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MUNK Ausstiegsholm
| Breite: | 40mm |
|---|---|
| Kategorie: | Holmverlängerungen |
| Länge: | 1350 mm |
| Typ: | Anbsau schräg rechts |
| passend für: | Anlegeleitern |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Die clip-step R 13 Trittauflage ist ein zertifizierter · rutschhemmender Belag für unsere Stufenleitern. Die clip-step R 13 Trittauflage erfüllt mit einem Kunststoffprofil mit Korundeinstreuung die Vorgaben der Bewertungsgruppe R 13 und wurde in der Bewertungsgruppe für den Verdrängungsraum mit V6 klassifiziert Speziell in nassen oder ölverschmierten Arbeitsumgebungen bietet die clip-step R 13 Trittauflage eine zusätzliche Erhöhung der Arbeitssicherheit Die clip-step R13 Trittauflage wird vollflächig und passgenau auf die Stufe aufgeclippt und kann rückstandsfrei · ohne Beschädigung der Leiter wieder entfernt werde Die clip-step R13 Trittauflage wird bei beidseitig begehbaren Stufenleitern bis zur laut DIN EN 131 maximal begehbaren Stufe aufgebracht und funktioniert so als optische Kontrolle für den korrekten Gebrauch der Leiter Als Zubehör einzeln für 15,00 Euro ohne MwSt./Stück (unverbindliche Preisempfehlung) für Ihre Stufenleiter erhältlich
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Aluminium einseitig begehbar · mit integrierter Ablageschale aus Kunststoff · Stufen 80 mm tief geriffelt · geschraubte Stufen-Holmverbindung · geriffelte, großflächige Standplattform · 4-fach genietetes Leitergelenk aus gepresstem Aluminium · rutschfeste Leiterschuhe · Stufenabstand 235 mm · Leiterneigung 70° · hohe Standsicherheit durch konische Bauweise · rutschsichere Leiterschuhe zur vollflächigen Auflage auf dem Untergrund · Spannverbindung durch hochfeste Polyestergurte ab 6 Stufen · max. Gesamtbelastung 150 kg
Die clip-step R 13 Trittauflage ist ein zertifizierter · rutschhemmender Belag für unsere Stufenleitern. Die clip-step R 13 Trittauflage erfüllt mit einem Kunststoffprofil mit Korundeinstreuung die Vorgaben der Bewertungsgruppe R 13 und wurde in der Bewertungsgruppe für den Verdrängungsraum mit V6 klassifiziert Speziell in nassen oder ölverschmierten Arbeitsumgebungen bietet die clip-step R 13 Trittauflage eine zusätzliche Erhöhung der Arbeitssicherheit Die clip-step R13 Trittauflage wird vollflächig und passgenau auf die Stufe aufgeclippt und kann rückstandsfrei · ohne Beschädigung der Leiter wieder entfernt werde Die clip-step Trittauflage wird bei beidseitig begehbaren Stufenleitern bis zur laut DIN EN 131 maximal begehbaren Stufe aufgebracht und funktioniert so als optische Kontrolle für den korrekten Gebrauch der Leiter Als Zubehör einzeln für 15,00 Euro ohne MwSt./Stück (unverbindliche Preisempfehlung) für Ihre Stufenleiter erhältlich
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Lichte Weite 300 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
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Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
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Sprossen-Schiebeleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse dank Steckhaken mit automatisch einrastender Abhebesicherung Oberleiter ab Größe 2 x 14 Sprossen mit Wandlaufrollen Korrosionsbeständige Führungsbeschläge Oberleitern bis 3,0 m mit nivello® Leiterschuhen Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Maximale Belastung: 150 kg Hinweis: Anlegeleitern über 3,0 m dürfen nur dann ohne Traverse verwendet werden · wenn diese ausschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt werden (z. B. fest eingebaut · mit Haken versehen · mit Gurt befestigt) Ab Leiterlänge 3000 mm muss eine Standardverbreiterung in Form einer Traverse (Zubehör) eingesetzt werden.
Robuste fahrbare Aluminium-Treppe, das sichere und mobile Arbeitsmittel für alle Arbeitsbereiche in Anlehnung an die DIN EN ISO 14122. + Stufenbreite: 600 - 800 - 1000 mm (Stufen Alu gerieft) + Stufentiefe: 225 mm bei 45° und 175 mm bei 60° Neigung + Alu-Gitterrost-/-Lochblechstufen auf Anfrage (Stufentiefe 240 mm bei 45° und 185 mm bei 60° Neigung) + Standardplattformtiefe: 700 mm, Verlängerung und Verbreiterung auf Anfrage möglich + Lieferung mit beidseitigem Handlauf und umlaufendem 1100 mm hohem Plattformgeländermit Knie- und Fußleiste + Handläufe sind bei einer Treppenneigung von 45° mit einer Knieleiste ausgestattet + 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steigteil und 2 Lenkrollen, Ø 160 mm mit Feststellern am Steig- und Stützteil + Stabile Fahrwerkstraverse am Steig- und Stützteil + Die Lieferung erfolgt in vormontierten Baugruppen + Treppen mit anderem Neigungswinkel, Stufenbreite und Oberfläche als Sonderausführungauf Anfrage möglich + *gem. DIN EN ISO 14122 ist ab einer senkrechten Höhe von über 4000 mm ein Zwischenpodest erforderlich Mögliches optionales Zubehör: + Sicherungsschranke + Sicherungstür + Abnehmbare Werkzeugablage + Steckbares Geländer + Rutschhemmender Handlauf + Sicherungskette + Stufenkantenmarkierung + Zentralbremse(handbetätigt) + Rammschutzleisten + Verkürzte Traverse (Ballastierung notwendig) + Bockrollen am Stützteil + ComfortStop
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