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Layher Holzstehleiter 1038 2x10 Sprossen
| Ersatzteile: | 707955_6493012 |
|---|---|
| Stufen-/Sprossenanzahl: | 2x10 Sprossen |
| Zubehör: | 707955_1016052 |
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Beidseitig begehbare Sprossen-Doppelleiter mit Sprossen und Holmen aus glasfaserverstärktem Kunststoff.+ Rutschhemmende, beidseitig geriffelte Sprossen 28 x 29 mm+ Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung+ Hohe Standsicherheit durch konische Bauweise+ Massive, langlebige Scharnierverschraubung
2-teilig aus Aluminium · stabile Rechteckrohr-Holme · 80 mm tiefe Stufen mit Trittauflage clip-step R13 für zertifizierte Rutschhemmung · 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung · einfache Höhenverstellung und sicherere Arretierung von vorne durch seitliche korrosionsbeständige Steckbeschläge · extra breite Standfläche von 170 mm Tiefe im Überlappungsbereich der Unter- und Oberleiter · Oberleiter mit Leiterkopfsicherung (Klettband) zur Befestigung an Dachrinnen o.ä. · Unterleiter mit nivello®-Traverse für einen extra sicheren Stand und Aufstieg · Oberleiter mit nivello® Leiterschuhen, da zur Einzelnutzung entnehmbar · max. Gesamtbelastung 150 kg Die nivello®-Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt. Die Trittauflage wird bis zur maximal begehbaren Stufe aufgebracht.
Stufen-Anlegeleiter aus Holz Holme und Stufen aus keilverzinkter Kiefer oder astfreier Caroline-Pine 92 mm tiefe · geriffelte Stufen In Holm eingelassene Stufen mit Gewindestab Abgeschrägtes Holmende zur optimalen Wandauflage oder -befestigung Stufenabstand: 235 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Leiterneigung: 70° Holz-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen sicheren Stand und Aufstieg bei Anlegeleitern über 3,0 m. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende befestigt Maximale Belastung: 150 kg
Plattformleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm Geräumige Plattform aus geriffeltem Aluminium-Warzenblech 480 x 655 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Mit beidseitigem Handlauf · 3-seitigem Geländer sowie Knie- und Fußleisten für ein sicheres Begehen und Stehen Beidseitig stufenlos verstellbare Ausleger Selbstschließende Sicherheitstüre Großzügige Werkzeugablageschale Zwei Rollen Ø150 mm und praktikabler Klappmechanismus für einen schnellen Standortwechsel Mit und ohne flexiblem Teleskopaufsatz zum Einstecken erhältlich Ausführung nach DIN EN 131-7 und der französischen Normen NFP 93-352/353 Maximale Belastung: 150 kg Breite 1480 mm, Schritt-Länge 1150 mm
Lichte Weite 400 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Für Sprossen-Schiebeleitern und Sprossen-Mehrzweckleitern aus Aluminium Inkl. Befestigungsmaterial
stabile, verschweißte Rohrkonstruktion · Stufen aus Aluminium · Sicherheitsstufen mit zertifizierter Rutschhemmung R13 · mit 600 mm hohem einseitigen Handlauf für mehr Sicherheit · Holmenden mit rutschfesten Kunststoffschuhen · max. Gesamtbelastung 150 kg
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Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Steigschutzschiene mit Sprossen verschweißt Komplett mit Verbindungslaschen Seitlicher Abgleitschutz aus Kunststoff bei Stahlleitern und bei Edelstahlleitern Seitlich angeschraubter Abgleitschutz aus Aluminium bei Aluminiumleitern Leiterbreite: 370 mm
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Sprossen-Seilzugleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Bequeme Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse dank zwei Seilzügen mit Kunststoffseil Oberleiter mit Wandlaufrollen Korrosionsbeständige Führungsbeschläge mit Gleitführungen Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 470 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Hinweis: Anlegeleitern über 3,0 m dürfen nur dann ohne Traverse verwendet werden · wenn diese ausschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt werden (z. B. fest eingebaut · mit Haken versehen · mit Gurt befestigt) nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Ab Leiterlänge 3000 mm muss eine Standardverbreiterung in Form einer Traverse (Zubehör) eingesetzt werden.
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
"ClimTec" Alu-Arbeitsgerüst Stabilisierungs-Set
Für MONTO Stufen-Stehleitern.+ Für noch mehr Standsicherheit+ Mit profilierter gummierter Weichteil-Einlage+ Incl. Bohrschrauben
Robust, formschön und kompakt – das ist der handliche Klapptritt aus eloxiertem Aluminium mit rutschhemmenden Stufen. Dank seiner geringen Tiefe von nur 50 mm kann der Klapptritt nahezu überall praktisch verstaut werden.+ Obere, runde Verbindungsstrebe zum leichten Tragen+ Große Standflächen (300 x 200 mm) mit rutschhemmender Profilierung für einen bequemen und sicheren Stand+ Eloxierte Holme und Stufen verhindern das Verschmutzen der Hände und gewährleisten eine leichte Reinigung+ Platzsparend zu verstauen: zusammengeklappt nur 50 mm tief+ Automatische Sicherung gegen ungewolltes Zusammenklappen+ Sicherer und stabiler Stand durch rutschhemmende Fußstopfen+ Belastbar bis 150 kg
Holme aus glasfaserverstärkten Rechteckrohr-Profilen (mind. 10 Jahre Alterungsbeständigkeit) Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm Durch Verwendung des Einhängetritte aus Metall reduziert sich die Isolationsspannung auf 1.000 V Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung Beschläge Stahl verzinkt Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse Oberleiter ab Größe 2 x 12 mit Wandlaufrollen Korrosionsbeständige FührungsbeschlägeOberleitern bis 3,0 m mit nivello® Leiterschuhen Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Standard-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen sicheren Stand und Aufstieg bei Anlegeleitern über 3,0 m. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen Schiebeleiter geprüft nach DIN EN 131. Die Ausführung berücksichtigt die EN 61478:2002 (Kat. 1: 28.000 Volt) Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen, es gilt die gesetzliche Gewähleistung (Alterungsbeständigkeit 10 Jahre)