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MUNK Stufenstehleiter
| Arbeitshöhe bis ca.: | 2700 mm |
|---|---|
| Ausführung: | Freistehend,Einseitig begehbar |
| Gesamthöhe: | 1310 mm |
| Kategorie: | Stufenanlegeleiter |
| Material: | Aluminium eloxiert |
| Plattformhöhe: | 690 mm |
| Stufen einschl. Plattform: | 3 |
| Typ: | Stufenstehleiter |
| max. Gesamtbelastung: | 150 kg |
| untere äußere Breite: | 460 mm |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Serienmäßig ist das Erweiterungspodest für die Montage an Betonmauerwerk geeignet Für Ziegelmauerwerk wird zusätzlich eine Flanschplatte · Montagematerial und eine Strebe benötigt
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Sprossen-Schiebeleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse dank Steckhaken mit automatisch einrastender Abhebesicherung Oberleiter ab 14 Sprossen mit Wandlaufrollen Korrosionsbeständige Führungsbeschläge Oberleitern bis 3,0 m mit nivello® Leiterschuhen Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Standard-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen sicheren Stand und Aufstieg bei Anlegeleitern über 3,0 m. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar Ab Leiterlänge 3000 mm muss eine Standardverbreiterung in Form einer Traverse (Zubehör) eingesetzt werden.
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
+ Mobile Podesttreppe aus stabilen Aluminium-Profilen + Neigung: 45° + Stufenbreite: 800 mm + 2 Stufen, Standhöhe 0,40 m + Geriefte, 225 mm tiefe Aluminium-Stufen für einen sicheren Aufstiegund bequemen Stand + Standardplattformtiefe 700 mm, Verlängerung und Verbreiterung auf Anfrage möglich + Leichtes Verfahren durch 2 am Stützteil angebrachte Bockrollen Ø 125mm + Alu-Gitterrost/-Lochblechstufen auf Anfrage (Tiefe 240 mm) + Lieferung in vormontierten Baugruppen Info: Nach DIN EN ISO 14122-3 (Zugänge zu maschinellen Anlagen) ist ab 0,50m Plattformhöhe ein Geländer erforderlich.
passend für Modulsystem Glasreinigerleiter Aluminium, stabile Rechteckrohr-Holme, Stufen 80 mm tief mit zertifizierter, rutschhemmender clip-step R13 Trittauflage, für den Einsatz in nassen und öligen Bereichen, 4-fach gebördelte Stufen-Holmverbindung, sichere Steckverbindungen mit zusätzlichen Hakenverriegelungen, mit nivello®-Traverse für einen extra sicheren Stand und Aufstieg · max. Gesamtbelastung 120 kg Die nivello®-Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt.
Arbeitspodest aus Aluminium Besonders stabile Konstruktion aus Rechteckrohr-Holmen Plattformtiefe: 460 mm 240 mm tiefe Stufen Im Raster von 200 mm erweiterbar (auf Anfrage) Serienmäßig mit zwei Schiebegriffen Zwei Hubrollen Ø 125 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Rutschfeste Kunststoffschuhe Neigung: 45° In verschiedenen Stufen- und Plattformausführungen erhältlich Maximale Belastung: 200 kg
Passend für Podesttreppen Nicht kombinierbar mit steckbarer Geländerausführung; In Verbindung mit Handlauf (050114, 050109, 050110) muss Geländer gebohrt werden
Sprossen-Schiebeleiter aus GFK. Holme und Sprossen aus glasfaserverstärkten Rechteckrohr-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit). Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm. Ohne Füllstoffe. Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung. Beschläge stahl verzinkt. Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse. Oberleiter ab Größe 2 x 12 Sprossen mit Wandlaufrollen. Korrosionsbeständige Führungsbeschläge. Oberleitern bis 3,0 m mit nivello®-Leiterschuhe. Sprossenabstand: 280 mm. Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse). nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik. Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen. Seilzugleiter geprüft nach DIN EN 131. Die Ausführung berücksichtigt die EN 61478:2002 (1.000 Volt). Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar. Maximale Belastung: 150 kg. Hinweis: Anlegeleitern über 3,0 m dürfen nur dann ohne Traverse verwendet werden · wenn diese ausschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt werden (z. B. fest eingebaut · mit Haken versehen · mit Gurt befestigt). Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
Aluminium · mit 2 Traversen · einsetzbar als Steh- und Anlegeleiter, treppengängig · mittig durch automatisch verriegelnde Stahlscharniere klappbar · Höhenverstellung beider Außenteile teleskopartig im Abstand von 280 mm · einfaches Handling durch robuste Handgriffe · Sprossen mit geriffelter Auftrittsfläche · dauerhafte Sprossen-Holmverbindung · max. Gesamtbelastung 150 kg
Die robuste Schwerlastleiter mit einer Belastbarkeit bis zu 225 kg,extra hohem Sicherheitsbügel, Multifunktionsschale und Eimerhaken fürden professionellen Einsatz.+ Hochbelastbare einseitige Stufen-Stehleiter für extreme Beanspruchungbis max. 225 kg+ Extra hoher (40% höher als der Standard) ergonomischerSicherheitsbügel mit verschraubter Werkzeugablage und integriertemEimerhaken+ Stabile, holmumgreifende, verschraubte Hightech-Metall-Gelenkverbindung+ Integrierter Klemmschutz im Gelenkbereich durch Sicherheits-Holmabschlussstopfen+ Stabile Alu-Sicherheitsplattform mit rutschhemmender Profilierung undbeidseitigem Plattformheber+ In Metalllaschen eingenähte, witterungsbeständige und verschraubteGurtbänder ab 6 Stufen+ Profilierte, verstärkte D-Stufen, 80 mm tief, für sicheren Aufstiegund bequemen Stand, erfüllen die Anforderungen der TRBS 2121-2 für dieNutzung von Stufen als Arbeitsplatz+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung + Zweikomponenten-Fußstopfen (SafetyCap) gewährleisten einen sicherenStand+ Zusätzliche Eckverstrebungen für maximale Stabilität, auch bei hoherBelastung
Arbeitspodest aus Aluminium Besonders stabile Konstruktion aus Rechteckrohr-Holmen Plattformtiefe: 460 mm 240 mm tiefe Stufen Im Raster von 200 mm erweiterbar Serienmäßig mit zwei Schiebegriffen Zwei Hubrollen Ø 125 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Rutschfeste Kunststoffschuhe Neigung: 45° In verschiedenen Stufen- und Plattformausführungen erhältlich Maximale Belastung: 200 kg
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Lichte Weite 300 mm Rechteck-Holme 58 x 25 mm Geriffelte Sprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich Gewicht 8,1 kg
Fahrbare Alu-Podestleiter, beidseitig begehbar, mit 180 mm tiefen Stufen und großer Standplattform aus Profilrost mit R13-Rutschhemmung incl. umlaufendem Plattformgeländer für sicheres und bequemes Arbeiten + Geringe Standbreite, ideal für regalnahes Arbeiten + Plattformgröße 600 x 720 mm, Profilrost mit R13-Rutschhemmung + Beidseitiges Plattformgeländer, 1,0 m hoch, 40 mm Durchmesser mit integrierter verstärkter Knieleiste + KRAUSE-Connect-System für stabile Handlauf-Befestigung ohne störende Kupplung + Stufenloser Übergang vom Plattformgeländer in die separat erhältlichen Treppenhandläufe - kein Umfassen von Treppenhandlauf zu Plattformgeländer-Handlauf und umgekehrt erforderlich + 100 mm hohe Fußleiste für erhöhte Sicherheit (100 % höher als von der Norm EN 131-7 gefordert) + Vier bei Belastung arretierende Lenkrollen Ø 125 mm, davon zwei mit Feststellbremsen, gewährleisten leichtes Verschieben und verhindern ungewolltes Wegrollen beim Betreten der Treppe + Lieferung in vormontierten Baugruppen für einen leichten schnellen Aufbau + Optional mit selbstschließenden Sicherheitstüren (Art.-No. 821492) ausrüstbar + Ab einer Podesthöhe von 1,00 m sind nach DIN EN 131-7 beidseitig Handläufe erforderlich. Handläufe sind als erforderliches Zubehör zu bestellen
Sprossen-Anlegeleiter aus GFK Holme und Sprossen aus glasfaserverstärkten Kunststoff-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit) Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm Ohne Füllstoffe Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen Geprüft bis 28.000 Volt nach DIN EN 61478:2002 Kategorie 1 nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Hinweis: Anlegeleitern über 3,0 m dürfen nur dann ohne Traverse verwendet werden · wenn diese ausschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt werden (z. B. fest eingebaut · mit Haken versehen · mit Gurt befestigt) Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Holme aus glasfaserverstärkten Rechteckrohr-Profilen (mind. 10 Jahre Alterungsbeständigkeit) Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm Durch Verwendung des Einhängetritte aus Metall reduziert sich die Isolationsspannung auf 1.000 V Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung Beschläge Stahl verzinkt Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse Oberleiter ab Größe 2 x 12 mit Wandlaufrollen Korrosionsbeständige FührungsbeschlägeOberleitern bis 3,0 m mit nivello® Leiterschuhen Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Standard-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen sicheren Stand und Aufstieg bei Anlegeleitern über 3,0 m. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen Schiebeleiter geprüft nach DIN EN 131. Die Ausführung berücksichtigt die EN 61478:2002 (Kat. 1: 28.000 Volt) Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen, es gilt die gesetzliche Gewähleistung (Alterungsbeständigkeit 10 Jahre)