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MUNK Stehleiter
| Arbeitshöhe bis ca.: | 3200 mm |
|---|---|
| Kategorie: | Stehleiter |
| Leiterlänge: | 2100 mm |
| Material: | Aluminium |
| Sprossen: | 2x7 |
| max. Gesamtbelastung: | 150 kg |
| untere äußere Breite: | 560 mm |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Sehr vielseitig einsetzbar: als Stehleiter mit variabel einseitig einstellbarer Höhe. Als klassische Anlegeleiter, mit variabler Länge oder als zwei separate Arbeitsböcke. Sprossenweise Höhenverstellung. Robuste Bolzengelenke sichern die jeweilige Gebrauchsstellung. Die Standbreite der TOPIC 1058 entspricht nicht der neuesten Fassung der DIN EN 131-4.
Arbeitspodest aus Aluminium Stabile · verschweißte Rohrkonstruktion 220 mm tiefe Stufen aus Stahl-Gitterrost für einen sicheren Stand Obere Trittfläche: 550 x 300 mm Zwei Hubrollen für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort (liegen lose bei) Rutschfeste Kunststoffschuhe Maximale Belastung: 150 kg
Arbeitspodest aus Aluminium Besonders stabile Konstruktion aus Rechteckrohr-Holmen Plattformtiefe: 460 mm 240 mm tiefe Stufen Im Raster von 200 mm erweiterbar (auf Anfrage) Serienmäßig mit zwei Schiebegriffen Zwei Hubrollen Ø 125 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Rutschfeste Kunststoffschuhe Neigung: 45° In verschiedenen Stufen- und Plattformausführungen erhältlich Maximale Belastung: 200 kg
Fahrbare Stufen-Plattformleiter mit großer, komfortabler Standfläche und Sicherheitsbügel.- Extra hoher (1,0 m) Bügel mit integrierter Ablage für rückenschonendes Arbeiten- Große Standplattform 500 x 450 mm- Stabile Quertraverse mit integrierten Fahrrollen für einen sicheren Stand und einen leichten Transport der Leiter- Beidseitig angebrachte Handläufe für einen sicheren Auf- und Abstieg- Im aufgebauten Zustand leicht zu verfahren- Auch zusammengeklappt ergonomisch zu transportieren- Integrierte Zug- und Drucksicherungen für einen sicheren Stand
Für Leitern ab Baujahr 2019 mit nivello®-Innenschuh Elektrisch ableitfähig 1 Satz = 2 Stück
Beidseitig begehbare Podesttreppe aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 200 mm tiefe Stufen Geräumige Plattform (600 x 800 mm) Beidseitiges Geländer sowie Knie- und Fußleiste für sicheres Stehen (Höhe: 1.000 mm) Vier selbstarretierende Lenkrollen Ø 125 mm · davon 2 mit Feststeller Einfache Montage (Versand erfolgt zerlegt) Handläufe sind gemäß DIN EN 131-7 an Aufstiegen von Podestleitern mit Steigwinkel ≥60° optional In verschiedenen Stufen- und Plattformausführungen erhältlich Maximale Belastung: 150 kg
Lichte Weite 300 mm Rechteck-Holme 58 x 25 mm Geriffelte Sprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich Gewicht 5,4 kg
Inkl. Befestigungsmaterial