MUNK Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Bau) Edelstahl 14,64m
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Eigenschaften "MUNK Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Bau) Edelstahl 14,64m "
• Das kompakte Präsentationsmodul setzt bis zu sechs Leitern auf kleinstem Raum attraktiv in Szene und kann dank feststellbaren Rollen schnell und einfach verfahren werden. Die Fertigung aus korrosionsbeständigem Aluminium erlaubt zudem den Einsatz im Innen- und Außenbereich; der Prospekthalter sorgt für eine ideale Information der Endkunden
• Weiteres Plus: Die vormontierte Displaytafel, die bei Abnahme ab fünf Leiternständern sogar mit einem Kundenlogo individualisiert werden kann
• Abmessungen L x B x H: 0,61 x 1,05 x 1,54 m
• Enthalten: 1x ML Stufen-Stehleiter, einseitig begehbar, Bestell-Nr. 011225
• Enthalten: 2x ML Stufen-Stehleiter, beidseitig begehbar, Bestell-Nr. 011233
• Enthalten: 1x ML Stufen-Stehleiter, beidseitig begehbar, Bestell-Nr. 011234
• Enthalten: 1x Stufen-Stehleiter, einsteitig begehbar, Bestell-Nr. 040105
• Enthalten: 1x Stufen-Stehleiter, beidseitig begehbar, Bestell-Nr. 040208
Stahl verzinkt Mehrzügig Steighöhe 13440 mm Leiterlänge 14640 mm Holmhöhe 60 mm
40 Varianten verfügbar
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Stahl verzinkt Mehrzügig Steighöhe 10640 mm Leiterlänge 11840 mm Holmhöhe 60 mm
40 Varianten verfügbar
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Aluminium Mehrzügig Steighöhe 10640 mm Leiterlänge 11840 mm Holmhöhe 60 mm
40 Varianten verfügbar
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Stahl verzinkt Mehrzügig Steighöhe 10920 mm Leiterlänge 12120 mm Holmhöhe 60 mm
36 Varianten verfügbar
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
• Feuerlöscher-Halterung aus Stahl
• Passend für alle-SafeCaddy®-Varianten
• Optimaler Halt und schnelle Entnahme der Löscheinheit
• Inkl. Befestigungsmaterial
Aluminium Mehrzügig Steighöhe 10920 mm Leiterlänge 12120 mm Holmhöhe 60 mm
36 Varianten verfügbar
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Aluminium eloxiert Mehrzügig Steighöhe 10640 mm Leiterlänge 11840 mm Holmhöhe 60 mm
40 Varianten verfügbar
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Edelstahl Mehrzügig Steighöhe 10640 mm Leiterlänge 11840 mm Holmhöhe 60 mm
40 Varianten verfügbar
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Aluminium eloxiert Mehrzügig Steighöhe 10920 mm Leiterlänge 12120 mm Holmhöhe 60 mm
36 Varianten verfügbar
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Aluminium Mehrzügig Steighöhe 15960 mm Leiterlänge 17160 mm Holmhöhe 60 mm
36 Varianten verfügbar
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
+ Mobile Podesttreppe aus stabilen Aluminium-Profilen
+ Neigung: 45°
+ Stufenbreite: 600 mm
+ 2 Stufen, Standhöhe 0,40 m
+ Geriefte, 225 mm tiefe Aluminium-Stufen für einen sicheren Aufstiegund bequemen Stand
+ Standardplattformtiefe 700 mm, Verlängerung und Verbreiterung aufAnfrage möglich
+ Leichtes Verfahren durch 2 am Stützteil angebrachte Bockrollen 125mm+ Alu-Gitterrost/-Lochblechstufen auf Anfrage (Tiefe 240 mm)
+ Lieferung in vormontierten BaugruppenInfo: Nach DIN EN ISO 14122-3 (Zugänge zu maschinellen Anlagen) ist ab 0,50 m Plattformhöhe ein Geländer erforderlich.
Aluminium-Stufen-Regalleiter mit integriertem Kopffahrwerk-System fürDoppelregal, drehbar.+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung mit 80 mm tiefen,profilierten Stufen für einen sicheren Aufstieg und bequemen Stand+ 2 selbstarretierende Bremsrollen (Ø 80 mm) für leichtes Verfahren –in Verbindung mit den Zweikomponenten-Fußstopfen sorgen diese fürsicheren Stand während der Benutzung+ Zwei Laufwerke am oberen Ende mit Bremse und gleitgelagerten Rollen+ Gangbreite max. 1,60 m+ Breitenschwankungen von bis zu 2 cm werden vom Laufwerk ausgeglichen+ Handlauf und Haltestange als Zubehör erhältlichInfo: Bei der Bestellung ist das Maß D = senkrechte Einhängehöheentscheidend bei der Auswahl der Regalleiter. Wir fertigen Regalleiternauch nach Ihren Vorgaben an. Bitte geben Sie uns das exakte Maß vomBoden bis zur Unterkante der Schienenanlage an sowie Regallänge undGangbreite.
Die clip-step R 13 Trittauflage ist ein zertifizierter · rutschhemmender Belag für unsere Stufenleitern. Die clip-step R 13 Trittauflage erfüllt mit einem Kunststoffprofil mit Korundeinstreuung die Vorgaben der Bewertungsgruppe R 13 und wurde in der Bewertungsgruppe für den Verdrängungsraum mit V6 klassifiziert Speziell in nassen oder ölverschmierten Arbeitsumgebungen bietet die clip-step R 13 Trittauflage eine zusätzliche Erhöhung der Arbeitssicherheit Die clip-step R13 Trittauflage wird vollflächig und passgenau auf die Stufe aufgeclippt und kann rückstandsfrei · ohne Beschädigung der Leiter wieder entfernt werde Die clip-step R13 Trittauflage wird bei beidseitig begehbaren Stufenleitern bis zur laut DIN EN 131 maximal begehbaren Stufe aufgebracht und funktioniert so als optische Kontrolle für den korrekten Gebrauch der Leiter Als Zubehör einzeln für 15,00 Euro ohne MwSt./Stück (unverbindliche Preisempfehlung) für Ihre Stufenleiter erhältlich
für Stufen-Stehleiter beidseitig begehbar - 2x3 - Kunststoff
69 Varianten verfügbar
Die clip-step R 13 Trittauflage ist ein zertifizierter · rutschhemmender Belag für unsere Stufenleitern. Die clip-step R 13 Trittauflage erfüllt mit einem Kunststoffprofil mit Korundeinstreuung die Vorgaben der Bewertungsgruppe R 13 und wurde in der Bewertungsgruppe für den Verdrängungsraum mit V6 klassifiziert Speziell in nassen oder ölverschmierten Arbeitsumgebungen bietet die clip-step R 13 Trittauflage eine zusätzliche Erhöhung der Arbeitssicherheit Die clip-step R13 Trittauflage wird vollflächig und passgenau auf die Stufe aufgeclippt und kann rückstandsfrei · ohne Beschädigung der Leiter wieder entfernt werde Die clip-step R13 Trittauflage wird bei beidseitig begehbaren Stufenleitern bis zur laut DIN EN 131 maximal begehbaren Stufe aufgebracht und funktioniert so als optische Kontrolle für den korrekten Gebrauch der Leiter Als Zubehör einzeln für 15,00 Euro ohne MwSt./Stück (unverbindliche Preisempfehlung) für Ihre Stufenleiter erhältlich
Die clip-step R 13 Trittauflage ist ein zertifizierter · rutschhemmender Belag für unsere Stufenleitern. Die clip-step R 13 Trittauflage erfüllt mit einem Kunststoffprofil mit Korundeinstreuung die Vorgaben der Bewertungsgruppe R 13 und wurde in der Bewertungsgruppe für den Verdrängungsraum mit V6 klassifiziert Speziell in nassen oder ölverschmierten Arbeitsumgebungen bietet die clip-step R 13 Trittauflage eine zusätzliche Erhöhung der Arbeitssicherheit Die clip-step R13 Trittauflage wird vollflächig und passgenau auf die Stufe aufgeclippt und kann rückstandsfrei · ohne Beschädigung der Leiter wieder entfernt werde Die clip-step R13 Trittauflage wird bei beidseitig begehbaren Stufenleitern bis zur laut DIN EN 131 maximal begehbaren Stufe aufgebracht und funktioniert so als optische Kontrolle für den korrekten Gebrauch der Leiter Als Zubehör einzeln für 15,00 Euro ohne MwSt./Stück (unverbindliche Preisempfehlung) für Ihre Stufenleiter erhältlich
für Aluminium-Arbeitspodest starr Kunststoff schwarz 4 Stück/Satz D. 30 mm
2 Varianten verfügbar
Zubehör gemäß TRBS 2121 und DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694 bzw. GUV-I 694) und geltendem DGUV Regelwerk. Änderungs- und Komplettierungsarbeiten wie z. B. Rollenanbau · Montage von Haken · Querrohren · Ketten · etc. führen wir zum Pauschalpreis von 51,00 Euro ohne MwSt. (unverbindliche Preisempfehlung) pro ausgeführte Änderung für Sie aus. Ein umfassendes Angebot an bewährten Zubehörteilen macht Ihr Arbeitsgerät noch sicherer und praktischer im Einsatz.
Als Steh- und Anlegeleiter einsetzbare Aluminium-Gelenkleiter für denInnen- und Außenbereich.- Patentiertes Sicherheitsrastgelenk mit Einhandbedienbügel (SpeedMatic-System) für schnelle und komfortable Bedienung- Breite Quertraverse für sicheren Stand- Langlebige, 32-fach verbördelte Sprossen-/Holmverbindung- Leicht verstaubar
Robuste und langlebige Aluminium-Stehleiter mit hochfest verbördeltenStufen und extrem rutschhemmender Plattform.- Sicherheitsbügel mit integriertem Eimerhaken und Werkzeugaufnahme undKabelhaltern- Hightech-Gelenkverbindungen mit stabilem Stahlkern- Extrem rutschhemmende Alu-Sicherheitsplattform durchGerstenkorn-Profilierung- Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung- Neu entwickelte, große Fußkappen mit Weichteileinlage- stärkerprofiliert, rutschhemmend und bodenschonend durch größere und weichereAufstellfläche
Wahlweise als Schiebeleiter, Anlegeleiter, Stehleiter oder verlängerbare Stehleiter – alles möglich durch Spezialgelenke. Sicherer freistehender Stand der Leiter durch Traverse. Aluminiumaussteifer mit Druckknopfarretierung verhindern ein versehentliches Lösen, können aber per Knopfdruck einfach entriegelt werden. Auch die Montage erfolgt in wenigen Sekunden. Sprossenweise manuelle Höhenverstellung durch Aufsetzhaken. Sicherung gegen Ausheben und Ausschieben. Bequeme Handhabung in allen Einsatzvarianten. Sicherungsklappen verhindern beim Tragen ein seitliches Verschieben der Leiternteile.
Leichte, beidseitig begehbare Aluminium Stehleiter für Arbeitshöhen bis3,30 m (8-stufige Variante).- Robuste, schlagfeste Stahl-Gelenkverbindung- Stabile, 6-fach vernietete Stufen-/Holmverbindung für hohe Stabilität- Rutschhemmende, profilierte und bodenschonende Fußkappen- Reißfeste GurtbänderInfo: Beidseitig begehbare Stehleitern dürfen nur bis zur drittenSprosse/Stufe von oben bestiegen werden! Gemäß EN 131–Teil 3
Fahrbare Stufen-Plattformleiter mit großer, komfortabler Standflächeund Sicherheitsbügel.- Extra hoher (1,0 m) Bügel mit integrierter Ablage fürrückenschonendes Arbeiten- Große Standplattform 500 x 450 mm- Stabile Quertraverse mit integrierten Fahrrollen für einen sicherenStand und einen leichten Transport der Leiter- Beidseitig angebrachte Handläufe für einen sicheren Auf- und Abstieg- Im aufgebauten Zustand leicht zu verfahren- Auch zusammengeklappt ergonomisch zu transportieren- Integrierte Zug- und Drucksicherungen für einen sicheren Stand
Werden Sie den gestiegenen Anforderungen an die Arbeitssicherheit gerecht und sorgen für optimierte Rutschhemmung · sicheren Tritt und komfortablen Stand auf unseren Stufenleiter Die Trittauflage aus geriffeltem Kunststoff wird vollflächig und passgenau auf die Stufe aufgeclippt und kann rückstandsfrei · ohne Beschädigung der Leiter wieder entfernt werden Die clip-step Trittauflage wird bei beidseitig begehbaren Stufenleitern bis zur laut DIN EN 131 maximal begehbaren Stufe aufgebracht und funktioniert so als optische Kontrolle für den korrekten Gebrauch der Leiter Als Zubehör einzeln für 11,00 Euro ohne MwSt./Stück (unverbindliche Preisempfehlung) für Ihre Stufenleiter erhältlich
Gesamthöhe 1580 mm mit clip-step R13-Auflage 4 Stufen Aluminium
6 Varianten verfügbar
mit clip-step R13Trittauflage · Aluminium · einseitig begehbar · Stufen 80 mm tief · mit zertifizierter, rutschhemmender clip-step R13 Trittauflage, für den Einsatz in nassen und öligen Arbeitsbereichen · 4-fach gebördelte Stufen-Holmverbindung · Stufenabstand 235 mm · optimiertes Leitergelenk safe-cap · nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik für optimale Bodenhaftung · Leiterneigung 70° · ergo-pad® Griffzone mit Klemmmechanismus zur Sicherung der zusammengeklappten Holme - für mehr Tragekomfort und Sicherheit · max. Gesamtbelastung 250 kg Die Trittauflage wird bis zur maximal begehbaren Stufe aufgebracht.
Sprossen-Stehleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung nivello®-Traverse in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen extra sicheren Stand und Aufstieg dank nivello®-Leiterschuhe mit 2-Achsen-Neigungstechnik · Anstellwinkel-Kontrolle und wechselbaren Fußplatten. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt Höhenverstellbar von Sprosse zu Sprosse mit wenigen Handgriffen Kunststoff-Endkappen am oberen Holmende Spreizsicherung mit zwei hochfesten Perlongurten Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg