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MUNK Leiterkopfsicherung
| Ausführung: | abgewinkelt |
|---|---|
| Kategorie: | Sonstiges |
| Länge: | 242 mm |
| passend für: | Holzbalken |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Werden Sie den gestiegenen Anforderungen an die Arbeitssicherheit gerecht und sorgen für optimierte Rutschhemmung · sicheren Tritt und komfortablen Stand auf unseren Stufenleitern Die Trittauflage aus geriffeltem Kunststoff wird vollflächig und passgenau auf die Stufe aufgeclippt und kann rückstandsfrei · ohne Beschädigung der Leiter wieder entfernt werden Die clip-step Trittauflage wird bei beidseitig begehbaren Stufenleitern bis zur laut DIN EN 131 maximal begehbaren Stufe aufgebracht und funktioniert so als optische Kontrolle für den korrekten Gebrauch der Leiter Als Zubehör einzeln für 11,00 Euro ohne MwSt./Stück (unverbindliche Preisempfehlung) für Ihre Stufenleiter erhältlich
Für den Anbau der Steigschutzschienen an Steigleitern Befestigung der Steigschutzschiene an den Leitersprossen im Abstand von 1,68 m. Bei kleineren Leiterlängen jedoch mind. vier Befestigungspunkte
Leiterbreite 520 mm Sprossenabstand: 280 mm Holmabmessung: 60 x 25 mm Sprossenabmessung: 30 x 30 mm Sprossenausführung: bei Alu eloxiert und Alu blank geriffelte Sprossen · bei Stahl verzinkt und Edelstahl Lochsprossen
Sprossen-Seilzugleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Bequeme Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse dank zwei Seilzügen mit Kunststoffseil Automatisch wirkende Einfallhaken · Mittel- und Oberteil separat verstellbar Oberleiter mit Wandlaufrollen Korrosionsbeständige Führungsbeschläge mit Gleitführungen Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 470 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Standard-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen sicheren Stand und Aufstieg bei Anlegeleitern über 3,0 m. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Gemäß DIN EN 131-3 sind produktspezifische Aufkleber mit Benutzerhinweisen anzubringen. Die Erklärung zu den verwendeten Piktogrammen finden Sie unter www.steigtechnik.de Die Erklärung zu den verwendeten Piktogrammen finden Sie in unserer PDF-Datei unter Downloads
Fahrbare Plattformtreppe aus Aluminium mit Neigung 45° Stufen- und Plattformbreite: 600 mm Plattformlänge: 460 mm Letzte Stufe (Tiefe: 225 mm) auf gleicher Höhe wie Plattform montiert (Gesamttrittfläche: 685 mm) Stufen- und Plattformausführung standardmäßig in Aluminium geriffelt (R 9) · optional auch mit anderen Belägen erhältlich Handlauf beidseitig und 3-seitiges Plattformgeländer Ø 40 mm mit verschraubten Verbindungselementen serienmäßig (Geländerhöhe: 1.100 mm) Zwei Lenkrollen Ø 100 mm am Steigteil und zwei Bockrollen Ø 125 mm als Querfahrwerk am Stützteil garantieren ein einfaches Verfahren von Ort zu Ort · die integrierten Feststeller (Totalstop) sorgen für einen sicheren Stand Einfache Montage durch Lieferung in vormontierten Baugruppen inklusive Montageanleitung Maximale Belastung: 1,5 kN/m2 · Stufenbelastung 150 kg · Gesamtbelastung 300 kg Hinweis: Im Standard sind Verbindungsteile aus verzinktem Stahl enthalten · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis können diese auch in Edelstahl ausgeführt werden · was für den Außenbereich empfohlen wird
Die professionelle Lösung nicht nur für das Treppenhaus. Mit der Treppenstehleiter ist der Niveauausgleich auf unebenem Gelände oder Treppen kein Problem. Die robuste Bauweise und durchdachte Detaillösungen garantieren eine optimale Handhabung. Die an der Leiter montierten Holmverlängerungen sind mit den innen am Leiternholm angebrachten Flügelmuttern schnell arretiert und leicht zu einzustellen. 80 mm breite, geriffelte Stufen mit Rutschfestigkeit R12 in Laufrichtung. Verstellbereich der Holmverlängerungen auf der einen Seite von 40 cm und auf der anderen von 80 cm. Robuste, kunststoffummantelte Stahlscharniere. Reißfeste Polyester-Gurtbänder.
Für Vollkunststoffleitern Inkl. Befestigungsmaterial 1 Satz = 2 Stück
Fahrbare Stufen-Plattformleiter mit großer, komfortabler Standfläche und Sicherheitsbügel.- Extra hoher (1,0 m) Bügel mit integrierter Ablage für rückenschonendes Arbeiten- Große Standplattform 500 x 450 mm- Stabile Quertraverse mit integrierten Fahrrollen für einen sicheren Stand und einen leichten Transport der Leiter- Beidseitig angebrachte Handläufe für einen sicheren Auf- und Abstieg- Im aufgebauten Zustand leicht zu verfahren- Auch zusammengeklappt ergonomisch zu transportieren- Integrierte Zug- und Drucksicherungen für einen sicheren Stand
Zur Verbreiterung der obersten Sprosse sowie der Reduzierung der Spaltbreite am Ausstieg Abmessungen ca. 620 x 100–300 mm Bestehend aus geriffelten Sprossen · inkl. 2 Klemmverbinder für Leiterholme
Um bei mehrzügigen Leitern ein sicheres Greifen zwischen den aufeinanderfolgenden Holmen der Steigleitern zu ermöglichen Nach DIN EN ISO 14122 muss der Zwischenraum mit einem zusätzlichen Steigleiterholm gesichert sein
Passend für alle gängigen Dacheindeckungen und -neigungen von 22,5° bis 60° Holme aus stabilem Aluminium-Profil Mehrfach befestigte Sprossen mit kräftiger Riffelung für sicheren Stand Großer Abstand zwischen Dacheindeckung und Sprosse zum Schutz vor Schäden an der Dacheindeckung Integrierte Verbindungslaschen zum einfachen Anfügen von beliebig vielen Leiterteilen In drei Längen lieferbar (1,96 / 2,80 / 4,20 m) In Alu natur und vier Beschichtungen erhältlich (Ziegelrot · Rotbraun · Braun RAL 8028 · Anthrazitgrau RAL 7016) Leiterbreite: 330 mm Sprossenabstand: 280 mm Maximale Belastung: 150 kg
Beidseitig begehbare Sprossenstehleiter für den besonderen beruflichen Gebrauch. Sie berücksichtigt die ergonomischen Bedürfnisse bestimmter Berufsgruppen, wie Maler, Tapezierer, bei längerem Verweilen auf den Standsprossen. Die Leitern gemäß der österreichischen Zusatznorm Z1501 entsprechen den Bestimmungen der Normen EN 131-1 und -2 mit Ausnahme der obersten beiden Sprossenabstände beider Leiternteile. Diese betragen 320 mm für ein komfortables Stehen auf der Leiter.
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
1 Satz = 2 Stück Ø 50 mm Zur Selbstmontage
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Bei Sprossenabständen 280 mm
1 Satz = 2 Stück
Gemäß DIN EN 131-3 sind produktspezifische Aufkleber mit Benutzerhinweisen anzubringen. Die Erklärung zu den verwendeten Piktogrammen finden Sie unter www.steigtechnik.de Die Erklärung zu den verwendeten Piktogrammen finden Sie in unserer PDF-Datei unter Downloads Passend für Bestell-Nr. 052524 · 052525 · 052526