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MUNK Steigleiter
| Ausführung: | Einzügig |
|---|---|
| Breite: | 520 mm |
| Holmhöhe: | 60 mm |
| Kategorie: | Schachtleiter & Steigleiter |
| Leiterlänge: | 7640 mm |
| Lieferumfang: | Steigleitern erhalten bei uns in verschiedenen Materialausführungen passend zum Einsatzzweck. |
| Material: | Stahl verzinkt |
| Steighöhe: | 6440 mm |
| Typ: | Steigleiter |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Für Montagearbeiten auf Dächern.+ Erhältlich in Aluminium, Holz oder Alu-Holz+ Holme aus wasserfestem, verleimtem, mehrlagigem Schichtholz oder ausAluminium+ Stabile Sprossen in gewölbter Form aus Aluminium oder Buche+ Zu Montagezwecken kann die Dachleiter auch mit dem FirstÜberwurfbügelauf der Dachfläche gesichert werden (ohne die Verwendung vonDachhaken).Info: Dachleitern nicht– als Anlegeleitern verwenden– mit der obersten Sprosse einhängen– in die Dachrinne stellen– bei Dachneigungen von mehr als 75° benutzen
Der Leiternklassiker für die verschiedensten Arbeiten. Beliebt bei Malern und Elektrikern.- Stabiles, mehrfach verschraubtes Stahl-Scharnier- Spreizsicherung durch Ketten- Sicherungslaschen sorgen für sicheren Transport- Holme aus astfreiem, hochwertigem Holz wirken isolierend- Nicht leitendes Material- Sprossen aus Hartholz mit bewährter Zylinderverzapfung- Fusskappen als Zubehör erhältlich (bis Größe 2x8 Spr.)
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
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Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Lichte Weite 400 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
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Der robuste und bewährte Aluminium-Montagetritt mit tiefen, rutschhemmenden Gitterroststufen und großer Plattform, eignet sich hervorragend für alle feuchten und öligen Arbeitsumgebungen.- Noch mehr Sicherheit durch gezahnte Aluminium-Gitterroststufen- Die Alu-Gitterroststufen erfüllen die höchste Anforderung an dieRutschhemmung – Bewertungsgruppe R 13 gemäß DGUV Regel 108-003 bzw. DIN 51130- Obere Standfläche: 520 x 305 mm- Stufentiefe: 240 mm- Stabile, verschweißte Alu-Rohrkonstruktion- Speziell ausgeformte Stufen-Vorderkanten sorgen für einen sicherenAufstieg und Stand- Rutschhemmende Fußkappen
Leicht verstaubares Aluminium-Steckleitern-System für unterschiedlicheArbeitshöhen+ Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung sorgenfür hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer+ Hochfest verbördelte Sprossen-/Holmverbindung+ Leiternunterteil mit breiter Quertraverse und rutschhemmendenFußkappen (SafetyCap)+ Leiternoberteil mit Wandlaufrollen und abriebfestem Anlageklotz ausweichem Gummimaterial mit Keilausschnitt, der an Hausecken undFensterprofilen angelegt werden kann+ Zweikomponenten-Kopf- und Fußstopfen, -kappen aus Hart- und Weichteilmit Abrutsch-/Anlegeschutz schützen empfindliche Böden und Fassaden oderWände+ Stabile Steckverbindung mit automatischer Verriegelung, die nicht überden Leiternholm hinausragt und mit einem Handgriff wieder gelöst werdenkann+ Schnellverschlüsse auf der Holminnenseite, die bei Transport undLagerung der Leiter nicht stören+ Runde Sicherungsbolzen dienen ebenfalls als Führung für ein leichtesZusammenstecken der Leiternteile, ohne zu verkeilen. Beim Erreichen derEndposition verriegeln diese automatisch+ Das Oberteil ermöglicht durch die Zweikomponenten-Fußstopfen und denAnlegeklotz aus weichem Gummimaterial als Abrutsch/-Anlegeschutz auchdie einzelne Nutzung und schützt empfindliche Böden, Fassaden und Wände+ Belastbar bis 150 kg
Der Aluminium-Profitritt besitzt eine große Plattform, ist leicht verfahrbar, klappbar und erlaubt dank eines nazu senkrechten Stützteils, nahes Arbeiten am Objekt.- Extra große Standplattform für einen sicheren Stand (550 x 350 mm)- Doppelfunktion: Tritt mit integrierter Einhängemöglichkeit für Belagbühnen (1,5 – 2,0 m lang) zur Erstellung einer großenArbeitsfläche- Kompakt zusammenklappbar- Einfach, schnell und rückenschonend verfahrbar- Durch das fast senkrecht verlaufende Stützteil ist ein nahes Arbeiten am Objekt möglich- Breite, stabile Quertraverse mit rutschhemmenden Fußkappen (SafetyCap) und integrierten Transportrollen
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Aluminium · beidseitig begehbar · stabile Rechteckrohr-Holme · 80 mm tiefe, geriffelte Stufen · Stufenabstand 235 mm · 4-fach gebördelte Stufen-Holmverbindung · konische Holmführung für sicheren Stand · 4-fach verschraubtes, massives Leitergelenk aus Aluminium · ergo-pad® Griffzone mit Klemmmechanismus · nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik · Spreizsicherung durch zwei hochfeste Polyestergurte · max. Gesamtbelastung 150 kg
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Universell einsetzbar. Einfache Montage. Stabile Konstruktion. Formschönes Design. Unsere Verbindungselemente und Rohre mit Außendurchmesser 40 mm für Systemgeländer lassen sich in sämtlichen Konstruktionsvarianten aufbauen. Im Standard sind die Verbindungselemente aus Stahl verzinkt · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis ist auch eine Ausführung in Edelstahl erhältlich · welche für den Außenbereich empfohlen wird. Eine Oberflächenbehandlung wie z. B. Pulverbeschichtung kann in allen gängigen RALFarben auf Anfrage durchgeführt werden.. Alle Verbindungen auf Anfrage auch in Edelstahl erhältlich Weitere technische Eigenschaften: · Durchmesser: 40mm
Zur Verteilung des Anlegedrucks durch vergrößerte Auflagefläche.+ Durchmesser ca. 150 mm+ Einfache Montage durch Klemmverschluss+ Geeignet für Leitern mit einer Holmstärke von 25 mm
Systemteil Steigleitern - Rückenschutzbügel+ Durchmesser 700 mm+ Stahl, verzinkt+ mit vormontierten Befestigungsmitteln