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MUNK Leiterkopfsicherung
| Ausführung: | rund |
|---|---|
| Kategorie: | Sonstiges |
| Länge: | 204 mm |
| passend für: | Einhängekonsole |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Zur Verbreiterung der obersten Sprosse sowie der Reduzierung der Spaltbreite am Ausstieg Abmessungen: 520 x 100 – 300 mm Bestehend aus geriffelten Sprossen · inkl. 2 Klemmverbinder für Leiterholme Inklusive zwei Klemmverbinder für Leiterholm
Die universell einsetzbare Schwerlast-Anlegeleiter aus Aluminium mitStufen für bequemen und sicheren Stand sowie TRBS 2121-2-konformeAnwendung.+ Hochbelastbare Stufen-Anlegeleiter für extreme Beanspruchung bis max.225 kg+ Sichere Anwendung durch integrierten Abrutsch-/Anlegeschutz+ Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung sorgenfür hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ Profilierte, verstärkte D-Stufen, 80 mm tief, für sicheren Aufstiegund bequemen Stand, erfüllen die Anforderungen der TRBS 2121-2 für dieNutzung von Stufen als Arbeitsplatz+ Rutschhemmende Fußstopfen (SafetyCap)+ Zusätzliche Eckverstrebungen bis 10 Stufen für maximale Stabilität,auch bei hoher Belastung+ Ab 12 Stufen mit Quertraverse für noch mehr Sicherheit
Knoten-Kettensicherung bei Stehleitern anstelle von Perlongurten Länge 2,0 m 1 Satz = 2 Ketten mit Befestigungen
Sprossen-Anlegeleiter aus Holz Holme aus keilverzinkter Kiefer oder astfreier Caroline-Pine · Sprossen aus Esche gefertigt Verzapfte Sprossen-/Holmverbindung · dadurch glatte Holmoberfläche Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Hinweis: Anlegeleitern über 3,0 m dürfen nur dann ohne Traverse verwendet werden · wenn diese ausschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt werden (z. B. fest eingebaut · mit Haken versehen · mit Gurt befestigt)
Aluminium · 2-teilig, mit breiter nivello®-Traverse · stabile Rechteckrohr-Holme · 30 x 30 mm Vierkantsprossen, beidseitig geriffelt · Sprossenabstand 280 mm · 4-fach gebördelte Sprossen-Holmverbindung · korrosionsbeständige Führungsbeschläge · Steckhaken mit automatisch einrastender Abhebesicherung · Höhenverstellung von Hand von Sprosse zu Sprosse · äußere Breite 420 mm · Traverse beidseitig mit rutschsicheren und flexiblen nivello®-Leiterschuhen, für optimale Bodenhaftung und sicheren Standab Ausführung 2 x 14 Sprosssen ist die Oberleiter mit Wandlaufrollen ausgestattet Die nivello®-Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt. Bei einer eingefahrenen Leiterlänge von über 3,0 m können die Leiternteile nicht mehr separat genutzt werden.
passend für alle Layher Sprossenleitern mit Holmhöhe 76 mm, Leitern 1035, 1040
Bei Bedarf kann ein zweiter Handlauf eingesetzt werden.+ 8 Stufen. 60°
Bei Bedarf kann ein zweiter Handlauf eingesetzt werden.+ 13 Stufen 60°
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Leichte, zweiteilige professionelle Aluminium-Mehrzweckleiter, die als beidseitig begehbare Steh- sowie als Anlege- und Schiebeleiter mit Quertraverse verwendbar ist.- Stabile holmumgreifende Aluminium-Führungsprofie für hohe Stabilität- Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung- Langlebige, 32-fach verbördelte Sprossen-/Holmverbindung- Automatisch einrastende Sperrhebel (AutoSnap-System) für sicheren Einsatz und Transport- Breite Quertraverse für hohe Standsicherheit- Rutschhemmende, rundum profilierte, 30 mm tiefe Sprossen für einen sicheren Stand- Hochfeste, in Metalllaschen eingenähte Gurtbänder- Rutschhemmende Fußkappen und -stopfen (SafetyCap)
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Sprossen-Glasreinigerleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Sichere Steckverbindung mit zusätzlichen Hakenverriegelung Oberleiter mit Laufrollen und abriebfestem Anlegegummi mit Keilausschnitt Unterleiter mit nivello®-Traverse für einen extra sicheren Stand und Aufstieg (liegt lose bei) Je nach Auswahl können maximal vier Einzelteile kombiniert werden · da die Standhöhe von 5,0 m nicht überschritten werden darf Sprossenabstand: 280 mm Maximale Belastung: 120 kg
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Gebeizt und passiviert Lichte Weite 300 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
Bei Bedarf kann ein zweiter Handlauf eingesetzt werden.+ 6 Stufen 45°
Professionelle, verstärkte Aluminium-Sprossen-Gelenk-Doppelleiter, dieals Steh- und Anlegeleiter einsetzbar ist.- Patentiertes Sicherheitsrastgelenk mit Einhandbedienbügel(SpeedMatic-System) für schnelle und komfortable Bedienung- Breite Quertraverse für sicheren Stand- Holme aus Alu-Pressprfil mit zusätzlicher Kantenverstärkung- 30 mm tiefe, rundum profilierte Sprossen für einen sicheren Stand.- Langlebige, 32-fach verbördelte Sprossen-/Holmverbindung- Leicht verstaubar- Rutschhemmende Fußkappen und -stopfen (SafetyCap)
2-teilig aus Aluminium · stabile Rechteckrohr-Holme · 80 mm tiefe, geriffelte Stufen · 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung · einfache Höhenverstellung und sicherere Arretierung von vorne durch seitliche korrosionsbeständige Steckbeschläge · extra breite Standfläche von 170 mm Tiefe im Überlappungsbereich der Unter- und Oberleiter · Oberleiter mit Leiterkopfsicherung (Klettband) zur Befestigung an Dachrinnen o.ä. Unterleiter mit nivello®-Traverse für einen extra sicheren Stand und Aufstieg · Oberleiter mit nivello® Leiterschuhen, da zur Einzelnutzung entnehmbar · max. Gesamtbelastung 150 kg Die nivello®-Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt.
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Arbeitspodest aus Aluminium Besonders stabile Konstruktion aus Rechteckrohr-Holmen Plattformtiefe: 460 mm 240 mm tiefe Stufen Im Raster von 200 mm erweiterbar Serienmäßig mit zwei Schiebegriffen Zwei Hubrollen Ø 125 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Rutschfeste Kunststoffschuhe Neigung: 45° In verschiedenen Stufen- und Plattformausführungen erhältlich Maximale Belastung: 200 kg