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Layher Treppenstehleiter mit Stufen TOPIC 1062 2x5 mit Stufen
| Ersatzteile: | 707955_6492012, 707955_6492811 |
|---|---|
| Stufen-/Sprossenanzahl: | 2x5 mit Stufen |
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Schrägaufstieg unten
Lichte Weite 400 mm Rechteck-Holme 58 x 25 mm Geriffelte Sprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich Gewicht 10,9 kg
TOPIC Holmverlängerung (1 Stk.) zur Holmverlängerung bei Verwendung an Treppen oder Podesten, Verstellbereich 400 mm, einfache Befestigung durch zwei groß dimensionierte Flügelschrauben
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Verstellbarer Wandhalter Für Schachtleitern Stahl verzinkt Hinweis: Für Leitern mit 4 – 9 Sprossen sind 2 Satz (= 4 Stück) Wandhalter · für Leitern mit 10 – 15 Sprossen 3 Satz (= 6 Stück) Wandhalter · für Leitern mit 16 – 24 Sprossen 5 Satz (= 10 Stück) Wandhalter erforderlich 1 Satz = 2 Stück (1 x rechts · 1 x links). Zur Befestigung am Schacht dürfen Dübel und Bolzen an Stelle von Muttern und Schraubenbolzen nur dann verwendet werden · wenn deren Eignung am Ort der Verwendung der Leiter nachgewiesen wurde. Sie sind entsprechend der vom Hersteller angegebenen · am Verankerungspunkt der Leiter wirkenden Kraft auszuwählen. Dübel und Schrauben für die Wandbefestigung gehören nicht zum Lieferumfang. Bitte informieren Sie sich bei renommierten Dübelanbietern.
Plattformleiter aus GFK/Alu Holme aus glasfaserverstärkten Rechteckrohr-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit) 80 mm tiefe · geriffelte Stufen aus Aluminium 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Geräumige Plattform aus GFK Gitterrost (650 x 600 mm) Mit beidseitigem Handlauf · 3-seitigem Geländer sowie Knie- und Fußleisten für ein sicheres Begehen und Stehen Mit beidseitigem Handlauf aus glasfaserverstärktem Kunststoff nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Stützteil mit schmaler Quertraverse und Bockrollen Ø125 mm mit Feststeller für einen schnellen Standortwechsel im ausgeklappten Zustand Dank stabiler Stahl-Scharniere platzsparend zusammenklappbar Großzügige Werkzeugablageschale Stufenabstand: 235 mm Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg Lieferzeit: 3-5 Tage Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen Geprüft bis 1.000 Volt nach DIN EN 61478:2002 Abschnitt 6.5.1 und A1:2004 Kategorie 1 (entspricht europäischer Norm DIN EN 131-7) Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Die klassische Handwerkerleiter. Beidseitig begehbar, mit Werkzeugtasche, Spreizsicherung durch 2 reißfeste Polyester-Gurtbänder, robust konstruierte und verzinkte Stahlscharniere mit Eimerhaken, Transportsicherung aus Holz am Leiterfuß. Holme aus massivem Kiefernholz. Sprossen aus stabilem Buchenholz. Durch die speziellen Vierkantzapfen und ein besonderes Verfahren bei der Verklebung ist eine dauerhaft unlösbare Holm-Sprossenverbindung gegeben.
Plattformleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen Geräumige Plattform mit Riffelung für sicheren Stand (510 x 600 mm) 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Mit beidseitigem Handlauf · 3-seitigem Geländer sowie Knie- und Fußleisten für ein sicheres Begehen und Stehen Stützteil mit stabilisierender Quertraverse für hohe Standsicherheit Integrierte Bockrollen Ø125 mm mit Feststeller für einen schnellen Standortwechsel nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Einfache Montage (Versand erfolgt zerlegt) Außenbreite: 650 mm (ohne Traverse) Stufenabstand: 235 mm Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg
Für Sprossen-Schiebeleitern und Sprossen-Mehrzweckleitern aus Aluminium Inkl. Befestigungsmaterial
Passend für FlexxTower und FlexxTower SG. Höhenverstellbare Spindel mit Fußplatte Verstellbereich 300 mm
Die universell einsetzbare Schwerlast-Anlegeleiter aus Aluminium mitStufen für bequemen und sicheren Stand sowie TRBS 2121-2-konformeAnwendung.+ Hochbelastbare Stufen-Anlegeleiter für extreme Beanspruchung bis max.225 kg+ Sichere Anwendung durch integrierten Abrutsch-/Anlegeschutz+ Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung sorgenfür hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ Profilierte, verstärkte D-Stufen, 80 mm tief, für sicheren Aufstiegund bequemen Stand, erfüllen die Anforderungen der TRBS 2121-2 für dieNutzung von Stufen als Arbeitsplatz+ Rutschhemmende Fußstopfen (SafetyCap)+ Zusätzliche Eckverstrebungen bis 10 Stufen für maximale Stabilität,auch bei hoher Belastung+ Ab 12 Stufen mit Quertraverse für noch mehr Sicherheit
Robuste fahrbare Aluminium-Treppe, das sichere und mobile Arbeitsmittel für alle Arbeitsbereiche in Anlehnung an die DIN EN ISO 14122. + Stufenbreite: 600 - 800 - 1000 mm (Stufen Alu gerieft) + Stufentiefe: 225 mm bei 45° und 175 mm bei 60° Neigung + Alu-Gitterrost-/-Lochblechstufen auf Anfrage (Stufentiefe 240 mm bei 45° und 185 mm bei 60° Neigung) + Standardplattformtiefe: 700 mm, Verlängerung und Verbreiterung auf Anfrage möglich + Lieferung mit beidseitigem Handlauf und umlaufendem 1100 mm hohem Plattformgeländermit Knie- und Fußleiste + Handläufe sind bei einer Treppenneigung von 45° mit einer Knieleiste ausgestattet + 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steigteil und 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steig- und Stützteil + Stabile Fahrwerkstraverse am Steig- und Stützteil + Die Lieferung erfolgt in vormontierten Baugruppen + Treppen mit anderem Neigungswinkel, Stufenbreite und Oberfläche als Sonderausführungauf Anfrage möglich + *gem. DIN EN ISO 14122 ist ab einer senkrechten Höhe von über 4000 mm ein Zwischenpodest erforderlich Mögliches optionales Zubehör: + Sicherungsschranke + Sicherungstür + Abnehmbare Werkzeugablage + Steckbares Geländer + Rutschhemmender Handlauf + Sicherungskette + Stufenkantenmarkierung + Zentralbremse(handbetätigt) + Rammschutzleisten + Verkürzte Traverse (Ballastierung notwendig) + Bockrollen am Stützteil + ComfortStop
Beidseitig begehbare Sprossenstehleiter für den besonderen beruflichen Gebrauch. Sie berücksichtigt die ergonomischen Bedürfnisse bestimmter Berufsgruppen, wie Maler, Tapezierer, bei längerem Verweilen auf den Standsprossen. Die Leitern gemäß der österreichischen Zusatznorm Z1501 entsprechen den Bestimmungen der Normen EN 131-1 und -2 mit Ausnahme der obersten beiden Sprossenabstände beider Leiternteile. Diese betragen 320 mm für ein komfortables Stehen auf der Leiter.
Mit Laufrollen und Anlegegummi Passend für Anlege- · Schiebe- und Seilzugleitern mit Sprossen zur Verwendung als Glasreinigerleiter
Leiterbreite 520 mm Sprossenabstand: 280 mm Holmabmessung: 60 x 25 mm Sprossenabmessung: 30 x 30 mm Sprossenausführung: bei Alu eloxiert und Alu blank geriffelte Sprossen · bei Stahl verzinkt und Edelstahl Lochsprossen
Einfaches Nachrüsten an bestehenden Leitern für einen stabileren Stand Erhöht die Sicherheit und reduziert das Risiko von Stürzen und Unfällen
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)