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Layher Stufenstehleiter einseitig begehbar TOPIC 1064 6 Stufen
| Ersatzteile: | 707955_6492011, 707955_6492811, 707955_6493010 |
|---|---|
| Stufen-/Sprossenanzahl: | 6 Stufen |
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Die Stufen-Stehleiter für Tätigkeiten bei denen Sauberkeit und Komfort von Bedeutung sind.- Hoher ergonomischer Sicherheitsbügel mit integriertem Eimerhaken und Ablagefläche incl. Werkzeugaufnahme und Kabelhaltern- Holmumgreifendes Sicherheits-Gelenksystem (40CS) für eine stabile Verbindung- Eloxierte Holme verhindern das Verschmutzen der Hände und gewährleisten eine leichte Reinigung- Rutschhemmende 125 mm tiefe Stufen für komfortablen und sicheren Auf- und Abstieg- Große, rutschhemmende und bodenschonende Fußkappen
TOPIC-Leiternfuß für Leiternköpfe oder Innenleitern von Multifunktionsleitern
Sprossen-Schiebeleiter aus GFK. Holme und Sprossen aus glasfaserverstärkten Rechteckrohr-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit). Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm. Ohne Füllstoffe. Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung. Beschläge stahl verzinkt. Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse. Oberleiter ab Größe 2 x 12 Sprossen mit Wandlaufrollen. Korrosionsbeständige Führungsbeschläge. Oberleitern bis 3,0 m mit nivello®-Leiterschuhe. Sprossenabstand: 280 mm. Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse). nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik. Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen. Seilzugleiter geprüft nach DIN EN 131. Die Ausführung berücksichtigt die EN 61478:2002 (1.000 Volt). Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar. Maximale Belastung: 150 kg. Hinweis: Anlegeleitern über 3,0 m dürfen nur dann ohne Traverse verwendet werden · wenn diese ausschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt werden (z. B. fest eingebaut · mit Haken versehen · mit Gurt befestigt). Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
stabile, verschweißte Rohrkonstruktion · Stufen aus Aluminium · Sicherheitsstufen mit zertifizierter Rutschhemmung R13 · mit 600 mm hohem einseitigen Handlauf für mehr Sicherheit · Holmenden mit rutschfesten Kunststoffschuhen · max. Gesamtbelastung 150 kg
Fahrbare, einseitig begehbare Aluminium-Podestleiter mit tiefen Stufen und großer Standplattform aus Profilrost mit R13-Rutschhemmung für sicheres und bequemes Arbeiten. + Fahrbare Alu-Podestleiter, einseitig begehbar, mit 180 mm tiefen Stufen und großer Standplattform aus Profilrost mit R13-Rutschhemmung incl. Plattformgeländer für sicheres und bequemes Arbeiten + Geringe Standbreite, ideal für regalnahes Arbeiten + Plattformgröße 600 x 720 mm, Profilrost mit R13-Rutschhemmung + Dreiseitiges Plattformgeländer, 1,0 m hoch, 40 mm Durchmesser mit integrierter verstärkter Knieleiste + KRAUSE-Connect-System für stabile Handlauf-Befestigung ohne störende Kupplung + Stufenloser Übergang vom Plattformgeländer in die separat erhältlichen Treppenhandläufe - kein Umfassen von Treppenhandlauf zu Plattformgeländer-Handlauf und umgekehrt erforderlich + 100 mm hohe Fußleiste für erhöhte Sicherheit (100 % höher als von der Norm EN 131-7 gefordert) + Vier bei Belastung arretierende Lenkrollen Ø 125 mm, davon zwei mit Feststellbremsen, gewährleisten leichtes Verschieben und verhindern ungewolltes Wegrollen beim Betreten der Treppe + Lieferung in vormontierten Baugruppen für einen leichten schnellen Aufbau + Optional mit selbstschließender Sicherheitstür (Art.-No. 821492) ausrüstbar + Ab einer Podesthöhe von 1,00 m sind nach DIN EN 131-7 beidseitig Handläufe erforderlich. Handläufe sind als erforderliches Zubehör zu bestellen
Die robuste Aluminium-Stehleiter mit Multifunktionsschale und Fahrrollen für den mobilen Einsatz.- Leicht und schnell verfahrbar durch 4 integrierte Fahrrollen (RollStop-System)- Hoher Sicherheitsbügel mit verschraubter Werkzeugablage und integriertem Eimerhaken- Eckverstrebungen für hohe Stabilität- Integrierte Zug- und Drucksicherung für sicheren Stand- Alu-Sicherheitsplattform mit rutschhemmender Profilierung und beidseitigem Plattformheber- In Metalllaschen eingenähte, witterungsbeständige und verschraubte Gurtbänder- Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung
Einhängetasche mit Haken als Werkzeugablage für alle TOPIC Sprossenstehleitern
Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe, geriffelte Stufen 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung ergo-pad® Griffzone Stufenabstand: 235 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg nivello® Traverse in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen extra sicheren Stand und Aufstieg dank nivello® Leiterschuhe mit 2-Achsen-Neigungstechnik, Anstellwinkel-Kontrolle und wechselbaren Fußplatten. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt
TOPIC Holmverlängerung (1 Stk.) zur Holmverlängerung bei Verwendung an Treppen oder Podesten, Verstellbereich 400 mm, einfache Befestigung durch zwei groß dimensionierte Flügelschrauben
1 Satz = 2 Stück
Aluminium · beidseitig begehbar · stabile Rechteckrohr-Holme · 80 mm tiefe, geriffelte Stufen · Stufenabstand 235 mm · 4-fach gebördelte Stufen-Holmverbindung · konische Holmführung für sicheren Stand · 4-fach verschraubtes, massives Leitergelenk aus Aluminium · ergo-pad® Griffzone mit Klemmmechanismus · nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik · Spreizsicherung durch zwei hochfeste Polyestergurte · max. Gesamtbelastung 150 kg
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einhängeplattform zur Verwendung an allen Sprossenleitern, einfache Einhängung über die Sprosse
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Die klassische Ausführung der Stehleiter mit bequemen breiten Stufen. Kunststoffummantelte Stahlscharniere, Verstärkungswinkel und reißfeste Polyester-Gurtbänder sind Qualitätsmerkmale. Beide oberen Stufen bilden gemeinsam eine Ablagefläche. Die TOPIC 1043 ist optional auch mit einer Kette als Spreizsicherung erhältlich (Preis auf Anfrage).
Arbeitspodest aus Aluminium Besonders stabile Konstruktion aus Rechteckrohr-Holmen Plattformtiefe: 460 mm 240 mm tiefe Stufen Im Raster von 200 mm erweiterbar (auf Anfrage) Serienmäßig mit zwei Schiebegriffen Zwei Hubrollen Ø 125 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Rutschfeste Kunststoffschuhe Neigung: 45° In verschiedenen Stufen- und Plattformausführungen erhältlich Maximale Belastung: 200 kg
Die praktische und vielfältige Stufen-Stehleiter mit nahezu unbegrenzten Ablagemöglichkeiten, Eimerhalterung und rutschhemmender Plattform.- Ergonomischer Sicherheitsbügel mit integrierten Kabelhaltern, zwei Eimeraufnahmen und umfangreicher Werkzeugaufnahme- Große, ausklappbare Ablageschale mit integrierter Eimeraufnahme für mehr Arbeitsfläche- Rutschhemmende, 100 mm tiefe, profilierte Stufen- Große, profilierte, rutschhemmende und bodenschonende Fußkappen- Geringer Platzbedarf, gut zu verstauen+8 Liter System-Eimer als Zubehör erhältlich