | Ø 200 mm, schwarz |
|---|---|
| Kategorie: | Laufrolle |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Zubehör gemäß TRBS 2121 und DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694 bzw. GUV-I 694) und geltendem DGUV Regelwerk. Änderungs- und Komplettierungsarbeiten wie z. B. Rollenanbau · Montage von Haken · Querrohren · Ketten · etc. führen wir zum Pauschalpreis von 51,00 Euro ohne MwSt. (unverbindliche Preisempfehlung) pro ausgeführte Änderung für Sie aus. Ein umfassendes Angebot an bewährten Zubehörteilen macht Ihr Arbeitsgerät noch sicherer und praktischer im Einsatz.
beidseitig begehbar · stabile Holme aus Stahlrechteckrohr, betongrau, RAL 7023 beschichtet · geriffelte, lasierte Holzstufen, 150 mm tief · Plattform mit Grifföffnung Die fahrbare Ausführung ist mit 4 Brems-Bockrollen, die bei Belastung selbsttätig bremsen, ausgestattet. Lieferung erfolgt zerlegt.
Einhängehaken zur Selbstmontage, verwendbar an Rohren bis 50 mm
Für Leitern ab Baujahr 2019 mit nivello®-Innenschuh 1 Satz = 2 Stück
Universell einsetzbare 3-teilige Aluminium-Gelenkleiter. - Einsetzbar als Anlege-, Doppel-Stehleiter und Arbeitsbühne - Patentiertes ClickMatic-System für komfortable Höhenverstellung - Leiterninnenteil und Leiternaußenteile ergeben zwei separateStehleitern (für das Innenteil wird die CombiTraverse Art.-No.121 417 benötigt) - Treppengängig - Rutschhemmende Fußkappen (SafetyCap)
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Zur Verbreiterung der obersten Sprosse sowie der Reduzierung der Spaltbreite am Ausstieg Abmessungen: 520 x 100 – 300 mm Bestehend aus geriffelten Sprossen · inkl. 2 Klemmverbinder für Leiterholme Inklusive zwei Klemmverbinder für Leiterholm
Für den Einsatz im Außenbereich Zur Selbstmontage Inkl. Knotenblechen und Schrauben Bitte Bestell-Nr. der Podesttreppe angeben · für die der Nachrüstsatz benötigt wird
Abmessungen 60 x 23 mm Passend für alle Sprossen- Stehleitern aus Holz 1 Satz = 2 Stück
1 Satz = 4 Stück Ø 25 mm
ProTec-System XS - Einzel- und Ersatzteil + Sicherungsset Belagbühne M5 x 95 mm
+ Höhenverstellbar+ Verstellbereich: 220–335 mm
Leiterverbindungen zum Verlängern
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Für Regalleitern Montagematerial ist im Lieferumfang nicht enthalten. Wir fertigen Regalleitern auch in der von Ihnen vorgegebenen exakten senkrechten Einhängehöhe. Dabei kommt der Preis der nächsthöheren Leiter sowie eine Änderungspauschale von 51,00 € ohne Mwst. (unverbindliche Preisempfehlung) in Anrechnung. Auf Maß gefertigte Regalleitern sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Holme aus glasfaserverstärkten Kunststoff-Profilen (mind. 10 Jahre Alterungsbeständigkeit) Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm aus Aluminium 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen Geprüft bis 1.000 Volt nach DIN EN 61478:2002 Abschnitt 6.5.1 und A1:2004 Kategorie 1 (entspricht europäischer Norm DIN EN 131-7) GFK-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen, es gilt die gesetzliche Gewähleistung (Alterungsbeständigkeit 10 Jahre)
Wandhalter
Die robuste, fahrbare Aluminium-Stehleiter mit Traversen für einfache Positionswechsel und hohe Standsicherheit mit praktischer Ablageschale für den professionellen Einsatz.- Zwei stabile Quertraversen mit selbstarretierenden Fahrrollengewährleisten hohe Mobilität und sicheren Stand- Fest verschraubte Werkzeugaufnahme- Alu-Sicherheitsplattform mit rutschhemmender Profilierung und beidseitigem Plattformheber- In Metalllaschen eingenähte, witterungsbeständige und verschraubte Gurtbänder- Integrierte Zug- und Drucksicherung für sicheren Stand
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
1 Satz = 4 Stück