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Krause STABILO Glasreinigerleiter R13 Unterteil 2 Stufen
als bis zu 4-teiligem Satz für unterschiedliche Arbeitshöhen. Die
verwendeten Stufen erlauben eine TRBS 2121-2 konforme Anwendung als
Arbeitsplatz.
+ Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung sorgen
für hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer
+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung
+ Leiternunterteil mit breiter Quertraverse und rutschhemmenden
Fußkappen (SafetyCap)
+ Bequemer Stand auf 80 mm tiefen R13-Stufen (gemäß den Anforderungen
der DIN EN 16165:2021 und der ASR A1.5/1.2 geprüft durch das IFA
„Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung") mit offenem Lochbild für einen sicheren Stand,
wodurch die Anforderungen der TRBS 2121-2 zur Nutzung von Stufen als
Arbeitsplatz sichergestellt sind
+ Kein Zusetzen der Profilierung durch Matsch, Schnee oder Eis möglich.
Durch Besteigen ist eine selbstreinigende Funktion gegeben, da Schmutz
durch die Löcher fällt und Flüssigkeiten ablaufen können
+ Gegenüber vielen anderen marktüblichen R13-Stufen mit zusätzlichen
Gummi- oder Kunststoffeinsätzen, ist die vollständig aus Aluminium
gefertigte R13 Stufe von KRAUSE keinem weiteren Verschleiß unterlegen
+ Zweikomponenten-Kopfstopfen und Fußkappen aus Hart- und Weichteil mit
Abrutsch-/Anlegeschutz schützen empfindliche Böden und Wände
+ Stabile Steckverbindung mit automatischer Verriegelung, die nicht über
den Leiternholm hinausragt und mit einem Handgriff wieder gelöst werden
kann
+ Schnellverschlüsse auf der Holminnenseite, die bei Transport und
Lagerung der Leiter nicht stören
+ Runde Sicherungsbolzen dienen ebenfalls als Führung für ein leichtes
Zusammenstecken der Leiternteile, ohne zu verkeilen. Beim Erreichen der
Endposition verriegeln diese automatisch
+ Belastbar bis 150 kg
| Ausführung: | Unterteil |
|---|---|
| Belastbarkeit: | bis 150 kg |
| Kategorie: | Stufenanlegeleiter |
| Leiterbreite: | 0,85 m |
| Material: | Aluminium |
| Stufentiefe: | 80 mm |
| Transportmaß: | 0,45 x 0,10 x 0,85 m (B/T/L) |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m