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MUNK Ausstiegsholm
| Kategorie: | Holmverlängerungen |
|---|---|
| Länge: | 1600mm |
| Material: | Edelstahl |
| passend für: | Steigleitern |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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mit Handlauf · stabile, verschweißte Rohrkonstruktion · Stufen aus Aluminium-Warzenblech · Holmenden mit rutschfesten Kunststoffschuhen · mit 900 mm hohem einseitigen Handlauf für mehr Sicherheit · max. Gesamtbelastung 150 kg
Verstellbarer Wandhalter Für Schachtleitern Stahl verzinkt Hinweis: Für Leitern mit 4 – 9 Sprossen sind 2 Satz (= 4 Stück) Wandhalter · für Leitern mit 10 – 15 Sprossen 3 Satz (= 6 Stück) Wandhalter · für Leitern mit 16 – 24 Sprossen 5 Satz (= 10 Stück) Wandhalter erforderlich 1 Satz = 2 Stück (1 x rechts · 1 x links). Zur Befestigung am Schacht dürfen Dübel und Bolzen an Stelle von Muttern und Schraubenbolzen nur dann verwendet werden · wenn deren Eignung am Ort der Verwendung der Leiter nachgewiesen wurde. Sie sind entsprechend der vom Hersteller angegebenen · am Verankerungspunkt der Leiter wirkenden Kraft auszuwählen. Dübel und Schrauben für die Wandbefestigung gehören nicht zum Lieferumfang. Bitte informieren Sie sich bei renommierten Dübelanbietern.
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Arbeitspodest aus Aluminium Besonders stabile Konstruktion aus Rechteckrohr-Holmen Plattformtiefe: 460 mm 240 mm tiefe Stufen Im Raster von 200 mm erweiterbar Serienmäßig mit zwei Schiebegriffen Zwei Hubrollen Ø 125 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Rutschfeste Kunststoffschuhe Neigung: 45° In verschiedenen Stufen- und Plattformausführungen erhältlich Maximale Belastung: 200 kg
Robuste fahrbare Aluminium-Treppe, das sichere und mobile Arbeitsmittel für alle Arbeitsbereiche in Anlehnung an die DIN EN ISO 14122. + Stufenbreite: 600 - 800 - 1000 mm (Stufen Alu gerieft) + Stufentiefe: 225 mm bei 45° und 175 mm bei 60° Neigung + Alu-Gitterrost-/-Lochblechstufen auf Anfrage (Stufentiefe 240 mm bei 45° und 185 mm bei 60° Neigung) + Standardplattformtiefe: 700 mm, Verlängerung und Verbreiterung auf Anfrage möglich + Lieferung mit beidseitigem Handlauf und umlaufendem 1100 mm hohem Plattformgeländermit Knie- und Fußleiste + Handläufe sind bei einer Treppenneigung von 45° mit einer Knieleiste ausgestattet + 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steigteil und 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steig- und Stützteil + Stabile Fahrwerkstraverse am Steig- und Stützteil + Die Lieferung erfolgt in vormontierten Baugruppen + Treppen mit anderem Neigungswinkel, Stufenbreite und Oberfläche als Sonderausführungauf Anfrage möglich + *gem. DIN EN ISO 14122 ist ab einer senkrechten Höhe von über 4000 mm ein Zwischenpodest erforderlich Mögliches optionales Zubehör: + Sicherungsschranke + Sicherungstür + Abnehmbare Werkzeugablage + Steckbares Geländer + Rutschhemmender Handlauf + Sicherungskette + Stufenkantenmarkierung + Zentralbremse(handbetätigt) + Rammschutzleisten + Verkürzte Traverse (Ballastierung notwendig) + Bockrollen am Stützteil + ComfortStop
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Wahlweise als Schiebeleiter, Anlegeleiter, Stehleiter oder verlängerbare Stehleiter – alles möglich durch Spezialgelenke. Sicherer freistehender Stand der Leiter durch Traverse. Aluminiumaussteifer mit Druckknopfarretierung verhindern ein versehentliches Lösen, können aber per Knopfdruck einfach entriegelt werden. Auch die Montage erfolgt in wenigen Sekunden. Sprossenweise manuelle Höhenverstellung durch Aufsetzhaken. Sicherung gegen Ausheben und Ausschieben. Bequeme Handhabung in allen Einsatzvarianten. Sicherungsklappen verhindern beim Tragen ein seitliches Verschieben der Leiternteile.
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Systemteil Steigleitern - Umsteigebühne+ Für Stahl+ Verwendung bei mehrzügigen Steigleitern+ In den Bügel eingeschweißter Gitterrost+ Stützt sich auf der nächsten Sprosse ab
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Arbeitspodest aus Aluminium Besonders stabile Konstruktion aus Rechteckrohr-Holmen Plattformtiefe: 460 mm 240 mm tiefe Stufen Im Raster von 200 mm erweiterbar (auf Anfrage) Serienmäßig mit zwei Schiebegriffen Zwei Hubrollen Ø 125 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Rutschfeste Kunststoffschuhe Neigung: 45° In verschiedenen Stufen- und Plattformausführungen erhältlich Maximale Belastung: 200 kg