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Layher Allzweckleiter 3-teilig TOPIC 1040 3x8 Sprossen
| Ersatzteile: | 707955_6492012, 707955_6492015, 707955_6492114, 707955_6492811, 707955_6493008 |
|---|---|
| Stufen-/Sprossenanzahl: | 3x8 Sprossen |
| Zubehör: | 707955_1016763 |
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Traverse für alle STABILO-StufenLeitern und MONTO/STABILO-SprossenLeitern.+ Geeignet zum Nachrüsten bestehender Leitern+ Durch variable Nutverstellung passend für fast alle Leiterntypen+ Für unterschiedliche Holmbreiten und -höhen nutzbar+ Inclusive ausführlicher Montageanleitung
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Zur Sicherung von Anlegeleitern an Einhängekonsole Werkzeuglos im Sprossen- und Stufenloch verschraubbar 1 Satz = 2 Stück
Leicht verstaubares Aluminium-Steckleitern-System für unterschiedlicheArbeitshöhen. Die verwendeten Stufen erlauben eine TRBS 2121-2 konformeAnwendung als Arbeitsplatz.+ Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung sorgenfür hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ Leiternunterteil mit breiter Quertraverse und rutschhemmendenZweikomponenten-Fußkappen (SafetyCap)+ Leiternoberteil mit Wandlaufrollen und abriebfestem Anlageklotz ausweichem Gummimaterial mit Keilausschnitt, der an Hausecken undFensterprofilen angelegt werden kann+ Bequemer Stand auf 80 mm tiefen, profilierten Stufen, wodurch dieAnforderungen der TRBS 2121-2 zur Nutzung von Stufen als Arbeitsplatzsichergestellt sind+ Zweikomponenten-Kopf- und Fußstopfen, -kappen aus Hart- und Weichteilmit Abrutsch-/Anlegeschutz schützen empfindliche Böden und Fassaden oderWände+ Stabile Steckverbindung mit automatischer Verriegelung, die nicht überden Leiternholm hinausragt und mit einem Handgriff wieder gelöst werdenkann+ Schnellverschlüsse auf der Holminnenseite, die bei Transport undLagerung der Leiter nicht stören+ Runde Sicherungsbolzen dienen ebenfalls als Führung für ein leichtesZusammenstecken der Leiternteile, ohne zu verkeilen. Beim Erreichen derEndposition verriegeln diese automatisch+ Das Oberteil ermöglicht durch die Zweikomponenten-Fußstopfen und denAnlegeklotz aus weichem Gummimaterial als Abrutsch/-Anlegeschutz auchdie einzelne Nutzung und schützt empfindliche Böden, Fassaden und Wände+ Belastbar bis 150 kg
Klappbares Arbeitspodest aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen Obere Trittfläche: 520 x 330 mm Beidseitige · starre Verbindung Leicht im Transport · platzsparend in der Aufbewahrung Rutschfeste Kunststoffschuhe Maximale Belastung: 150 kg
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)