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Krause STABILO Stufen-StehLeiter mit großer Standplattform 1x9 Stufen
- Extra hoher (1,0 m) Bügel mit integrierter Ablage für rückenschonendes Arbeiten
- Große Standplattform 500 x 450 mm
- Stabile Quertraverse mit integrierten Fahrrollen für einen sicheren Stand und einen leichten Transport der Leiter
- Beidseitig angebrachte Handläufe für einen sicheren Auf- und Abstieg
- Im aufgebauten Zustand leicht zu verfahren
- Auch zusammengeklappt ergonomisch zu transportieren
- Integrierte Zug- und Drucksicherungen für einen sicheren Stand
| Arbeitshöhe: | 4,10 m |
|---|---|
| Grundfläche: | 1,92 x 1,00 m |
| Kategorie: | Stufenanlegeleiter |
| Plattformgröße: | 500 x 450 mm |
| Senkrechte Höhe: | 3,10 m |
| Transportmaß: | 0,60 x 0,25 x 3,35 m (B/T/L) |
| Traversenbreite: | 1,00 m |
| maximale Standhöhe: | 2,10 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Die SePro D ist die High-End-Stufen-Doppelleiter aus dem MONTO-Programm - sauber, komfortabel und langlebig.- Große 250 mm tiefe, obere Ablage-/Abstellfläche- Eloxierte Holme verhindern das Verschmutzen der Hände und gewährleisten eine leichte Reinigung.- Stabile, schlagfeste Stahl-Gelenkverbindungen- Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung- Großdimensionierte, rutschhemmende und bodenschonende FußkappenInfo: Eloxierte Leitern verhindern durch die glatte Oberfläche ein Verschmutzen der Hände und gewährleisten gleichzeitig eine schnelle und einfache Reinigung der Leiter.
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
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Die Holzanlegeleiter ist eine einfache, robuste und edle Leiter. Die Holme werden aus massivem Rotkiefernholz gefertigt. Die Sprossen sind aus stabilem Buchenholz. Durch die speziellen Vierkantzapfen und einem besonderen Verfahren bei der Verklebung ist eine dauerhaft unlösbare Holm-Sprossenverbindung gegeben.
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Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe, geriffelte Stufen 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung ergo-pad® Griffzone Stufenabstand: 235 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg nivello® Traverse in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen extra sicheren Stand und Aufstieg dank nivello® Leiterschuhe mit 2-Achsen-Neigungstechnik, Anstellwinkel-Kontrolle und wechselbaren Fußplatten. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt
Aluminium · beidseitig begehbar · Stufen 80 mm tief geriffelt · geschraubte Stufen-Holmverbindung · robuste Scharniere · Stufenabstand 235 mm · Leiterneigung 70° · hohe Standsicherheit · rutschfeste Leiterschuhe · Spannverbindung durch hochfeste Polyestergurte · max. Gesamtbelastung 150 kg
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
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