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Layher Dachauflegeleiter 1051 gem. DIN 4567-4 15 Sprossen Alu natur
| Farbe: | Alu/natur |
|---|---|
| Stufen-/Sprossenanzahl: | 15 Sprossen |
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Zweiteilige Schiebeleiter für größere Höhen, mit kurzen Transport- und Lagermaßen. Sprossenweise manuelle Längeneinstellung durch Aufsetzhaken, Sicherung gegen Ausheben und Ausschieben beim Transport und in Gebrauchsstellung. Die TOPIC 1035 kann optional mit Kopffahrwerk ausgestattet werden.
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Aluminium-Stufen-Regalleiter mit integriertem Kopffahrwerk-System fürDoppelregal, drehbar.+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung mit 80 mm tiefen,profilierten Stufen für einen sicheren Aufstieg und bequemen Stand+ 2 selbstarretierende Bremsrollen (Ø 80 mm) für leichtes Verfahren –in Verbindung mit den Zweikomponenten-Fußstopfen sorgen diese fürsicheren Stand während der Benutzung+ Zwei Laufwerke am oberen Ende mit Bremse und gleitgelagerten Rollen+ Gangbreite max. 1,60 m+ Breitenschwankungen von bis zu 2 cm werden vom Laufwerk ausgeglichen+ Handlauf und Haltestange als Zubehör erhältlichInfo: Bei der Bestellung ist das Maß D = senkrechte Einhängehöheentscheidend bei der Auswahl der Regalleiter. Wir fertigen Regalleiternauch nach Ihren Vorgaben an. Bitte geben Sie uns das exakte Maß vomBoden bis zur Unterkante der Schienenanlage an sowie Regallänge undGangbreite.
Plattformleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm Geräumige Plattform aus geriffeltem Aluminium-Warzenblech 480 x 655 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Mit beidseitigem Handlauf · 3-seitigem Geländer sowie Knie- und Fußleisten für ein sicheres Begehen und Stehen Beidseitig stufenlos verstellbare Ausleger Selbstschließende Sicherheitstüre Großzügige Werkzeugablageschale Zwei Rollen Ø150 mm und praktikabler Klappmechanismus für einen schnellen Standortwechsel Mit und ohne flexiblem Teleskopaufsatz zum Einstecken erhältlich Ausführung nach DIN EN 131-7 und der französischen Normen NFP 93-352/353 Maximale Belastung: 150 kg Breite 1480 mm, Schritt-Länge 1150 mm
Eine Erweiterung der klassischen Stehleiter mit bequemen breiten Stufen, kunststoffummantelten Stahlscharnieren, Verstärkungswinkel und reißfeste Polyester-Gurtbänder sind Qualitätsmerkmale. Parallel verlaufende Holme. Eine lichte Weite von 390 mm sowie beidseitige Traversen garantieren eine hohe Sicherheit sowie einen komfortablen Aufstieg.
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Steigschutzschiene mit Verbindungslasche
Aluminium einseitig begehbar · mit integrierter Ablageschale aus Kunststoff · Stufen 80 mm tief geriffelt · geschraubte Stufen-Holmverbindung · geriffelte, großflächige Standplattform · 4-fach genietetes Leitergelenk aus gepresstem Aluminium · rutschfeste Leiterschuhe · Stufenabstand 235 mm · Leiterneigung 70° · hohe Standsicherheit durch konische Bauweise · rutschsichere Leiterschuhe zur vollflächigen Auflage auf dem Untergrund · Spannverbindung durch hochfeste Polyestergurte ab 6 Stufen · max. Gesamtbelastung 150 kg
+ Traverse für alle SprossenLeitern mit Ausstanzung im Holm + Geeignet als Ersatz für Traversen mit einem Maß von 64 mm (Höhe derTraverse ohne Fußkappe) + Beidseitiger Höhenausgleich für sicheren Stand auf Treppen, Absätzen und Bodenunebenheiten bis zu 250 mm + Höhenverstellung farblich gekennzeichnet + Inklusive ausführlicher Montageanleitung
Set aus zwei Bügeln inklusive Verbindungsstück und Montagesatz
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Auslösemechanismus für Notleiter über Sicherungsschranke automatisch bei Betätigung der Schranke Erforderlich bei Zugängen zur Leiter unter 5,82 m senkrechter Höhe und gleichzeitiger Verwendung der Notleiter Bestell-Nr. 62446 Schranke aus Stahl verzinkt
Stufen-Glasreinigerleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe Stufen mit rutschhemmenden Trittauflagen clip-step R13 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Sichere Steckverbindung mit zusätzlichen Hakenverriegelung Oberleiter mit Laufrollen und abriebfestem Anlegegummi mit Keilausschnitt Unterleiter mit nivello®-Traverse für einen extra sicheren Stand und Aufstieg (liegt lose bei) Stufenabstand: 263 mm Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 120 kg
Aluminium · stabile Dreieckrohr-Holme, abriebfest eloxiert · 80 mm tiefe, geriffelte Stufen und zwei Antrittssprossen 50 mm · hochfeste Stufen-/Sprossen-/Holmverbindung · bequeme Höhenverstellung durch intuitive Teleskopfunktion · bei Leiterlänge 4,10 m· inklusive Klapptraverse (liegt lose bei) · Stufen-/Sprossenabstand 300 mm · max. Belastung 150 kg
für Art.-Nr. 1309.150 / 1303.150
Für Montagearbeiten auf Dächern.+ Erhältlich in Aluminium, Holz oder Alu-Holz+ Holme aus wasserfestem, verleimtem, mehrlagigem Schichtholz oder ausAluminium+ Stabile Sprossen in gewölbter Form aus Aluminium oder Buche+ Zu Montagezwecken kann die Dachleiter auch mit dem FirstÜberwurfbügelauf der Dachfläche gesichert werden (ohne die Verwendung vonDachhaken).Info: Dachleitern nicht– als Anlegeleitern verwenden– mit der obersten Sprosse einhängen– in die Dachrinne stellen– bei Dachneigungen von mehr als 75° benutzen
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
+ Mobile Podesttreppe aus stabilen Aluminium-Profilen + Neigung: 45° + Stufenbreite: 1.000 mm + 2 Stufen, Standhöhe 0,40 m + Geriefte, 225 mm tiefe Aluminium-Stufen für einen sicheren Aufstieg und bequemen Stand + Standardplattformtiefe 700 mm, Verlängerung und Verbreiterung auf Anfrage möglich + Leichtes Verfahren durch 2 am Stützteil angebrachte Bockrollen Ø 125mm + Alu-Gitterrost/-Lochblechstufen auf Anfrage (Tiefe 240 mm) + Lieferung in vormontierten Baugruppen Info: Nach DIN EN ISO 14122-3 (Zugänge zu maschinellen Anlagen) ist ab0,50 m Plattformhöhe ein Geländer erforderlich.
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden