175,76 €
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KRAUSE STABILO S500 Teleskop-Traverse 1,50 m
+ Mit integriertem Schiebeteil 1,50 m
+ Für die Serien 500/5000
| Nettogewicht: | 13 kg |
|---|---|
| Transportbreite: | 0,58 m |
| Transportlänge: | 1,9 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Wandhalter verstellbar
Oberleiter zur Nachrüstung einer TOPIC 1040 auf eine TOPIC 1041 mit verschweißten Stufen mit rutschhemmenden Eigenschaften.
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Combigrip-Leiternfuß aus 2-Komponenten-Kunststoff für sicheren Halt im Holm und rutschfesten Stand auf allen Oberflächen
Für Montagearbeiten auf Dächern.+ Erhältlich in Aluminium, Holz oder Alu-Holz+ Holme aus wasserfestem, verleimtem, mehrlagigem Schichtholz oder ausAluminium+ Stabile Sprossen in gewölbter Form aus Aluminium oder Buche+ Zu Montagezwecken kann die Dachleiter auch mit dem FirstÜberwurfbügelauf der Dachfläche gesichert werden (ohne die Verwendung vonDachhaken).Info: Dachleitern nicht– als Anlegeleitern verwenden– mit der obersten Sprosse einhängen– in die Dachrinne stellen– bei Dachneigungen von mehr als 75° benutzen
Die traditionelle Stehleiter in vielfältiger Sicherheits-Ausstattung: kunststoffummantelte Stahlscharniere, reißfeste Polyester-Gurtbänder für Kraftübertragungen bis 3 kN als Spreizsicherung und rutschhemmende Kunststofffüße. Zusätzliche Aussteifer am Holmende sorgen für ein Übertreffen der Werte der DIN EN 131. Die TOPIC 1039 ist optional auch mit einer Kette als Spreizsicherung erhältlich (Preis auf Anfrage).
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Leicht verstaubares Aluminium-Steckleitern-System für unterschiedlicheArbeitshöhen+ Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung sorgenfür hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer+ Hochfest verbördelte Sprossen-/Holmverbindung+ Leiternunterteil mit breiter Quertraverse und rutschhemmendenFußkappen (SafetyCap)+ Leiternoberteil mit Wandlaufrollen und abriebfestem Anlageklotz ausweichem Gummimaterial mit Keilausschnitt, der an Hausecken undFensterprofilen angelegt werden kann+ Zweikomponenten-Kopf- und Fußstopfen, -kappen aus Hart- und Weichteilmit Abrutsch-/Anlegeschutz schützen empfindliche Böden und Fassaden oderWände+ Stabile Steckverbindung mit automatischer Verriegelung, die nicht überden Leiternholm hinausragt und mit einem Handgriff wieder gelöst werdenkann+ Schnellverschlüsse auf der Holminnenseite, die bei Transport undLagerung der Leiter nicht stören+ Runde Sicherungsbolzen dienen ebenfalls als Führung für ein leichtesZusammenstecken der Leiternteile, ohne zu verkeilen. Beim Erreichen derEndposition verriegeln diese automatisch+ Das Oberteil ermöglicht durch die Zweikomponenten-Fußstopfen und denAnlegeklotz aus weichem Gummimaterial als Abrutsch/-Anlegeschutz auchdie einzelne Nutzung und schützt empfindliche Böden, Fassaden und Wände+ Belastbar bis 150 kg
STABILO Fahrgerüst-Systemteil+ für empfindliche Böden geeignet+ Ø 150 mm+ Höhenverstellbar; Verstellbereich 115 mm+ Höhenausgleich: 220 – 335 mm+ Roll- und Drehbremse
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Für Einstiegshilfe Aus Edelstahl V4A gefertigt Anschraubbar an der obersten Schiene
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