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MUNK Sprossen-Schiebeleiter zweiteilig GFK/Alu mit nivello®-Traverse
| Arbeitshöhe: | 7,2 m |
|---|---|
| Außenbreite: | 420 mm |
| Gewicht: | 21,3 kg |
| Holmhöhe: | 73 mm |
| Kategorie: | Schiebeleiter |
| Lieferumfang: | Leiter - Traverse - Gebrauchs- und Bedienungsanleitung |
| Länge ausgezogen: | 6,10 m |
| Material: | GFK/Alu |
| Traversenbreite: | 1200 mm |
| Typ: | Schiebeleiter |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Sprossen-Schiebeleiter aus GFK. Holme und Sprossen aus glasfaserverstärkten Rechteckrohr-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit). Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm. Ohne Füllstoffe. Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung. Beschläge stahl verzinkt. Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse. Oberleiter ab Größe 2 x 12 Sprossen mit Wandlaufrollen. Korrosionsbeständige Führungsbeschläge. Oberleitern bis 3,0 m mit nivello®-Leiterschuhe. Sprossenabstand: 280 mm. Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse). nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik. Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen. Seilzugleiter geprüft nach DIN EN 131. Die Ausführung berücksichtigt die EN 61478:2002 (1.000 Volt). Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar. Maximale Belastung: 150 kg. Hinweis: Anlegeleitern über 3,0 m dürfen nur dann ohne Traverse verwendet werden · wenn diese ausschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt werden (z. B. fest eingebaut · mit Haken versehen · mit Gurt befestigt). Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Beidseitig begehbare Stufen-Doppelleiter mit Holmen ausglasfaserverstärktem Kunststoff.+ Rutschhemmende, geriffelte Stufen, 80 mm tief+ Hochfeste Stufen-/Holmverbindung+ Hohe Standsicherheit durch konische Bauweise+ Hochfeste Gurtbänder+ Massive, langlebige Scharnierverschraubung
Breite, Stabilität und Flexibilität sind die verlässlichen Attribute dieser Aluminium-Anlegeleiter.- 420 mm Außenbreite für einen bequemen Auf- und Abstieg- Rutschhemmende, rundum profilierte 30 mm tiefe Sprossen für einen sicheren Stand- Großdimensionierte Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung sorgen für hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer- Bis max. 24 Sprossen (6,90 m Leiternlänge) erhältlich- Rutschhemmende Fußstopfen (SafetyCap)- Langlebige, 32-fach verbördelte Sprossen-/Holmverbindung- Ab 12 Sprossen mit Quertraverse für noch mehr Sicherheit
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Für Leitern ab Baujahr 2019 mit nivello®-Innenschuh 1 Satz = 2 Stück
1 Satz beszehend aus 1x rechts · 1x links
Aluminium · mit 2 Traversen · einsetzbar als Steh- und Anlegeleiter, treppengängig · mittig durch automatisch verriegelnde Stahlscharniere klappbar · Höhenverstellung beider Außenteile teleskopartig im Abstand von 280 mm · einfaches Handling durch robuste Handgriffe · Sprossen mit geriffelter Auftrittsfläche · dauerhafte Sprossen-Holmverbindung · max. Gesamtbelastung 150 kg
Aluminium · beidseitig begehbar · stabile Rechteckrohr-Holme · 80 mm tiefe, geriffelte Stufen · Stufenabstand 235 mm · 4-fach gebördelte Stufen-Holmverbindung · konische Holmführung für sicheren Stand · 4-fach verschraubtes, massives Leitergelenk aus Aluminium · ergo-pad® Griffzone mit Klemmmechanismus · nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik · Spreizsicherung durch zwei hochfeste Polyestergurte · max. Gesamtbelastung 150 kg
Leiterbreite 520 mm Sprossenabstand: 280 mm Holmabmessung: 60 x 25 mm Sprossenabmessung: 30 x 30 mm Sprossenausführung: bei Alu eloxiert und Alu blank geriffelte Sprossen · bei Stahl verzinkt und Edelstahl Lochsprossen