115,33 €
% 188,00 € (38.65% gespart)
Versandkostenfrei
MUNK Leitereinsteckteil
| Ausführung: | 2 |
|---|---|
| Kategorie: | Zubehör für Leitern |
| Lieferumfang: | Nur in Kombination mit Stufen-Baugrubenleiter 012040 verwendbar |
| Material: | Aluminium |
| passend für: | Baugrubenleiter |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
Ähnliche Artikel
Sprossen-Stehleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Konische Holmführung für einen sicheren Stand nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Massive · verzinkte Stahlscharniere mit Verschraubung Kunststoff-Endkappen am oberen Holmende Spreizsicherung mit zwei hochfesten Perlongurten Transportsicherungslaschen Sprossenabstand: 280 mm Vier Holmverlängerungen mit solider Schiebeführung · stufenlos per ergonomischem Sterngriff verstellbar Verstellbereich am Aufstiegsteil max. 400 mm Verstellbereich am Stützteil max. 1.000 mm Maximale Belastung: 150 kg
Plattformleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen Geräumige Plattform mit Riffelung für sicheren Stand (800 x 650 mm) 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Mit beidseitigem Handlauf · 3-seitigem Geländer sowie Knie- und Fußleisten für ein sicheres Begehen und Stehen Zwei Rollen Ø100 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Einfache Montage (Versand erfolgt zerlegt) Quertraversen für hohe Standsicherheit Außenbreite: 650 mm (ohne Traverse) Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg
Oberleiter zur Nachrüstung einer TOPIC 1040 auf eine TOPIC 1041 mit verschweißten Stufen mit rutschhemmenden Eigenschaften.
Für Rollgerüst mit Schrägaufstiegen · oben
Für Sprossen-Schiebeleitern und Sprossen-Mehrzweckleitern aus Aluminium
Anlegeleiter mit Stufen für eine breitere und längere Standfläche. Einfach im Gebrauch, höchstmögliche Sicherheit durch rutschhemmende Kunststofffüße
Plattformleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen Geräumige Plattform mit Riffelung für sicheren Stand (800 x 650 mm) 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Mit beidseitigem Handlauf · 3-seitigem Geländer sowie Knie- und Fußleisten für ein sicheres Begehen und Stehen Zwei Rollen Ø100 mm für ein leichtes Verfahren von Ort zu Ort Einfache Montage (Versand erfolgt zerlegt) Quertraversen für hohe Standsicherheit Außenbreite: 650 mm (ohne Traverse) Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg
Ortsfeste Treppe aus Aluminium mit Neigung 45° Stufenbreite: 1.000 mm Stufentiefe: 225 mm Stufenausführung standardmäßig in Aluminium geriffelt (R 9) · optional auch mit anderen Belägen erhältlich Handlauf einseitig Ø 40 mm mit verschraubten Verbindungselementen serienmäßig (Höhe: 1.100 mm) Zweiter Handlauf optional (bei Wandabstand über 120 mm nach DIN EN ISO 14122-3 erforderlich) Bei Treppen mit Stufenbreite 800 oder 1.000 mm ist ab 3.300 mm senkrechter Höhe eine mittige Abstützung erforderlich (gegen Mehrpreis oder bauseits) Einfache Montage durch Lieferung in vormontierten Baugruppen inklusive Montageanleitung Maximale Belastung: Stufenbelastung 150 kg · Gesamtbelastung 300 kg Hinweis: Im Standard sind Verbindungsteile aus verzinktem Stahl enthalten · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis können diese auch in Edelstahl ausgeführt werden · was für den Außenbereich empfohlen wird
Holme aus Kiefer/Fichte oder astfreier Carolina-Pine, Sprossen aus Buche gefertigt · verzapfte Sprossen-/Holmverbindung, dadurch glatte Holmoberfläche · stabiles Stahl-Hufeisenscharnier · serienmäßig mit praktischem Eimerhaken ausgestattet · hohe Standsicherheit durch Spreizsicherung mit 2 verzinkten Stahlketten
Ortsfeste Treppe aus Aluminium mit Neigung 45° Stufenbreite: 1.000 mm Stufentiefe: 225 mm Stufenausführung standardmäßig in Aluminium geriffelt (R 9) · optional auch mit anderen Belägen erhältlich Handlauf einseitig Ø 40 mm mit verschraubten Verbindungselementen serienmäßig (Höhe: 1.100 mm) Zweiter Handlauf optional (bei Wandabstand über 120 mm nach DIN EN ISO 14122-3 erforderlich) Bei Treppen mit Stufenbreite 800 oder 1.000 mm ist ab 3.300 mm senkrechter Höhe eine mittige Abstützung erforderlich (gegen Mehrpreis oder bauseits) Einfache Montage durch Lieferung in vormontierten Baugruppen inklusive Montageanleitung Maximale Belastung: Stufenbelastung 150 kg · Gesamtbelastung 300 kg Hinweis: Im Standard sind Verbindungsteile aus verzinktem Stahl enthalten · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis können diese auch in Edelstahl ausgeführt werden · was für den Außenbereich empfohlen wird
Mit Anschraubplatten zum Befestigen am Mauerwerk
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
aus Stahl, feuerverzinkt mit Halbkupplung, Ballastierung der Gerüste siehe Aufbau- und Verwendungsanleitung für fahrbare Arbeitsbühnen
Für Sprossen-Schiebeleitern und Sprossen-Mehrzweckleitern aus Aluminium Inkl. Befestigungsmaterial
Automatisch schließend durch verdeckt liegende Federmechanik Mit vormontierter Steigschutzschiene · inkl. oberer und unterer lösbarer Endsicherung Darf nur an Stahl/Edelstahl Steigleitern montiert werden
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Leichter Aluminium-Tritt in 5 knalligen Farben. In Haushalt undVerwaltung die ideale Ergänzung.+ 350 x 250 mm große Stand-Plattform, 25 % größer als der Standard+ Schmal auf 220 mm zusammenklappbar+ Leicht und platzsparend zu verstauen+ Sicherung gegen versehentliches Zusammenklappen+ Große Fußkappen, rutschhemmend und bodenschonend+ Großdimensionierte Holme für hohe Stabilität und Langlebigkeit
passend für Rückenschutzstrebe 3.000 mm
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m