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MUNK Anlegeleiter
| Arbeitshöhe bis ca.: | 4110 mm |
|---|---|
| Ausführung: | mit Traverse |
| Kategorie: | Anlegeleiter |
| Leiterlänge: | 3160 mm |
| Material: | Holz |
| Stufen: | 12 |
| Traversenbreite: | 930 mm |
| Typ: | Anlegeleiter |
| max. Gesamtbelastung: | 150 kg |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Für Leitern ab Baujahr 2019 mit nivello®-Innenschuh
Sehr vielseitig einsetzbar: als Stehleiter mit variabel einseitig einstellbarer Höhe. Als klassische Anlegeleiter, mit variabler Länge oder als zwei separate Arbeitsböcke. Sprossenweise Höhenverstellung. Robuste Bolzengelenke sichern die jeweilige Gebrauchsstellung. Die Standbreite der TOPIC 1058 entspricht nicht der neuesten Fassung der DIN EN 131-4.
Die professionelle Schwerlastleiter für dauerhafte Einsätze: Mit extra tiefen 135 mm Stufen (ca. 70% tiefer als der Standard) für komfortables Stehen auch über längere Zeit, einer Belastbarkeit bis 225 kg sowie einem extra hohen Sicherheitsbügel vereint sie höchste Ergonomie mit maximaler Stabilität für anspruchsvolle Arbeitsumgebungen.+ Hochbelastbare einseitige Stufen-Stehleiter für extreme Beanspruchung bis max. 225 kg+ Extra hoher (40% höher als der Standard) ergonomischer Sicherheitsbügel mit verschraubter Werkzeugablage und integriertem Eimerhaken+ Stabile, holmumgreifende, verschraubte Hightech-Metall-Gelenkverbindung+ Integrierter Klemmschutz im Gelenkbereich durch Sicherheits-Holmabschlussstopfen+ 260 x 300 mm große Alu-Sicherheitsplattform mit rutschhemmender Profilierung und beidseitigem Plattformheber+ In Metalllaschen eingenähte, witterungsbeständige und verschraubte Gurtbänder ab 6 Stufen+ Profilierte, verstärkte Premium-D-Stufen, 135 mm tief, für sicheren Aufstieg und besonders komfortablen Stand – die vergrößerte Trittfläche geht über die in der TRBS 2121-2 beispielhaft genannten Anforderungen hinaus+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ Zweikomponenten-Fußstopfen (SafetyCap) gewährleisten einen sicheren Stand+ Zusätzliche Eckverstrebungen für maximale Stabilität, auch bei hoher Belastung+ Vorausgestattet mit einem wosatec QR-Code-Etikett für die einfache Digitalisierung der Prüfdokumentation von Arbeitsmitteln
Sprossen-Schiebeleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse dank Steckhaken mit automatisch einrastender Abhebesicherung Oberleiter ab Größe 2 x 14 Sprossen mit Wandlaufrollen Korrosionsbeständige Führungsbeschläge Mittel- und Oberleitern bis 3,0 m mit nivello®-Leiterschuhen Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 500 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Hinweis: Anlegeleitern über 3,0 m dürfen nur dann ohne Traverse verwendet werden · wenn diese ausschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt werden (z. B. fest eingebaut · mit Haken versehen · mit Gurt befestigt) Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar
Bei Bedarf kann ein zweiter Handlauf eingesetzt werden.+ 7 Stufen 60°
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
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Um bei mehrzügigen Leitern ein sicheres Greifen zwischen den aufeinanderfolgenden Holmen der Steigleitern zu ermöglichen Nach DIN EN ISO 14122 muss der Zwischenraum mit einem zusätzlichen Steigleiterholm gesichert sein
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Die klassische Handwerkerleiter. Mit 80 mm breiten Stufen, beidseitig begehbar, mit Werkzeugtasche, Spreizsicherung durch 2 reißfeste Polyester-Gurtbänder, robust konstruierte und verzinkte Stahlscharniere mit Eimerhaken, Transportsicherung aus Holz am Leiterfuß. Holme aus massivem Kiefernholz. Stufen aus stabilem Buchenholz. Durch die speziellen Vierkantzapfen und ein besonderes Verfahren bei der Verklebung ist eine dauerhaft unlösbare Holm-Stufenverbindung gegeben.
Sprossen-Schiebeleiter aus GFK. Holme und Sprossen aus glasfaserverstärkten Rechteckrohr-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit). Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm. Ohne Füllstoffe. Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung. Beschläge stahl verzinkt. Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse. Oberleiter ab Größe 2 x 12 Sprossen mit Wandlaufrollen. Korrosionsbeständige Führungsbeschläge. Oberleitern bis 3,0 m mit nivello®-Leiterschuhe. Sprossenabstand: 280 mm. Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse). Standard-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen sicheren Stand und Aufstieg bei Anlegeleitern über 3,0 m. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt. Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen. Schiebeleiter geprüft nach DIN EN 131. Die Ausführung berücksichtigt die EN 61478:2002 (Kat. 1: 28.000 Volt). Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar. Maximale Belastung: 150 kg. Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)