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Krause MONTO Dopplo Stufen-Doppelleiter 2x4 Stufen
- Robuste, schlagfeste Stahl-Gelenkverbindung
- Stabile, 6-fach vernietete Stufen-/Holmverbindung für hohe Stabilität
- Rutschhemmende, profilierte und bodenschonende Fußkappen
- Reißfeste Gurtbänder
Info: Beidseitig begehbare Stehleitern dürfen nur bis zur dritten
Sprosse/Stufe von oben bestiegen werden! Gemäß EN 131–Teil 3
| Arbeitshöhe: | 2,40 m |
|---|---|
| Grundfläche: | 0,80 x 0,45 m |
| Kategorie: | Stufenanlegeleiter |
| Leiterlänge ausgefahren: | 0,90 m |
| Senkrechte Höhe: | 0,85 m |
| Transportmaß: | 0,45 x 0,15 x 0,95 m (B/T/L) |
| maximale Standhöhe: | 0,40 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Universell einsetzbare 3-teilige Aluminium-Gelenkleiter. - Einsetzbar als Anlege-, Doppel-Stehleiter und Arbeitsbühne - Patentiertes ClickMatic-System für komfortable Höhenverstellung - Leiterninnenteil und Leiternaußenteile ergeben zwei separateStehleitern (für das Innenteil wird die CombiTraverse Art.-No.121 417 benötigt) - Treppengängig - Rutschhemmende Fußkappen (SafetyCap)
Zur Umrüstung von Standard- Fahrgerüsten für besondere Anforderungen Die Ausführung des Zubehörs wird unter Berücksichtigung der DIN EN 1004 gefertigt Lieferzeit: 10 Arbeitstage
Sprossen-Anlegeleiter aus GFK/Alu Holme aus glasfaserverstärkten Kunststoff-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit) Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm aus Aluminium 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen Geprüft bis 1.000 Volt nach DIN EN 61478:2002 Abschnitt 6.5.1 und A1:2004 Kategorie 1 (entspricht europäischer Norm DIN EN 131-7) GFK-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Passend für alle gängigen Dacheindeckungen und -neigungen von 22,5° bis 60° Holme aus stabilem Aluminium-Profil Mehrfach befestigte Sprossen mit kräftiger Riffelung für sicheren Stand Großer Abstand zwischen Dacheindeckung und Sprosse zum Schutz vor Schäden an der Dacheindeckung Integrierte Verbindungslaschen zum einfachen Anfügen von beliebig vielen Leiterteilen In drei Längen lieferbar (1,96 / 2,80 / 4,20 m) In Alu natur und vier Beschichtungen erhältlich (Ziegelrot · Rotbraun · Braun RAL 8028 · Anthrazitgrau RAL 7016) Leiterbreite: 330 mm Sprossenabstand: 280 mm Maximale Belastung: 150 kg
Die universell einsetzbare Aluminium-Anlegeleiter mit Stufen für bequemen und sicheren Stand.- Sichere Anwendung durch integrierten Abrutsch-/Anlegeschutz- Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung sorgen für hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer- Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung- Bequemer Stand auf 80 mm tiefen, profilierten Stufen- Rutschhemmende Fußstopfen (SafetyCap)- Ab 12 Stufen mit Quertraverse für noch mehr Sicherheit Nähere Informationen über die wesentlichen Anforderungen der TRBS 2121-2 finden Sie in folgendem Erklärvideo unseres Partners Krause: https://www.youtube.com/watch?v=Zx-clvfwPus&feature=youtu.be
Holme aus glasfaserverstärkten Kunststoff-Profilen (mind. 10 Jahre Alterungsbeständigkeit) Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm aus Aluminium 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen Geprüft bis 1.000 Volt nach DIN EN 61478:2002 Abschnitt 6.5.1 und A1:2004 Kategorie 1 (entspricht europäischer Norm DIN EN 131-7) GFK-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen, es gilt die gesetzliche Gewähleistung (Alterungsbeständigkeit 10 Jahre)
Als Steh- und Anlegeleiter einsetzbare Aluminium-Gelenkleiter für denInnen- und Außenbereich.- Patentiertes Sicherheitsrastgelenk mit Einhandbedienbügel (SpeedMatic-System) für schnelle und komfortable Bedienung- Breite Quertraverse für sicheren Stand- Langlebige, 32-fach verbördelte Sprossen-/Holmverbindung- Leicht verstaubar
Stufen-Stehleiter aus GFK/Alu Holme aus glasfaserverstärkten Kunststoff-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit) 80 mm tiefe · geriffelte Stufen aus Aluminium 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Konische Holmführung für einen sicheren Stand nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik ergo-pad® Griffzone mit Klemmmechanismus Massive · verzinkte Stahlscharniere mit Verschraubung Kunststoff-Endkappen am oberen Holmende Spreizsicherung mit zwei hochfesten Perlongurten Stufenabstand: 235 mm Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen Geprüft bis 1000 V nach DIN EN 61478:2002 Abschnitt 6.5.1 und A1:2004 Kategorie 1 Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
Aluminium einseitig begehbar · mit integrierter Ablageschale aus Kunststoff · Stufen 80 mm tief geriffelt · geschraubte Stufen-Holmverbindung · geriffelte, großflächige Standplattform · 4-fach genietetes Leitergelenk aus gepresstem Aluminium · rutschfeste Leiterschuhe · Stufenabstand 235 mm · Leiterneigung 70° · hohe Standsicherheit durch konische Bauweise · rutschsichere Leiterschuhe zur vollflächigen Auflage auf dem Untergrund · Spannverbindung durch hochfeste Polyestergurte ab 6 Stufen · max. Gesamtbelastung 150 kg
Gebeizt und passiviert Lichte Weite 400 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Aluminium · mit 2 Traversen · einsetzbar als Steh- und Anlegeleiter, treppengängig · mittig durch automatisch verriegelnde Stahlscharniere klappbar · Höhenverstellung beider Außenteile teleskopartig im Abstand von 280 mm · einfaches Handling durch robuste Handgriffe · Sprossen mit geriffelter Auftrittsfläche · dauerhafte Sprossen-Holmverbindung · max. Gesamtbelastung 150 kg
Aluminium · mit 2 Traversen · einsetzbar als Steh- und Anlegeleiter, treppengängig · mittig durch automatisch verriegelnde Stahlscharniere klappbar · Höhenverstellung beider Außenteile teleskopartig im Abstand von 280 mm · einfaches Handling durch robuste Handgriffe · Sprossen mit geriffelter Auftrittsfläche · dauerhafte Sprossen-Holmverbindung · max. Gesamtbelastung 150 kg
Zur Mitführung und gut sichtbaren Anbringung der nötigen Prüfunterlagen am Gerüst Witterungs- und UV-beständig Zum einfachen Aufclippen · passend für Rundrohr ø 40 mm Hinweis: Rollgerüste müssen laut BetrSichV § 3 (3) bei jedem neuen Aufstellen · nach längerer Nichtbenutzung · nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfällen oder bei auf das Gerüst einwirkenden Naturereignissen · wie z.B. starkem Sturm · einer Prüfung unterzogen werden
Die robuste Aluminium-Stehleiter mit Multifunktionsschale undFahrrollen für den mobilen Einsatz.- Leicht und schnell verfahrbar durch 4 integrierte Fahrrollen(RollStop-System)- Hoher Sicherheitsbügel mit verschraubter Werkzeugablage undintegriertem Eimerhaken- Eckverstrebungen für hohe Stabilität- Integrierte Zug- und Drucksicherung für sicheren Stand- Alu-Sicherheitsplattform mit rutschhemmender Profilierung undbeidseitigem Plattformheber- In Metalllaschen eingenähte, witterungsbeständige und verschraubteGurtbänder- Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung