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Layher Holzdachdeckerleiter 1046 18 Sprossen
| Stufen-/Sprossenanzahl: | 18 Sprossen |
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Leichte, beidseitig begehbare Aluminium Stehleiter für Arbeitshöhen bis 3,30 m (8-stufige Variante).- Robuste, schlagfeste Stahl-Gelenkverbindung- Stabile, 6-fach vernietete Stufen-/Holmverbindung für hohe Stabilität- Rutschhemmende, profilierte und bodenschonende Fußkappen- Reißfeste GurtbänderInfo: Beidseitig begehbare Stehleitern dürfen nur bis zur drittenSprosse/Stufe von oben bestiegen werden! Gemäß EN 131–Teil 3
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Nur für Holmmaß 73 mm
Werden Sie den gestiegenen Anforderungen an die Arbeitssicherheit gerecht und sorgen für optimierte Rutschhemmung · sicheren Tritt und komfortablen Stand auf unseren Stufenleitern Die Trittauflage aus geriffeltem Kunststoff wird vollflächig und passgenau auf die Stufe aufgeclippt und kann rückstandsfrei · ohne Beschädigung der Leiter wieder entfernt werden Die clip-step Trittauflage wird bei beidseitig begehbaren Stufenleitern bis zur laut DIN EN 131 maximal begehbaren Stufe aufgebracht und funktioniert so als optische Kontrolle für den korrekten Gebrauch der Leiter Als Zubehör einzeln für 11,00 Euro ohne MwSt./Stück (unverbindliche Preisempfehlung) für Ihre Stufenleiter erhältlich
Die robuste, einseitig begehbare Aluminium-Teleskop-Stehleiter mit 4 Holmverlängerungen für den professionellen Einsatz auf Treppen, Absätzen, Podesten und ähnlichen Höhenunterschieden. + Vier stufenlos verstellbare Holmverlängerungen mit stabiler Schiebeführung ermöglichen den Einsatz auf Treppen und ähnlichen Höhenunterschieden + Eloxierte Holmverlängerungen sorgen für leichtgängige Bedienung + Außenliegender Schiebemechanismus mit einem stufenlosen Verstellbereich von bis zu 1.150 mm am Stützteil ermöglicht größtmögliche Flexibilität + Hoher Sicherheitsbügel mit verschraubter Multifunktionsablage für Kleinteile und Werkzeuge incl. integriertem Eimerhaken und Kabelhalterung + Stabile, holmumgreifende, verschraubte Hightech-Metall-Gelenkverbindung + Integrierter Klemmschutz im Gelenkbereich durch Sicherheits-Holmabschlussstopfen + Stabile Alu-Sicherheitsplattform mit rutschhemmender Profilierung und beidseitigem Plattformheber + In Metalllaschen eingenähte, wetterfeste und verschraubte Gurtbänder + Profilierte, verstärkte D-Stufen, 80 mm tief, für sicheren Aufstieg und bequemen Stand, erfüllen die Anforderungen der TRBS 2121-2 für die Nutzung von Stufen als Arbeitspl
Flexible Gelenkleiter universell einsetzbar als Anlege-, Stehleiter und als Arbeitsbühne (4 x 3 Sprossen)- Patentiertes Sicherheitsrastgelenk mit Einhandbedienbügel (SpeedMatic-System) für schnelle und komfortable Bedienung- Langlebige, 32-fach verbördelte Sprossen-/Holmverbindung- Zwei breite Quertraversen mit rutschhemmenden Fußkappen (SafetyCap)- Leicht verstaubar
Lichte Weite 400 mm Rechteck-Holme 58 x 25 mm Geriffelte Sprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich Gewicht 10,9 kg
Beidseitig begehbare Sprossenstehleiter für den besonderen beruflichen Gebrauch. Sie berücksichtigt die ergonomischen Bedürfnisse bestimmter Berufsgruppen, wie Maler, Tapezierer, bei längerem Verweilen auf den Standsprossen. Die Leitern gemäß der österreichischen Zusatznorm Z1501 entsprechen den Bestimmungen der Normen EN 131-1 und -2 mit Ausnahme der obersten beiden Sprossenabstände beider Leiternteile. Diese betragen 320 mm für ein komfortables Stehen auf der Leiter.
Sprossen-Anlegeleiter aus GFK/Alu Holme aus glasfaserverstärkten Kunststoff-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit) Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm aus Aluminium 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen Geprüft bis 1.000 Volt nach DIN EN 61478:2002 Abschnitt 6.5.1 und A1:2004 Kategorie 1 (entspricht europäischer Norm DIN EN 131-7) GFK-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Arbeitspodest aus Aluminium Besonders stabile Konstruktion aus Rechteckrohr-Holmen Plattformtiefe: 460 mm 240 mm tiefe Stufen Im Raster von 200 mm erweiterbar (auf Anfrage) Serienmäßig mit zwei Schiebegriffen Zwei Hubrollen Ø 125 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Rutschfeste Kunststoffschuhe Neigung: 45° In verschiedenen Stufen- und Plattformausführungen erhältlich Maximale Belastung: 200 kg
Fahrbare, einseitig begehbare Aluminium-Podestleiter mit tiefen Stufen und großer Standplattform aus Profilrost mit R13-Rutschhemmung für sicheres und bequemes Arbeiten. + Fahrbare Alu-Podestleiter, einseitig begehbar, mit 180 mm tiefen Stufen und großer Standplattform aus Profilrost mit R13-Rutschhemmung incl. Plattformgeländer für sicheres und bequemes Arbeiten + Geringe Standbreite, ideal für regalnahes Arbeiten + Plattformgröße 600 x 720 mm, Profilrost mit R13-Rutschhemmung + Dreiseitiges Plattformgeländer, 1,0 m hoch, 40 mm Durchmesser mit integrierter verstärkter Knieleiste + KRAUSE-Connect-System für stabile Handlauf-Befestigung ohne störende Kupplung + Stufenloser Übergang vom Plattformgeländer in die separat erhältlichen Treppenhandläufe - kein Umfassen von Treppenhandlauf zu Plattformgeländer-Handlauf und umgekehrt erforderlich + 100 mm hohe Fußleiste für erhöhte Sicherheit (100 % höher als von der Norm EN 131-7 gefordert) + Vier bei Belastung arretierende Lenkrollen Ø 125 mm, davon zwei mit Feststellbremsen, gewährleisten leichtes Verschieben und verhindern ungewolltes Wegrollen beim Betreten der Treppe + Lieferung in vormontierten Baugruppen für einen leichten schnellen Aufbau + Optional mit selbstschließender Sicherheitstür (Art.-No. 821492) ausrüstbar + Ab einer Podesthöhe von 1,00 m sind nach DIN EN 131-7 beidseitig Handläufe erforderlich. Handläufe sind als erforderliches Zubehör zu bestellen
Der Leiternklassiker für die verschiedensten Arbeiten. Beliebt bei Malern und Elektrikern.- Stabiles, mehrfach verschraubtes Stahl-Scharnier- Spreizsicherung durch Ketten- Sicherungslaschen sorgen für sicheren Transport- Holme aus astfreiem, hochwertigem Holz wirken isolierend- Nicht leitendes Material- Sprossen aus Hartholz mit bewährter Zylinderverzapfung- Ökologisch unbedenklich, da nur ungetränkte Hölzer verwendet werden- Fusskappen als Zubehör erhältlich (bis Größe 2x8 Spr.)
Zur seitlichen Befestigung · wenn der Anbau in der Mitte der ortsfesten Leiter aus Platzgründen nicht möglich · z.B. bei Schachleitern mit lichter Weite 300 mm
Für Montagearbeiten auf Dächern. + Erhältlich in Aluminium, Holz oder Alu-Holz+ Holme aus wasserfestem, verleimtem, mehrlagigem Schichtholz oder aus Aluminium+ Stabile Sprossen in gewölbter Form aus Aluminium oder Buche+ Zu Montagezwecken kann die Dachleiter auch mit dem First-Überwurfbügel auf der Dachfläche gesichert werden (ohne die Verwendung von Dachhaken).Info: Dachleitern nicht– als Anlegeleitern verwenden– mit der obersten Sprosse einhängen– in die Dachrinne stellen– bei Dachneigungen von mehr als 75° benutzen
Der robuste und bewährte Aluminium-Montagetritt mit tiefen, rutschhemmenden Gitterroststufen und großer Plattform, eignet sich hervorragend für alle feuchten und öligen Arbeitsumgebungen.- Noch mehr Sicherheit durch gezahnte Aluminium-Gitterroststufen- Die Alu-Gitterroststufen erfüllen die höchste Anforderung an dieRutschhemmung – Bewertungsgruppe R 13 gemäß DGUV Regel 108-003 bzw. DIN 51130- Obere Standfläche: 520 x 305 mm- Stufentiefe: 240 mm- Stabile, verschweißte Alu-Rohrkonstruktion- Speziell ausgeformte Stufen-Vorderkanten sorgen für einen sicherenAufstieg und Stand- Rutschhemmende Fußkappen
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Zur Verbreiterung der obersten Sprosse sowie der Reduzierung der Spaltbreite am Ausstieg Abmessungen: 520 x 100 – 300 mm Bestehend aus geriffelten Sprossen · inkl. 2 Klemmverbinder für Leiterholme Inklusive zwei Klemmverbinder für Leiterholm
2-teilig aus Aluminium · stabile Rechteckrohr-Holme · 80 mm tiefe, geriffelte Stufen · 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung · einfache Höhenverstellung und sicherere Arretierung von vorne durch seitliche korrosionsbeständige Steckbeschläge · extra breite Standfläche von 170 mm Tiefe im Überlappungsbereich der Unter- und Oberleiter · Oberleiter mit Leiterkopfsicherung (Klettband) zur Befestigung an Dachrinnen o.ä. Unterleiter mit nivello®-Traverse für einen extra sicheren Stand und Aufstieg · Oberleiter mit nivello® Leiterschuhen, da zur Einzelnutzung entnehmbar · max. Gesamtbelastung 150 kg Die nivello®-Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt.
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden