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Krause STABILO Stufen-StehLeiter R13 Stufen 1x12 Stufen
für den professionellen Einsatz – vor allem an rutschigen, schmierigen
Arbeitsplätzen
+ 80 mm tiefe R13 Stufen mit offenem Lochbild für einen sicheren Stand.
+ Stabile Alu-Sicherheitsplattform aus Pressprofil mit rutschhemmender
R13-Profilierung und beidseitigem Plattformheber
+ Kein Zusetzen der Profilierung durch Schmutz, Matsch, Schnee oder Eis
möglich. Durch Besteigen ist eine selbstreinigende Funktion gegeben, da
Verunreinigungen durch die Löcher fallen.
+ Hoher Sicherheitsbügel mit verschraubter Werkzeugablage und
integriertem Eimerhaken
+ Stabile, holmumgreifende, verschraubte Hightech-Metall-
Gelenkverbindung
+ Integrierter Klemmschutz im Gelenkbereich durch Sicherheits-
Holmabschlussstopfen
+ In Metalllaschen eingenähte, witterungsbeständige und verschraubte
Gurtbänder ab 6 Stufen
+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung
+ Zweikomponenten-Fußstopfen (SafetyCap) gewährleisten einen sicheren
Stand
+ Zusätzliche Eckverstrebungen an der unteren Stufe für mehr Stabilität
| Arbeitshöhe: | 4,80 m |
|---|---|
| Grundfläche: | 2,10 x 0,75 m |
| Kategorie: | Stufenanlegeleiter |
| Material: | Aluminium |
| Senkrechte Höhe: | 3,45 m |
| Stufentiefe: | 80 mm |
| Transportmaß: | 0,75 x 0,20 x 3,75 m (B/T/L) |
| maximale Standhöhe: | 2,80 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Für Produkte aus Aluminium ab Baujahr 2019 1 Satz = 2 Stück
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
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