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MUNK Lochsprosse
| Kategorie: | Zubehör für Leitern |
|---|---|
| Länge: | 470 mm |
| Material: | Stahl blank |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Robuste und langlebige Aluminium-Stehleiter mit hochfest verbördelten Stufen und extrem rutschhemmender Plattform.- Sicherheitsbügel mit integriertem Eimerhaken und Werkzeugaufnahme und Kabelhaltern- Hightech-Gelenkverbindungen mit stabilem Stahlkern- Extrem rutschhemmende Alu-Sicherheitsplattform durch Gerstenkorn-Profilierung- Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung- Neu entwickelte, große Fußkappen mit Weichteileinlage - stärker profiliert, rutschhemmend und bodenschonend durch größere und weichere Aufstellfläche
Gitterrostbelag mit zwei Anbaukonsolen aus Stahl Geländer an einer Längs- und Stirnseite Nach DIN 14094 Sonderkonsolen für WDVS-Fassaden/Isolierfassaden auf Anfrage Flächenlast: 4,0 kN/m² Einzellast: 2,0 kN/m² Schraubabstände 950 mm
Robuste fahrbare Aluminium-Treppe, das sichere und mobile Arbeitsmittel für alle Arbeitsbereiche in Anlehnung an die DIN EN ISO 14122. + Stufenbreite: 600 - 800 - 1000 mm (Stufen Alu gerieft) + Stufentiefe: 225 mm bei 45° und 175 mm bei 60° Neigung + Alu-Gitterrost-/-Lochblechstufen auf Anfrage (Stufentiefe 240 mm bei 45° und 185 mm bei 60° Neigung) + Standardplattformtiefe: 700 mm, Verlängerung und Verbreiterung auf Anfrage möglich + Lieferung mit beidseitigem Handlauf und umlaufendem 1100 mm hohem Plattformgeländermit Knie- und Fußleiste + Handläufe sind bei einer Treppenneigung von 45° mit einer Knieleiste ausgestattet + 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steigteil und 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steig- und Stützteil + Stabile Fahrwerkstraverse am Steig- und Stützteil + Die Lieferung erfolgt in vormontierten Baugruppen + Treppen mit anderem Neigungswinkel, Stufenbreite und Oberfläche als Sonderausführungauf Anfrage möglich + *gem. DIN EN ISO 14122 ist ab einer senkrechten Höhe von über 4000 mm ein Zwischenpodest erforderlich Mögliches optionales Zubehör: + Sicherungsschranke + Sicherungstür + Abnehmbare Werkzeugablage + Steckbares Geländer + Rutschhemmender Handlauf + Sicherungskette + Stufenkantenmarkierung + Zentralbremse(handbetätigt) + Rammschutzleisten + Verkürzte Traverse (Ballastierung notwendig) + Bockrollen am Stützteil + ComfortStop
Um bei mehrzügigen Leitern ein sicheres Greifen zwischen den aufeinanderfolgenden Holmen der Steigleitern zu ermöglichen Nach DIN EN ISO 14122 muss der Zwischenraum mit einem zusätzlichen Steigleiterholm gesichert sein
Dreiteilige Aluminium-Vielzweckleiter mit Stufen/Sprossen-Kombination für TRBS 2121-2-konforme Anwendung. Durch die neue, innovative Stufen/Sprossen- Kombination in einer Leiter kann diese als Verkehrsweg und als Arbeitsplatz verwendet werden. Einsetzbar als Anlege-, Schiebe- und Stehleiter mit ausschiebbarem und, durch die KRAUSE Trigon- Traverse, einzeln herausnehmbarem und nutzbarem Leiternteil.+ Stabile, holmumgreifende Aluminium-Führungsprofile für eine hohe Stabilität+ Hohe Standsicherheit durch integrierte Zug- und Drucksicherung+ Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung+ Automatisch einrastender Sperrhebel (AutoSnap-System)+ Extra breite Quertraverse für sicheren Stand+ Rutschhemmende, rundum profilierte, 30 mm tiefe Sprossen im Stütz- und Steigteil+ Komfortabler Übergang von Sprossen auf Stufen durch die innovative, blaue Sicherheits-Breitsprosse+ Bequemer, sicherer Stand auf 80 mm tiefen profilierten Stufen im herausnehmbaren Leiternteil, wodurch die Anforderungen der TRBS 2121-2 zur Nutzung von Stufen sichergestellt sind+ Rutschhemmende Fußkappen und –stopfen (SafetyCap)+ Hochfeste, in Metalllaschen eingenähte Gurtbänder+ Wandlaufrollen und Trigon Traverse ab Ausführung 3 x 12 Sprossen/Stufen im Lieferumfang enthalten Nähere Informationen über die wesentlichen Anforderungen der TRBS 2121-2 finden Sie in folgendem Erklärvideo unseres Partners Krause: https://www.youtube.com/watch?v=Zx-clvfwPus&feature=youtu.be
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
2-teilig aus Aluminium · stabile Rechteckrohr-Holme · 80 mm tiefe Stufen mit Trittauflage clip-step R13 für zertifizierte Rutschhemmung · 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung · einfache Höhenverstellung und sicherere Arretierung von vorne durch seitliche korrosionsbeständige Steckbeschläge · extra breite Standfläche von 170 mm Tiefe im Überlappungsbereich der Unter- und Oberleiter · Oberleiter mit Leiterkopfsicherung (Klettband) zur Befestigung an Dachrinnen o.ä. · Unterleiter mit nivello®-Traverse für einen extra sicheren Stand und Aufstieg · Oberleiter mit nivello® Leiterschuhen, da zur Einzelnutzung entnehmbar · max. Gesamtbelastung 150 kg Die nivello®-Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt. Die Trittauflage wird bis zur maximal begehbaren Stufe aufgebracht.
Systemteil Steigleitern - Grundpodest+ 1.000 x 1.000 mm+ Stahl verzinkt+ Gitterrost mit Rutschhemmung der Bewertungsgruppe R12 und zwei Konsolen+ Geländer an einer Längs- und Stirnseite+ Fußleistenhöhe von 100 mm nach DIN 14094-1 (2017)+ Um der DIN 14094-1 zu entsprechen, ist verpflichtend das Zusatzgeländer Art.-No. 837547 mit zu bestellen (bei allen Wandhaltern keine Lücke über 120 mm zum Rückenschutzkorb)+ Flacher Winkel der Abstützung erfordert nur eine geringe Mauerwerkshöhe über den Fensterstürzen
Aluminium, Holme eloxiert · klein, handlich und kompakt · durch Teleskopfunktion ganz einfach auf die gewünschte Länge ausziehbar · Holme in runder Rohrausführung für erhöhte Stabilität und Festigkeit · profilierte Stufen zur Minimierung der Rutschgefahr · einsetzbar als Anlege- und Stehleiter · kompakt und leicht zu transportieren mittels integriertem Tragegriff
Tritt aus Stahl mit Holz-Stufen Konstruktion aus stabilem Rechteckrohr · grau beschichtet (RAL 7023) 150 mm tiefe Stufen aus lasiertem Holz für einen sicheren Stand Obere Trittfläche: 400 x 250 mm Leicht zu transportieren dank integriertem Griffloch im Deckbrett Rutschfeste Kunststoffschuhe Leichte Montage (Versand erfolgt zerlegt) Vier Lenkrollen zur Selbstmontage für Fahrten in alle Richtungen Automatische Absenkung unter Belastung Maximale Belastung: 150 kg Grundfläche 460 x 620 mm
Zur Verbreiterung der obersten Sprosse sowie der Reduzierung der Spaltbreite am Ausstieg Abmessungen: 520 x 100 – 300 mm Bestehend aus geriffelten Sprossen · inkl. 2 Klemmverbinder für Leiterholme Inklusive zwei Klemmverbinder für Leiterholm
Zur seitlichen Befestigung · wenn der Anbau in der Mitte der ortsfesten Leiter aus Platzgründen nicht möglich · z.B. bei Schachleitern mit lichter Weite 300 mm
Passend für alle gängigen Dacheindeckungen und -neigungen von 22,5° bis 60° Holme aus stabilem Aluminium-Profil Mehrfach befestigte Sprossen mit kräftiger Riffelung für sicheren Stand Großer Abstand zwischen Dacheindeckung und Sprosse zum Schutz vor Schäden an der Dacheindeckung Integrierte Verbindungslaschen zum einfachen Anfügen von beliebig vielen Leiterteilen In drei Längen lieferbar (1,96 / 2,80 / 4,20 m) In Alu natur und vier Beschichtungen erhältlich (Ziegelrot · Rotbraun · Braun RAL 8028 · Anthrazitgrau RAL 7016) Leiterbreite: 330 mm Sprossenabstand: 280 mm Maximale Belastung: 150 kg
Aluminium · mit 2 Traversen · einsetzbar als Steh- und Anlegeleiter, treppengängig · mittig durch automatisch verriegelnde Stahlscharniere klappbar · Höhenverstellung beider Außenteile teleskopartig im Abstand von 280 mm · einfaches Handling durch robuste Handgriffe · Sprossen mit geriffelter Auftrittsfläche · dauerhafte Sprossen-Holmverbindung · max. Gesamtbelastung 150 kg
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Befestigungsmaterial zur Selbstmontage 1 Satz passend für 2 Haken enthält 4 Hülsen · 4 Senkschrauben · 4 Unterlegscheiben · 4 Sechskantmuttern
Robuste fahrbare Aluminium-Treppe, das sichere und mobile Arbeitsmittel für alle Arbeitsbereiche in Anlehnung an die DIN EN ISO 14122. + Stufenbreite: 600 - 800 - 1000 mm (Stufen Alu gerieft) + Stufentiefe: 225 mm bei 45° und 175 mm bei 60° Neigung + Alu-Gitterrost-/-Lochblechstufen auf Anfrage (Stufentiefe 240 mm bei 45° und 185 mm bei 60° Neigung) + Standardplattformtiefe: 700 mm, Verlängerung und Verbreiterung auf Anfrage möglich + Lieferung mit beidseitigem Handlauf und umlaufendem 1100 mm hohem Plattformgeländermit Knie- und Fußleiste + Handläufe sind bei einer Treppenneigung von 45° mit einer Knieleiste ausgestattet + 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steigteil und 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steig- und Stützteil + Stabile Fahrwerkstraverse am Steig- und Stützteil + Die Lieferung erfolgt in vormontierten Baugruppen + Treppen mit anderem Neigungswinkel, Stufenbreite und Oberfläche als Sonderausführungauf Anfrage möglich + *gem. DIN EN ISO 14122 ist ab einer senkrechten Höhe von über 4000 mm ein Zwischenpodest erforderlich Mögliches optionales Zubehör: + Sicherungsschranke + Sicherungstür + Abnehmbare Werkzeugablage + Steckbares Geländer + Rutschhemmender Handlauf + Sicherungskette + Stufenkantenmarkierung + Zentralbremse(handbetätigt) + Rammschutzleisten + Verkürzte Traverse (Ballastierung notwendig) + Bockrollen am Stützteil + ComfortStop
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden