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Layher Fahrgerüst Uni Leicht P2 SAFETY PLUS mit Doppelgeländer Typ: 1423201 | SH: 1,11 m / AH: 3,11 m
| Arbeitshöhe: | 3,11 m |
|---|---|
| Standhöhe: | 1,11 m |
| Typ: | 1423201 |
| bestehend aus: | 707955_1216180, 707955_1242180, 707955_1297008, 707955_1301150, 707955_1438075, 707955_1439180 |
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Ortsfeste Treppe mit Plattform aus Aluminium mit Neigung 60° Stufen- und Plattformbreite: 600 mm Plattformlänge: 460 mm Letzte Stufe (Tiefe: 225 mm) auf gleicher Höhe wie Plattform montiert (Gesamttrittfläche: 685 mm) Stufen- und Plattformausführung standardmäßig in Aluminium geriffelt (R 9) · optional auch mit anderen Belägen erhältlich Handlauf und Geländer einseitig Ø 40 mm mit verschraubten Verbindungselementen (Höhe: 1.100 mm) serienmäßig Zweiter Handlauf nach DIN EN ISO 14122-3 erforderlich und gegen Mehrpreis erhältlich Untere Holmenden mit robusten Fußwinkeln zur Bodenbefestigung Stirnseitiges Geländer gegen Mehrpreis erhältlich Einfache Montage durch Lieferung in vormontierten Baugruppen inklusive Montageanleitung Bei Treppen mit senkrechter Höhe ab 3.000 mm ist ein Zwischenpodest erforderlich (gegen Mehrpreis) Sofern bauseits keine Auflageflächen oder Befestigungen vorhanden sind · muss die Befestigung über eine Dreieckskonsole erfolgen Maximale Belastung: 1,5 kN/m2 · Stufenbelastung 150 kg · Gesamtbelastung 300 kg Hinweis: Im Standard sind Verbindungsteile aus verzinktem Stahl enthalten · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis können diese auch in Edelstahl ausgeführt werden · was für den Außenbereich empfohlen wird
Die clip-step R 13 Trittauflage ist ein zertifizierter · rutschhemmender Belag für unsere Stufenleitern. Die clip-step R 13 Trittauflage erfüllt mit einem Kunststoffprofil mit Korundeinstreuung die Vorgaben der Bewertungsgruppe R 13 und wurde in der Bewertungsgruppe für den Verdrängungsraum mit V6 klassifiziert Die clip-step R13 Trittauflage wird vollflächig und passgenau auf die Stufe aufgeclippt und kann rückstandsfrei · ohne Beschädigung der Leiter wieder entfernt werde Die clip-step R13 Trittauflage wird bei beidseitig begehbaren Stufenleitern bis zur laut DIN EN 131 maximal begehbaren Stufe aufgebracht und funktioniert so als optische Kontrolle für den korrekten Gebrauch der Leiter Als Zubehör einzeln für 12,00 Euro ohne MwSt./Stück (unverbindliche Preisempfehlung) für Ihre Stufenleiter erhältlich
+ Traverse für alle SprossenLeitern mit Ausstanzung im Holm + Geeignet als Ersatz für Traversen mit einem Maß von 64 mm - hierbei ist die Höhe der Traverse ohne Fußkappe maßgebend + Inklusive ausführlicher Montageanleitung
Die traditionelle Stehleiter in vielfältiger Sicherheits-Ausstattung: kunststoffummantelte Stahlscharniere, reißfeste Polyester-Gurtbänder für Kraftübertragungen bis 3 kN als Spreizsicherung und rutschhemmende Kunststofffüße. Zusätzliche Aussteifer am Holmende sorgen für ein Übertreffen der Werte der DIN EN 131. Die TOPIC 1039 ist optional auch mit einer Kette als Spreizsicherung erhältlich (Preis auf Anfrage).
Das Uni Standard – für Arbeiten an der Wand und an der Decke, an Maschinen, in technischen Anlagen, Betriebs- und Lagerhallen, innen und außen. Standleitern aus Aluminium für Steckmontage, Geländer und Diagonalen aus Aluminium sind einfach einzurasten. Arbeitsböden aus Aluminium-Rahmen und Sperrholz-Einlage, auch als Durchstieg für gefahrlosen Innenaufstieg. Robuste Lenkrollen mit zentrischer Lasteinleitung nach Arretierung für besondere Standfestigkeit sowie Stahlspindeln zum Niveauausgleich.;Gerüststützen aus Aluminium, als Basisverbreiterung erlauben je nach Ausrichtung das Arbeiten an Decke oder Wand und reduzieren die Ballastierung.;Der Sicherheitsaufbau P2 realisiert die kollektive Schutzmaßnahme und entspricht somit den Anforderungen der aktuellen Fassung der DIN EN 1004 sowie den geltenden europäischen Arbeitsschutzgesetzen in vollem Umfang.
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Die robuste Aluminium-Stehleiter mit Multifunktionsschale undEimerhaken für den professionellen Einsatz.- Hoher Sicherheitsbügel mit verschraubter Werkzeugablage undintegriertem Eimerhaken- Stabile, holmumgreifende, verschraubte Hightech-Metall-Gelenkverbindung- Integrierter Klemmschutz im Gelenkbereich durchSicherheits-Holmabschlussstopfen- Stabile Alu-Sicherheitsplattform mit rutschhemmender Profilierung undbeidseitigem Plattformheber- In Metalllaschen eingenähte, witterungsbeständige und verschraubteGurtbänder ab 6 Stufen- Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung- Zweikomponenten-Fußstopfen (SafetyCap) gewährleisten einen sicherenStand - Zusätzliche Eckverstrebungen an der unteren Stufe für mehrStabilität
Das Uni Leicht Gerüst ist ein kompaktes, leichtes Fahrgerüst für sicheres und bequemes Arbeiten überall dort, wo Sie bisher auf der Leiter standen - die Standfläche von immerhin 1,30 m² erlaubt ungehindertes Bewegen und die Mitnahme von Werkzeug und Material. Das geringe Gewicht und die handlichen Abmessungen machen das Uni Leicht besonders transportfreundlich und „kombitauglich“. Standleitern (Steckmontage), Geländer und Diagonalen aus Aluminium sind einfach einzurasten. Arbeitsböden aus Aluminium-Rahmen und Sperrholz-Einlage als Durchstieg für gefahrlosen Innenaufstieg. Stabile Lenkrollen sorgen für besondere Standfestigkeit.;Der Sicherheitsaufbau P2 SAFTY-PLUS mit Doppelgeländer realisiert die kollektive Schutzmaßnahme als systemimmanenten, kollektiven Seitenschutz welcher auschließlich von der jeweils unteren Lage montiert und demontiert werden kann, diese Aufbauform schließt ein Umgehen der Sicherheitsvorschriften aus, vereinfacht, beschleunigt die Montage und Demontage und entspricht somit, quasi mit doppelter Sicherheit, den Anforderungen der aktuellen Fassung der DIN EN 1004 sowie den geltenden europäischen Arbeitsschutzgesetzen in vollem Umfang.;Fahrbalken, aus Stahl, zur Basisverbreiterung- mit Rohrverbindern für wahlweises Aufstecken der Standleitern zum Arbeiten an Decke oder Wand.
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Gemäß DIN EN 131-3 sind produktspezifische Aufkleber mit Benutzerhinweisen anzubringen. Die Erklärung zu den verwendeten Piktogrammen finden Sie unter www.steigtechnik.de
Ortsfeste Treppe mit Plattform aus Aluminium und Neigung 45° Stufen- und Plattformbreiten: 600 · 800 oder 1.000 mm Stufentiefe: 225 mm Plattformlänge: 460 mm Letzte Stufe auf gleicher Höhe wie Plattform montiert Stufen- und Plattformausführung standardmäßig in Aluminium geriffelt (R 9) · optional auch mit anderen Belägen erhältlich Handlauf und Geländer einseitig Ø 40 mm mit verschraubten Verbindungselementen (Höhe: 1.100 mm) serienmäßig Stirnseitiges Geländer sowie zweiter Handlauf optional (bei Wandabstand über 120 mm nach DIN EN ISO 14122-3 erforderlich) Einfache Montage durch Lieferung in vormontierten Baugruppen inklusive Montageanleitung Maximale Belastung: 1,5 kN/m2 · Stufenbelastung 150 kg · Gesamtbelastung 300 kg Bei Treppen mit Stufenbreite 800 oder 1.000 mm ist ab 3.300 mm senkrechter Höhe eine mittige Abstützung erforderlich (gegen Mehrpreis oder bauseits) Sofern bauseits keine Auflageflächen oder Befestigungen vorhanden sind · muss die Befestigung über eine Dreieckskonsole erfolgen Hinweis: Im Standard sind Verbindungsteile aus verzinktem Stahl enthalten · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis können diese auch in Edelstahl ausgeführt werden · was für den Außenbereich empfohlen wird
Werden Sie den gestiegenen Anforderungen an die Arbeitssicherheit gerecht und sorgen für optimierte Rutschhemmung · sicheren Tritt und komfortablen Stand auf unseren Stufenleitern Die Trittauflage aus geriffeltem Kunststoff wird vollflächig und passgenau auf die Stufe aufgeclippt und kann rückstandsfrei · ohne Beschädigung der Leiter wieder entfernt werden Die clip-step Trittauflage wird bei beidseitig begehbaren Stufenleitern bis zur laut DIN EN 131 maximal begehbaren Stufe aufgebracht und funktioniert so als optische Kontrolle für den korrekten Gebrauch der Leiter Als Zubehör einzeln für 11,00 Euro ohne MwSt./Stück (unverbindliche Preisempfehlung) für Ihre Stufenleiter erhältlich
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Gebeizt und passiviert Lichte Weite 300 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
Sprossen-Anlegeleiter aus GFK Holme und Sprossen aus glasfaserverstärkten Kunststoff-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit) Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm Ohne Füllstoffe Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen Geprüft bis 28.000 Volt nach DIN EN 61478:2002 Kategorie 1 nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Hinweis: Anlegeleitern über 3,0 m dürfen nur dann ohne Traverse verwendet werden · wenn diese ausschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt werden (z. B. fest eingebaut · mit Haken versehen · mit Gurt befestigt) Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Eine Erweiterung der klassischen Stehleiter mit bequemen breiten Stufen, kunststoffummantelten Stahlscharnieren, Verstärkungswinkel und reißfeste Polyester-Gurtbänder sind Qualitätsmerkmale. Parallel verlaufende Holme. Eine lichte Weite von 390 mm sowie beidseitige Traversen garantieren eine hohe Sicherheit sowie einen komfortablen Aufstieg.
Fahrbare Stufen-Plattformleiter mit großer, komfortabler Standfläche und umlaufender Absicherung.- Sicherheitsbügel und Kette für einen rundum sicheren und großflächigen Arbeitsplatz- Große Standplattform 500 x 450 mm- Beidseitig angebrachte Handläufe für einen sicheren Auf- und Abstieg- Stabile Quertraverse mit integrierten Fahrrollen für einen sicheren Stand und einen leichten Transport der Leiter- Im aufgebauten Zustand leicht zu verfahren- Auch zusammengeklappt ergonomisch zu transportieren- Integrierte Zug- und Drucksicherung für einen sicheren Stand