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Layher Schiebeleiter TOPIC 1035 2x12 Sprossen mit Traverse
| Ersatzteile: | 707955_1016084, 707955_6492012, 707955_6492015, 707955_6492811, 707955_6493011 |
|---|---|
| Stufen-/Sprossenanzahl: | 2x12 Sprossen mit Traverse |
| Zubehör: | 707955_1016109, 707955_1016763 |
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Aluminium · extra große Standfläche B 1000 x T 600 mm · stabile, verschweißte Rohrkonstruktion · Plattformbelag aus rutschsicherem Aluminium-Warzenblech · geringes Gewicht für leichten Transport · rutschfeste Kunststoffschuhe · max. Gesamtbelastung 150 kg
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Zur Sicherung von Anlegeleitern an Einhängekonsole Stufenlos und ohne Werkzeug am Holm festklemmbar Die beweglichen Haken passen sich dem Leiterwinkel an 1 Satz = 2 Stück
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Lichte Weite 400 mm Rechteck-Holme 58 x 25 mm Geriffelte Sprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich Gewicht 8,6 kg
Ersatz-Travesenfußkappe für MONTO Sprossenleitern. + Inkl. Bohrschraube
Rollen statt schleppen: Ergonomische und komfortable Handhabung von Leitern mit Traversen. Stopp-Funktion gegen Wegrutschen und unbeabsichtiges Verschieben der Leiter. Geringere Gelenk- und Rückenbelastung beim Handling von Leitern. passend für Aluminium Stufen/Sprossen Anlegeleitern · Stufen-Schiebeleitern · Stufen-Seilzugleitern. 1 Satz = 2 Stück Weitere technische Eigenschaften: · Breite: 80mm · Länge: 143mm · Leiterverwendung (DIN EN 131): Professionell · Material: Kunststoff · Stufen-/Sprossentiefe: 80mm
Arbeitsplattform aus Aluminium Anpassbar auf verschiedene Gleistypen durch einstellbare Auflagen Einfaches und sicheres Verschieben des Gleispodests dank Automatikbremse und Doppel-Bedienhebel Robuste und wartungsfreie Laufrollen Rutschhemmender Plattformbelag in Aluminium geriffelt (R9) Bündiger Übergang zum Gleisbereich mit Warnmarkierung Steckbares Geländer mit Knie- und Fußleiste als Zubehör für Stirnseiten erhältlich Dank optionalem Verbindungsteil spaltfrei mit weiteren Gleispodesten koppelbar. Dadurch sind auch komplette Gleisgruben abdeckbar Maximale Belastung: 300 kg
Verstellbarer Wandhalter Für Schachtleitern Stahl verzinkt Hinweis: Für Leitern mit 4 – 9 Sprossen sind 2 Satz (= 4 Stück) Wandhalter · für Leitern mit 10 – 15 Sprossen 3 Satz (= 6 Stück) Wandhalter · für Leitern mit 16 – 24 Sprossen 5 Satz (= 10 Stück) Wandhalter erforderlich 1 Satz = 2 Stück (1 x rechts · 1 x links). Zur Befestigung am Schacht dürfen Dübel und Bolzen an Stelle von Muttern und Schraubenbolzen nur dann verwendet werden · wenn deren Eignung am Ort der Verwendung der Leiter nachgewiesen wurde. Sie sind entsprechend der vom Hersteller angegebenen · am Verankerungspunkt der Leiter wirkenden Kraft auszuwählen. Dübel und Schrauben für die Wandbefestigung gehören nicht zum Lieferumfang. Bitte informieren Sie sich bei renommierten Dübelanbietern.
Für 2-teilige Seilzugleitern Bitte Leitertyp angeben Inkl. Befestigungsmaterial 1 Satz = 2 Stück
Leicht verstaubares Aluminium-Steckleitern-Einzelteil zur Kombinationals bis zu 4-teiligem Satz für unterschiedliche Arbeitshöhen. Dieverwendeten Stufen erlauben eine TRBS 2121-2 konforme Anwendung alsArbeitsplatz.+ Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung sorgenfür hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ Bequemer Stand auf 80 mm tiefen, profilierten Stufen, wodurch dieAnforderungen der TRBS 2121-2 zur Nutzung von Stufen als Arbeitsplatzsichergestellt sind+ Zweikomponenten-Kopf- und Fußstopfen aus Hart- und Weichteil mitAbrutsch-/Anlegeschutz schützen empfindliche Böden und Fassaden oderWände+ Stabile Steckverbindung mit automatischer Verriegelung, die nicht überden Leiternholm hinausragt und mit einem Handgriff wieder gelöst werdenkann+ Schnellverschlüsse auf der Holminnenseite, die bei Transport undLagerung der Leiter nicht stören+ Runde Sicherungsbolzen dienen ebenfalls als Führung für ein leichtesZusammenstecken der Leiternteile, ohne zu verkeilen. Beim Erreichen derEndposition verriegeln diese automatisch+ Belastbar bis 150 kg
Sprossen-Anlegeleiter aus GFK Holme und Sprossen aus glasfaserverstärkten Kunststoff-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit) Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm Ohne Füllstoffe Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Geprüft bis 28.000 Volt nach DIN EN 61478:2002 Kategorie 1 GFK-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt
Tritt aus Stahl mit Holz-Stufen Konstruktion aus stabilem Rechteckrohr · grau beschichtet (RAL 7023) 150 mm tiefe Stufen aus lasiertem Holz für einen sicheren Stand Obere Trittfläche: 400 x 250 mm Leicht zu transportieren dank integriertem Griffloch im Deckbrett Rutschfeste Kunststoffschuhe Leichte Montage (Versand erfolgt zerlegt) Vier Lenkrollen zur Selbstmontage für Fahrten in alle Richtungen Automatische Absenkung unter Belastung Maximale Belastung: 150 kg Grundfläche 460 x 620 mm
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einseitig besteigbare Aluminium-Podestleiter mit geringer Grundfläche, Auswahlmöglichkeit zwischen Traverse und Ballastierung für die Anwendung in schmalen Regalgängen.+ Große Plattform 650 x 600 mm mit geriefter Oberfläche+ Verschiedene Traversenlängen und Ballastierungen ermöglichen dassichere Erreichen von großen Arbeitshöhen bei geringer Grundfläche+ Geriffelte, 80 mm tiefe Stufen für sicheren Aufstieg+ Mit beidseitigem Handlauf und dreiseitigem Plattformgeländer+ Die Lösung für den Einsatz in Regalgängen mit geringer Breite,Arbeitshöhen von mehr als 4,00 m bei nur 820 mm Breite+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ Zwei Rollen ermöglichen das Verfahren+ Lieferung erfolgt in vormontierten Baugruppen
Einseitig begehbare Podesttreppe aus Aluminium. Stabile Rechteckrohr-Holme. 200 mm tiefe Stufen. Geräumige Plattform (600 x 800 mm). 3-seitiges Geländer sowie Knie- und Fußleiste für sicheres Stehen (Höhe: 1.000 mm). Vier selbstarretierende Lenkrollen Ø 125 mm · davon 2 mit Feststeller. Einfache Montage (Versand erfolgt zerlegt). Handläufe sind gemäß DIN EN 131-7 an Aufstiegen von Podestleitern mit Steigwinkel größer gleich 60° optional. In verschiedenen Stufen- und Plattformausführungen erhältlich. Maximale Belastung: 150 kg
Robuste fahrbare Aluminium-Treppe, das sichere und mobile Arbeitsmittel für alle Arbeitsbereiche in Anlehnung an die DIN EN ISO 14122. + Stufenbreite: 600 - 800 - 1000 mm (Stufen Alu gerieft) + Stufentiefe: 225 mm bei 45° und 175 mm bei 60° Neigung + Alu-Gitterrost-/-Lochblechstufen auf Anfrage (Stufentiefe 240 mm bei 45° und 185 mm bei 60° Neigung) + Standardplattformtiefe: 700 mm, Verlängerung und Verbreiterung auf Anfrage möglich + Lieferung mit beidseitigem Handlauf und umlaufendem 1100 mm hohem Plattformgeländermit Knie- und Fußleiste + Handläufe sind bei einer Treppenneigung von 45° mit einer Knieleiste ausgestattet + 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steigteil und 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steig- und Stützteil + Stabile Fahrwerkstraverse am Steig- und Stützteil + Die Lieferung erfolgt in vormontierten Baugruppen + Treppen mit anderem Neigungswinkel, Stufenbreite und Oberfläche als Sonderausführungauf Anfrage möglich + *gem. DIN EN ISO 14122 ist ab einer senkrechten Höhe von über 4000 mm ein Zwischenpodest erforderlich Mögliches optionales Zubehör: + Sicherungsschranke + Sicherungstür + Abnehmbare Werkzeugablage + Steckbares Geländer + Rutschhemmender Handlauf + Sicherungskette + Stufenkantenmarkierung + Zentralbremse(handbetätigt) + Rammschutzleisten + Verkürzte Traverse (Ballastierung notwendig) + Bockrollen am Stützteil + ComfortStop
Gebeizt und passiviert Lichte Weite 400 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
Um bei mehrzügigen Leitern ein sicheres Greifen zwischen den aufeinanderfolgenden Holmen der Steigleitern zu ermöglichen Nach DIN EN ISO 14122 muss der Zwischenraum mit einem zusätzlichen Steigleiterholm gesichert sein