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Krause MONTO Securo Stufen-Stehleiter eloxiert 1x4 Stufen
- Hoher ergonomischer Sicherheitsbügel mit integriertem Eimerhaken und Ablagefläche incl. Werkzeugaufnahme und Kabelhaltern
- Holmumgreifendes Sicherheits-Gelenksystem (40CS) für eine stabile Verbindung
- Eloxierte Holme verhindern das Verschmutzen der Hände und gewährleisten eine leichte Reinigung
- Rutschhemmende 125 mm tiefe Stufen für komfortablen und sicheren Auf- und Abstieg
- Große, rutschhemmende und bodenschonende Fußkappen
| Arbeitshöhe: | 2,85 m |
|---|---|
| Grundfläche: | 0,85 x 0,46 m |
| Kategorie: | Stufenanlegeleiter |
| Senkrechte Höhe: | 1,45 m |
| Stufentiefe: | 125 mm |
| Transportmaß: | 0,45 x 0,15 x 1,60 m (B/T/L) |
| maximale Standhöhe: | 0,85 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Robuste fahrbare Aluminium-Treppe, das sichere und mobile Arbeitsmittel für alle Arbeitsbereiche in Anlehnung an die DIN EN ISO 14122. + Stufenbreite: 600 - 800 - 1000 mm (Stufen Alu gerieft) + Stufentiefe: 225 mm bei 45° und 175 mm bei 60° Neigung + Alu-Gitterrost-/-Lochblechstufen auf Anfrage (Stufentiefe 240 mm bei 45° und 185 mm bei 60° Neigung) + Standardplattformtiefe: 700 mm, Verlängerung und Verbreiterung auf Anfrage möglich + Lieferung mit beidseitigem Handlauf und umlaufendem 1100 mm hohem Plattformgeländermit Knie- und Fußleiste + Handläufe sind bei einer Treppenneigung von 45° mit einer Knieleiste ausgestattet + 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steigteil und 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steig- und Stützteil + Stabile Fahrwerkstraverse am Steig- und Stützteil + Die Lieferung erfolgt in vormontierten Baugruppen + Treppen mit anderem Neigungswinkel, Stufenbreite und Oberfläche als Sonderausführungauf Anfrage möglich + *gem. DIN EN ISO 14122 ist ab einer senkrechten Höhe von über 4000 mm ein Zwischenpodest erforderlich Mögliches optionales Zubehör: + Sicherungsschranke + Sicherungstür + Abnehmbare Werkzeugablage + Steckbares Geländer + Rutschhemmender Handlauf + Sicherungskette + Stufenkantenmarkierung + Zentralbremse(handbetätigt) + Rammschutzleisten + Verkürzte Traverse (Ballastierung notwendig) + Bockrollen am Stützteil + ComfortStop
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Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Leichte, universell einsetzbare zweiteilige Aluminium-Schiebe-Leiter.- Leiternteile einzeln verwendbar- Variable Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse- Pulverbeschichtete Stahl-Führungsprofile für eine leichte Bedienung- Langlebige, 32-fach verbördelte Sprossen-/Holmverbindung- Selbstsichernde Sperrhebel für einen sicheren Transport- Rutschhemmende Fußstopfen (SafetyCap)- Breite Quertraverse für noch mehr Standsicherheit- Ab 2 x 12 Sprossen inkl. Trigon-Traverse zur Einzelnutzung der Leiternteile
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Aluminium · beidseitig begehbar · stabile Rechteckrohr-Holme · 80 mm tiefe, geriffelte Stufen · Stufenabstand 235 mm · 4-fach gebördelte Stufen-Holmverbindung · konische Holmführung für sicheren Stand · 4-fach verschraubtes, massives Leitergelenk aus Aluminium · ergo-pad® Griffzone mit Klemmmechanismus · nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik · Spreizsicherung durch zwei hochfeste Polyestergurte · max. Gesamtbelastung 150 kg
Zum sicheren Aus- und Einstieg bei Leitern Nutzlänge ca. 1,0 m Im eingeschobenen Zustand kann die Leiter komplett eingefahren werden Aus Aluminium
Fahrbare, beidseitig begehbare Aluminium-Podestleiter mit tiefen Stufen und großer Standplattform für sicheres und bequemes Arbeiten. + Fahrbare Alu-Podestleiter, beidseitig begehbar, mit 175 mm tiefen rutschhemmenden Stufen und großer Standplattform incl. Plattformgeländer für sicheres und bequemes Arbeiten. + Geringe Standbreite, ideal für regalnahes Arbeiten + Plattformgröße 600 x 700 mm, Aluminium gerieft + Beidseitiges Plattformgeländer, 1,0 m hoch, 40 mm Durchmesser mit integrierter verstärkter Knieleiste + KRAUSE Connect-System für stabile Handlauf-Befestigung ohne störende Kupplung + Stufenloser Übergang vom Plattformgeländer in die separat erhältlichen Treppenhandläufe - kein Umfassen von Treppenhandlauf zu Plattformgeländer-Handlauf und umgekehrt erforderlich + 100 mm hohe Fußleiste für erhöhte Sicherheit (100 % höher als von der Norm EN 131-7 gefordert) + Vier bei Belastung arretierende Lenkrollen Ø 125 mm, davon zwei mit Feststellbremsen, gewährleisten leichtes Verschieben und verhindern ungewolltes Wegrollen beim Betreten der Treppe + Lieferung in vormontierten Baugruppen für einen leichten schnellen Aufbau + Optional mit selbstschließenden Sicherheitstüren (Art.-No. 821492) ausrüstbar + Ab einer Podesthöhe von 1,00 m sind nach DIN EN 131-7 beidseitig Handläufe erforderlich. Handläufe sind als erforderliches Zubehör zu bestellen
Leicht verstaubares Aluminium-Steckleitern-System für unterschiedlicheArbeitshöhen. Die verwendeten Stufen erlauben eine TRBS 2121-2 konformeAnwendung als Arbeitsplatz.+ Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung sorgenfür hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ Leiternunterteil mit breiter Quertraverse und rutschhemmendenZweikomponenten-Fußkappen (SafetyCap)+ Leiternoberteil mit Wandlaufrollen und abriebfestem Anlageklotz ausweichem Gummimaterial mit Keilausschnitt, der an Hausecken undFensterprofilen angelegt werden kann+ Bequemer Stand auf 80 mm tiefen, profilierten Stufen, wodurch dieAnforderungen der TRBS 2121-2 zur Nutzung von Stufen als Arbeitsplatzsichergestellt sind+ Zweikomponenten-Kopf- und Fußstopfen, -kappen aus Hart- und Weichteilmit Abrutsch-/Anlegeschutz schützen empfindliche Böden und Fassaden oderWände+ Stabile Steckverbindung mit automatischer Verriegelung, die nicht überden Leiternholm hinausragt und mit einem Handgriff wieder gelöst werdenkann+ Schnellverschlüsse auf der Holminnenseite, die bei Transport undLagerung der Leiter nicht stören+ Runde Sicherungsbolzen dienen ebenfalls als Führung für ein leichtesZusammenstecken der Leiternteile, ohne zu verkeilen. Beim Erreichen derEndposition verriegeln diese automatisch+ Das Oberteil ermöglicht durch die Zweikomponenten-Fußstopfen und denAnlegeklotz aus weichem Gummimaterial als Abrutsch/-Anlegeschutz auchdie einzelne Nutzung und schützt empfindliche Böden, Fassaden und Wände+ Belastbar bis 150 kg
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)