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MUNK Anlegeleiter
| Arbeitshöhe bis ca.: | 3000 mm |
|---|---|
| Ausführung: | Zum Anlehnen / ohne Traverse |
| Kategorie: | Anlegeleiter |
| Leiterlänge: | 1910 mm |
| Lieferumfang: | Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen |
| Material: | GFK/Alu |
| Sprossen: | 6 |
| Typ: | Anlegeleiter |
| max. Gesamtbelastung: | 150 kg |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Sehr vielseitig einsetzbar: als Stehleiter mit variabel einseitig einstellbarer Höhe. Als klassische Anlegeleiter, mit variabler Länge oder als zwei separate Arbeitsböcke. Sprossenweise Höhenverstellung. Robuste Bolzengelenke sichern die jeweilige Gebrauchsstellung. Die Standbreite der TOPIC 1058 entspricht nicht der neuesten Fassung der DIN EN 131-4.
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
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Für 2-teilige Seilzugleitern Bitte Leitertyp angeben Inkl. Befestigungsmaterial 1 Satz = 2 Stück
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Handlauf für Podestleitern - diese sind gem. DIN EN 131-7 ab einer Podesthöhe von 1,00 m beidseitig erforderlich. + Für Podestleitern mit 3 und 4 Stufen und einer Plattformgeländerhöhe von 1,00 m
2-teilige Stufen-Tankwagenleiter aus Aluminium mit Plattform. Schutzkorb in drei Varianten als Pflichtausstattung separat bestellbar. Stabile Rechteckrohr-Holme. 80 mm tiefe · geriffelte Stufen R9. 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung. Führung und Verbindungsteile in Edelstahl. Einfache Höhenverstellung von Stufe zu Stufe dank Seilwinde und Arretierung. Plattform mit Gitterrostbelag R13. Beidseitiges Geländer mit Fuß- und Knieleiste. Plattformstirnseite mit 2-teiliger Sicherungstüre. Fahrwerke teilweise in RAL 1021 pulverbeschichtet. Stufenabstand: 280 mm. Maximale Belastung: 150 kg. Lieferzeit 15 Tage Weitere technische Eigenschaften: · Plattformbreite: 850mm · Plattformlänge: 1080mm · Holmbreite: 25mm · Holmhöhe: 93mm · Laufrollen Ø 280 mm: 2 · Leiterverwendung (DIN EN 131): Professionell · Lenkrollen mit Feststeller Ø 150 mm: 2 · Plattformhöhe min.: 2950mm · Stufen-/Sprossentiefe: 80mm · Tritt-Ausführung: Stufen · Zulässig als Verkehrsweg (TRBS 2121 Teil 2): true
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Sprossen-Anlegeleiter aus Holz Holme aus keilverzinkter Kiefer oder astfreier Caroline-Pine · Sprossen aus Esche gefertigt Verzapfte Sprossen-/Holmverbindung · dadurch glatte Holmoberfläche Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Hinweis: Anlegeleitern über 3,0 m dürfen nur dann ohne Traverse verwendet werden · wenn diese ausschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt werden (z. B. fest eingebaut · mit Haken versehen · mit Gurt befestigt)
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Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden