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Layher Treppenstehleiter mit Stufen TOPIC 1062 2x8 mit Stufen
| Ersatzteile: | 707955_6492012, 707955_6492811 |
|---|---|
| Stufen-/Sprossenanzahl: | 2x8 mit Stufen |
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Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
1 Satz beszehend aus 1x rechts · 1x links
Für den professionellen Einsatz entwickelt, bietet diese Schwerlast-Doppelleiter mit einer Belastbarkeit von bis zu 225 kg höchsteStandsicherheit im täglichen, harten Arbeitseinsatz.+ Hochbelastbare beidseitige Stufen-Doppelleiter für extremeBeanspruchung bis max. 225 kg+ Hochfeste, verschraubte Aluminium-Gelenke+ In Metalllaschen eingenähte, witterungsbeständige und verschraubteGurtbänder+ Große Holmdimensionen mit zusätzlichen Eckverstrebungen für maximaleStabilität, auch bei hohen Belastungen+ Profilierte, verstärkte D-Stufen, 80 mm tief, für sicheren Aufstiegund bequemen Stand, erfüllen die Anforderungen der TRBS 2121-2 für dieNutzung von Stufen als Arbeitsplatz+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ Bündiger Holm-/Stufenabschluss+ Profilierte, rutschhemmende Stufen+ Rutschhemmende Fußstopfen (SafetyCap)
Kopffahrwerk mit Gummi-Laufbelag, zum einfachen und schonenden Auf- und Abrollen an Wänden, verwendbar an den TOPIC-Leitern 1035, 1037 und 1040
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Die traditionelle Stehleiter in vielfältiger Sicherheits-Ausstattung: kunststoffummantelte Stahlscharniere, reißfeste Polyester-Gurtbänder für Kraftübertragungen bis 3 kN als Spreizsicherung und rutschhemmende Kunststofffüße. Zusätzliche Aussteifer am Holmende sorgen für ein Übertreffen der Werte der DIN EN 131. Die TOPIC 1039 ist optional auch mit einer Kette als Spreizsicherung erhältlich (Preis auf Anfrage).
1 Satz = 4 Stück Für Leitern bis Baujahr 2004 Für Sprossen- und Stufenleitern aus Aluminium
Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe, geriffelte Stufen 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung ergo-pad® Griffzone Stufenabstand: 235 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg nivello® Traverse in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen extra sicheren Stand und Aufstieg dank nivello® Leiterschuhe mit 2-Achsen-Neigungstechnik, Anstellwinkel-Kontrolle und wechselbaren Fußplatten. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe, geriffelte Stufen 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung ergo-pad® Griffzone Stufenabstand: 235 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg nivello® Traverse in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen extra sicheren Stand und Aufstieg dank nivello® Leiterschuhe mit 2-Achsen-Neigungstechnik, Anstellwinkel-Kontrolle und wechselbaren Fußplatten. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt
Lichte Weite 300 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
Schiebe-Seilzugleiter aus glasfaserverstärkten Kunststoff-Holmen (GFK). + 2-teilig, stabile Metall-Führungsbeschläge + Sprossen aus Aluminium+ Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung + Mit zusätzlicher Quertraverse für noch mehr Sicherheit + Vollkunststoff-Schiebe/Seilzugleitern auf Anfrage erhältlich- Art.-No. 815699, 815705, 815712 (mit Wandlaufrollen) = SchiebeleiterVerstellung von Sprosse zu Sprosse per Hand, beide Leiternteile getrennt verwendbar.- Art.-No. 815729, 815736, 815743, 815750 = Seilzugleiter Verstellungdurch Seilzug, automatisch wirkenden Einfallhaken, mit Wandlaufrollen
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Arbeitspodest aus Aluminium Besonders stabile Konstruktion aus Rechteckrohr-Holmen Plattformtiefe: 460 mm 240 mm tiefe Stufen Im Raster von 200 mm erweiterbar (auf Anfrage) Serienmäßig mit zwei Schiebegriffen Zwei Hubrollen Ø 125 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Rutschfeste Kunststoffschuhe Neigung: 45° In verschiedenen Stufen- und Plattformausführungen erhältlich Maximale Belastung: 200 kg
2-teilig aus Aluminium · stabile Rechteckrohr-Holme · 80 mm tiefe, geriffelte Stufen · 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung · einfache Höhenverstellung und sicherere Arretierung von vorne durch seitliche korrosionsbeständige Steckbeschläge · extra breite Standfläche von 170 mm Tiefe im Überlappungsbereich der Unter- und Oberleiter · Oberleiter mit Leiterkopfsicherung (Klettband) zur Befestigung an Dachrinnen o.ä. Unterleiter mit nivello®-Traverse für einen extra sicheren Stand und Aufstieg · Oberleiter mit nivello® Leiterschuhen, da zur Einzelnutzung entnehmbar · max. Gesamtbelastung 150 kg Die nivello®-Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt.
Zum Auflegen bei Dachneigungen von 22,5° bis 75° und zur Lastverteilung bei Dachdeckerarbeiten Holme aus Caroline-Pine oder keilverzinkter Kiefer mit angeschrägten Enden für ein leichtes Handling Kräftige · nach oben gewölbte Sprossen aus astfreiem Eschenholz Holme und Sprossen wasserfest verleimt · wetterfest lasiert und 4-fach pro Sprosse verschraubt Leiterbreite: 350 mm Sprossenabstand: 280 mm Hinweis: Gemäß DGUV Information 201-054 sind Dach-Auflegeleitern in Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 einzuhängen (nicht in oberste Sprosse). Die Verwendung als Anlegeleiter ist nicht erlaubt
aus Aluminium, Sprossen mit rutschsicherer Riffelung
Stufen-Stehleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen und große Plattform 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Konische Holmführung für einen sicheren Stand Leitergelenk 'safe-cap' relax step® Stufenpolsterung für einen bequemen Stand nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Praktische Ablageschale mit integrierten Haken und Werkzeugaufnahmen Ab acht Stufen: Spreizsicherung mit zwei hochfesten Perlongurten Stufenabstand: 235 mm Leiterneigung: 70° Mit und ohne Federrollen erhältlich Maximale Belastung: 150 kg
Für Sprossen-Schiebeleitern und Sprossen-Mehrzweckleitern aus Aluminium Inkl. Befestigungsmaterial
Teleskopteil für Plattformleiter FlexxStep Werkzeuglos anbringbar plus 2 Sprossen Plattformhöhe max. plus 0,56 m 1 Satz = 2 Stück