806,29 €
% 1.523,00 € (47.06% gespart)
Versandkostenfrei
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 5 Tage
Krause STABILO Podestleiter fahrbar beidseitig begehbar 2x5 Stufen
| Arbeitshöhe: | 3,20 m |
|---|---|
| Grundfläche: | 1,95 x 0,90 m |
| Kategorie: | Plattformleiter & Podestleiter |
| Material: | Aluminium |
| Plattformgröße: | 600 x 700 mm |
| Senkrechte Höhe: | 2,20 m |
| Stufentiefe: | 175 mm |
| Transportmaß: | 0,90 x 0,65 x 1,50 m (B/T/L) |
| maximale Standhöhe: | 1,20 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
Ähnliche Artikel
mit Handlauf · stabile, verschweißte Rohrkonstruktion · Stufen aus Aluminium-Warzenblech · Holmenden mit rutschfesten Kunststoffschuhen · mit 900 mm hohem einseitigen Handlauf für mehr Sicherheit · max. Gesamtbelastung 150 kg
Für Einstiegshilfe Aus Edelstahl V4A gefertigt Anschraubbar an der obersten Schiene
Aluminium · beidseitig begehbar · Stufen 80 mm tief geriffelt · geschraubte Stufen-Holmverbindung · robuste Scharniere · Stufenabstand 235 mm · Leiterneigung 70° · hohe Standsicherheit · rutschfeste Leiterschuhe · Spannverbindung durch hochfeste Polyestergurte · max. Gesamtbelastung 150 kg
Lichte Weite 300 mm Rechteck-Holme 58 x 25 mm Geriffelte Sprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich Gewicht 6,6 kg
Lieferung komplett mit Rillennägeln Farbige Haken sind feuerverzinkt und pulverbeschichtet Mittig auf den Sparren anzubringen Für die erste Leiter werden min. zwei Haken · für jede weitere Leiter min. ein Haken benötigt Entsprechend Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 (EU) und DIN EN 517 Auf Dächern mit einer Neigung von 22,5° bis 75° sind Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 einzubauen. Sie sind wie folgt auf der Dachfläche zu verteilen: Obere Reihe Zwischenliegende Reihen in jeweils Untere Reihe Der horizontale Abstand der Sicherheitshaken einer Reihe darf nicht mehr als 2,0 m betragen. Anzuwenden bei Traufhöhen über 3,0 m
Stufen-Regalleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Für Doppelregale mit Gangbreiten bis 1,60 m (Schwankungen bis 20 mm werden vom Laufwerk ausgeglichen) Laufruhiges Kopffahrwerk für ein leichtes Verschieben der Leiter Selbstarretierende Federrollen Ø 80 mm am unteren Ende Rutschfeste Leiterschuhe Stufenabstand: 235 mm Leiterbreite: 400 mm (ohne Rollen) Leiterbreite mit Rollen: 580 mm Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg Hinweis: Regalleitern werden in den angegebenen Standardlängen sowie individuell auf Maß gefertigt. Hierfür bitte jeweils die genaue senkrechte Einhängehöhe angeben – beim Preis wird die nächsthöhere Leiter sowie eine Änderungspauschale von 51,00 Euro UVP ohne MwSt. berechnet. Auf Maß gefertigte Regalleitern sind vom Umtausch ausgeschlossen
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Der extra breite und robuste Doppel-KlappTritt mit extra großer oberer Standfläche für professionelle Einsatzzwecke.+ Hochfeste, verschraubte Aluminium-Gelenke+ Sehr große obere Standfläche 420 x 300 mm für einen sicheren Stand+ Große Holmdimensionen für hohe Belastungen+ Eckaussteifungen zur Erhöhung der Stabilität+ Sicher verriegelnde Klappsperre für stabilen Stand und komfortable Handhabung+ Profilierte, verstärkte Premium-D-Stufen, 80 mm tief, für sicheren Aufstieg und bequemen Stand – entsprechen den Anforderungen der TRBS 2121-2 zur Nutzung von Stufen als Arbeitsplatz+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ Bündiger Holm-/Stufenabschluss – keine Kantenbildung+ Profilierte, rutschhemmende Stufen+ Rutschhemmende Fußstopfen (SafetyCap)+ Vorausgestattet mit einem wosatec QR-Code-Etikett für die einfache Digitalisierung der Prüfdokumentation von Arbeitsmitteln
Standfläche: 800 x 250 mm Komplett mit Unterbau Zur einfachen Selbstmontage Nach Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 (EU) und DIN EN 517 gefertigt
passend für Modulsystem Glasreinigerleiter Aluminium, stabile Rechteckrohr-Holme, Stufen 80 mm tief mit zertifizierter, rutschhemmender clip-step R13 Trittauflage, für den Einsatz in nassen und öligen Bereichen, 4-fach gebördelte Stufen-Holmverbindung, sichere Steckverbindungen mit zusätzlichen Hakenverriegelungen, mit nivello®-Traverse für einen extra sicheren Stand und Aufstieg · max. Gesamtbelastung 120 kg Die nivello®-Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt.
Lichte Weite 300 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
Sprossen-Stehleiter aus GFK Holme und Sprossen aus glasfaserverstärkten Kunststoff-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit) Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm Ohne Füllstoffe Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Massive · verzinkte Stahlscharniere mit Verschraubung Kunststoff-Endkappen am oberen Holmende Spreizsicherung mit zwei hochfesten Perlongurten Sprossenabstand: 280 mm Maximale Belastung: 150 kg Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen Geprüft bis 28000 V nach DIN EN 61475:2002 Kategorie 1 Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Passend für Podesttreppen beidseitig begehbar Zur Selbstmontage links oder rechts am Aufstieg
Lichte Weite 300 mm Rechteck-Holme 58 x 25 mm Geriffelte Sprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich Gewicht 9,1 kg
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Für Sprossen-Schiebeleitern und Sprossen-Mehrzweckleitern aus Aluminium Inkl. Befestigungsmaterial
Einseitig Holmabmessung: 60 x 25 mm Gesamtlänge: 1.600 mm Nutzlänge: 1.200 mm 1 VE = 1 Stück
Der leichte und stabile Aluminium-Tritt mit großer Standfläche und eloxierten Holmen für alle Arbeiten, bei denen Sauberkeit von besonderer Bedeutung ist.+ Große obere Standfläche 350 x 200 mm für einen sicheren Stand+ Stabile, schlagfeste Metall-Gelenkverbindungen+ Eloxierte Holme verhindern das Verschmutzen der Hände und gewährleisten eine leichte Reinigung+ Integrierte Klappsperre für eine sichere Benutzung+ Leicht und kompakt verstaubar
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)