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Krause STABILO Podestleiter fahrbar beidseitig begehbar 2x5 Stufen

Krause STABILO Podestleiter fahrbar beidseitig begehbar 2x5 Stufen

Fahrbare, beidseitig begehbare Aluminium-Podestleiter mit tiefen Stufen und großer Standplattform für sicheres und bequemes Arbeiten. + Fahrbare Alu-Podestleiter, beidseitig begehbar, mit 175 mm tiefen rutschhemmenden Stufen und großer Standplattform incl. Plattformgeländer für sicheres und bequemes Arbeiten. + Geringe Standbreite, ideal für regalnahes Arbeiten + Plattformgröße 600 x 700 mm, Aluminium gerieft + Beidseitiges Plattformgeländer, 1,0 m hoch, 40 mm Durchmesser mit integrierter verstärkter Knieleiste + KRAUSE Connect-System für stabile Handlauf-Befestigung ohne störende Kupplung + Stufenloser Übergang vom Plattformgeländer in die separat erhältlichen Treppenhandläufe - kein Umfassen von Treppenhandlauf zu Plattformgeländer-Handlauf und umgekehrt erforderlich + 100 mm hohe Fußleiste für erhöhte Sicherheit (100 % höher als von der Norm EN 131-7 gefordert) + Vier bei Belastung arretierende Lenkrollen Ø 125 mm, davon zwei mit Feststellbremsen, gewährleisten leichtes Verschieben und verhindern ungewolltes Wegrollen beim Betreten der Treppe + Lieferung in vormontierten Baugruppen für einen leichten schnellen Aufbau + Optional mit selbstschließenden Sicherheitstüren (Art.-No. 821492) ausrüstbar + Ab einer Podesthöhe von 1,00 m sind nach DIN EN 131-7 beidseitig Handläufe erforderlich. Handläufe sind als erforderliches Zubehör zu bestellen
Eigenschaften "Krause STABILO Podestleiter fahrbar beidseitig begehbar 2x5 Stufen"
Arbeitshöhe: 3,20 m
Grundfläche: 1,95 x 0,90 m
Kategorie: Plattformleiter & Podestleiter
Material: Aluminium
Plattformgröße: 600 x 700 mm
Senkrechte Höhe: 2,20 m
Stufentiefe: 175 mm
Transportmaß: 0,90 x 0,65 x 1,50 m (B/T/L)
maximale Standhöhe: 1,20 m
Hinweise zur Produktsicherheit
KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
Tel.: +49 6631 795 0
Fax.: +49 6631 795 139
Mail: webmaster@krause-systems.de
Web: www.krause-systems.de
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)

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Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden

Preis auf Anfrage
37.53 %
BG BAU
MUNK Handlauf
MUNK Handlauf
für Stufenanzahl 7-8 Aluminium 2 Stück/Satz passend für Podesttreppe beidseitig

Passend für Podesttreppen beidseitig begehbar Zur Selbstmontage links oder rechts am Aufstieg

Varianten ab 51,92 €
Verkaufspreis: 94,95 € Regulärer Preis: 152,00 € (37.53% gespart)
43.39 %
MUNK Schachtleiter
MUNK Schachtleiter
Gewicht 9,1 kg GFK Länge 3640 äußere Breite 350 mm

Lichte Weite 300 mm Rechteck-Holme 58 x 25 mm Geriffelte Sprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich Gewicht 9,1 kg

Varianten ab 161,75 €
Verkaufspreis: 475,52 € Regulärer Preis: 840,00 € (43.39% gespart)
MUNK Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Notleiter) Aluminium eloxiert 18,84m
MUNK Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Notleiter) Aluminium eloxiert 18,84m
Aluminium eloxiert Mehrzügig Steighöhe 17640 mm Leiterlänge 18840 mm Holmhöhe 60 mm

Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden

Preis auf Anfrage
MUNK Steckhaken
MUNK Steckhaken
passend für Schiebe-/Mehrzweckleitern Stahl verzinkt mit Abhebe-Sicherung

Für Sprossen-Schiebeleitern und Sprossen-Mehrzweckleitern aus Aluminium Inkl. Befestigungsmaterial

Varianten ab 14,56 €
Regulärer Preis: 15,13 €
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MUNK Ausstiegsholm
MUNK Ausstiegsholm
Alu.elox. einseitig

Einseitig Holmabmessung: 60 x 25 mm Gesamtlänge: 1.600 mm Nutzlänge: 1.200 mm 1 VE = 1 Stück

Varianten ab 46,26 €
Verkaufspreis: 53,06 € Regulärer Preis: 78,00 € (31.97% gespart)
KRAUSE Treppy KlappTritt 2x2 Stufen
KRAUSE Treppy KlappTritt 2x2 Stufen

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