92,49 €
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KRAUSE Handlauf im Umsteigebereich
+ zwischen den Leiterholmen nach DIN EN ISO 14122-4 erforderlich
+ passend für Stahl- und Aluminiumleiter
+ Stahl, verzinkt
| Nettogewicht: | 9 kg |
|---|---|
| Transportbreite: | 0,15 m |
| Transportlänge: | 2 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Um bei mehrzügigen Leitern ein sicheres Greifen zwischen den aufeinanderfolgenden Holmen der Steigleitern zu ermöglichen Nach DIN EN ISO 14122 muss der Zwischenraum mit einem zusätzlichen Steigleiterholm gesichert sein
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Systemteil Steigleitern - Leiternteil+ Für Attikaüberstieg+ 3 Sprossen+ Länge 0,84 m+ Aluminium
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
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Sehr vielseitig einsetzbar: als Stehleiter mit variabel einseitig einstellbarer Höhe. Als klassische Anlegeleiter, mit variabler Länge oder als zwei separate Arbeitsböcke. Sprossenweise Höhenverstellung. Robuste Bolzengelenke sichern die jeweilige Gebrauchsstellung. Die Standbreite der TOPIC 1058 entspricht nicht der neuesten Fassung der DIN EN 131-4.
Robuste und langlebige Aluminium-Stehleiter mit hochfest verbördelten Stufen und extrem rutschhemmender, großer Plattform.+ Stabile, verschraubte Ablageschale aus Metall für die sichere Aufbewahrung von Materialien und Werkzeugen+ Hightech-Metall-Gelenkverbindung, holmumgreifend mit Gelenkschutz+ 325 x 260 mm tiefe, extrem rutschhemmende Alu-Sicherheits-Plattform mit Gerstenkorn-Profilierung+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ 80 mm tiefe V-Stufen mit Anti-Rutsch-Profilierung+ Neu entwickelte, große Fußkappen mit Weichteileinlage – stärker profiliert, rutschhemmend und bodenschonend durch größere und weichere Aufstellfläche (SafetyCap)+ Vorausgestattet mit einem wosatec QR-Code-Etikett für die einfache Digitalisierung der Prüfdokumentation von Arbeitsmitteln
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klappbar · hohe Standfestigkeit durch stabile Doppelholme · sicherer Stand durch besonders großflächige, trittsichere Stufen 205 mm tief, obere Trittfläche B 360 x T 205 mm · max. Gesamtbelastung 150 kg · rutschfeste Kunststoffschuhe · platzsparend in der Aufbewahrung Zusammengeklappt nur 85 mm tief.