48,55 €
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KRAUSE Wandhalter 270-400 mm für Alu & St.vz.
Systemteil Steigleitern - Wandhalter 270 - 400 mm
+ Verstellbar
+ Grundplatte 200 x 200 mm
+ Bohrungsabstand 150 x 160 mm, Bohrungsdurchmesser 15 mm
+ Für Alu- und Stahlleiter
| Größe: | 200 x 200 mm |
|---|---|
| Wandabstand: | 270-400 mm |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Fahrbare Plattformtreppe aus Aluminium mit Neigung 60° Stufen- und Plattformbreite: 800 mm Plattformlänge: 460 mm Letzte Stufe (Tiefe: 225 mm) auf gleicher Höhe wie Plattform montiert (Gesamttrittfläche: 685 mm) Stufen- und Plattformausführung standardmäßig in Aluminium geriffelt (R 9) · optional auch mit anderen Belägen erhältlich Handlauf beidseitig und 3-seitiges Plattformgeländer Ø 40 mm mit verschraubten Verbindungselementen serienmäßig (Geländerhöhe: 1.100 mm) Zwei Lenkrollen Ø 100 mm am Steigteil und zwei Bockrollen Ø 125 mm als Querfahrwerk am Stützteil garantieren ein einfaches Verfahren von Ort zu Ort · die integrierten Feststeller (Totalstop) sorgen für einen sicheren Stand Einfache Montage durch Lieferung in vormontierten Baugruppen inklusive Montageanleitung Maximale Belastung: 1,5 kN/m2 · Stufenbelastung 150 kg · Gesamtbelastung 300 kg Hinweis: Im Standard sind Verbindungsteile aus verzinktem Stahl enthalten · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis können diese auch in Edelstahl ausgeführt werden · was für den Außenbereich empfohlen wird
Anlegeleiter mit Stufen für eine breitere und längere Standfläche. Einfach im Gebrauch, höchstmögliche Sicherheit durch rutschhemmende Kunststofffüße
Ergonomisch geformte Griffzone für ein leichteres und komfortableres Handling unserer Stufenleitern Anbringung am optimalen Tragepunkt Integrierter Klemmmechanismus sichert die Holme der Leiter im zusammengeklappten Zustand (Bestell-Nr. 19051 und 19052)
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Die professionelle Lösung nicht nur für das Treppenhaus. Mit der Treppenstehleiter ist der Niveauausgleich auf unebenem Gelände oder Treppen kein Problem. Die robuste Bauweise und durchdachte Detaillösungen garantieren eine optimale Handhabung. Die an der Leiter montierten Holmverlängerungen sind mit den innen am Leiternholm angebrachten Flügelmuttern schnell arretiert und leicht zu einzustellen. 80 mm breite, geriffelte Stufen mit Rutschfestigkeit R12 in Laufrichtung. Verstellbereich der Holmverlängerungen auf der einen Seite von 40 cm und auf der anderen von 80 cm. Robuste, kunststoffummantelte Stahlscharniere. Reißfeste Polyester-Gurtbänder.
Gebeizt und passiviert Lichte Weite 300 mm Rechteckrohr-Holme 50 x 20 mm Rutschsichere Lochsprossen Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
+ Fußkappe für KlappTreppe 3-5 Stufen, hinten+ Farbe: schwarz+ Lieferung paarweise
Stufen-Stehleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen und große Plattform 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Konische Holmführung für einen sicheren Stand nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik ergo-pad® Griffzone mit Klemmmechanismus Leitergelenk 'safe-cap' Trittauflagen clip-step relax für ein komfortables Arbeiten Praktische Ablageschale mit integrierten Haken und Werkzeugaufnahmen Ab sieben Stufen: Spreizsicherung mit zwei hochfesten Perlongurten Stufenabstand: 235 mm Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg
Systemteil Steigleitern - Wandhalter 200 mm+ starr+ Grundplatte 65 x 60 mm+ Bohrungsdurchmesser 15 x 22 mm+ Für Alu- und Stahlleiter
+ Fahrbare Alu-Podestleiter, einseitig begehbar, mit 175 mm tiefen rutschhemmenden Stufen und großer Standplattform incl. umlaufendem Plattformgeländer für sicheres und bequemes Arbeiten + Geringe Standbreite, ideal für regalnahes Arbeiten + Plattformgröße 600 x 700 mm, Aluminium gerieft + Dreiseitiges Plattformgeländer, 1,0 m hoch, 40 mm Durchmesser mit integrierter verstärkter Knieleiste + KRAUSE Connect-System für stabile Handlauf-Befestigung ohne störende Kupplung + Stufenloser Übergang vom Plattformgeländer in die separat erhältlichen Treppenhandläufe - kein Umfassen von Treppenhandlauf zu Plattformgeländer-Handlauf und umgekehrt erforderlich + 100 mm hohe Fußleiste für erhöhte Sicherheit (100 % höher als von der Norm EN 131-7 gefordert) + Vier bei Belastung arretierende Lenkrollen Ø 125 mm, davon zwei mit Feststellbremsen, gewährleisten leichtes Verschieben und verhindern ungewolltes Wegrollen beim Betreten der Treppe + Lieferung in vormontierten Baugruppen für einen leichten schnellen Aufbau + Optional mit selbstschließender Sicherheitstür (Art.-No. 821492) ausrüstbar + Ab einer Podesthöhe von 1,00 m sind nach DIN EN 131-7 beidseitig Handläufe erforderlich. Handläufe sind als erforderliches Zubehör zu bestellen
Stufen-Stehleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen und große Plattform 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Konische Holmführung für einen sicheren Stand nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik ergo-pad® Griffzone mit Klemmmechanismus Leitergelenk 'safe-cap' Trittauflagen clip-step relax für ein komfortables Arbeiten Praktische Ablageschale mit integrierten Haken und Werkzeugaufnahmen Ab sieben Stufen: Spreizsicherung mit zwei hochfesten Perlongurten Stufenabstand: 235 mm Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen · über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig Bei der Planung von Notleiteranlagen · insbesondere der Zustiegssicherungen · ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein- · Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm · oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen · dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen · für Fluchtwege vorgesehene und gesicherte Flächen · die aus den Gefahrenbereichen führen · enden
Die traditionelle Stehleiter in vielfältiger Sicherheits-Ausstattung: kunststoffummantelte Stahlscharniere, reißfeste Polyester-Gurtbänder für Kraftübertragungen bis 3 kN als Spreizsicherung und rutschhemmende Kunststofffüße. Zusätzliche Aussteifer am Holmende sorgen für ein Übertreffen der Werte der DIN EN 131. Die TOPIC 1039 ist optional auch mit einer Kette als Spreizsicherung erhältlich (Preis auf Anfrage).
Einfaches Nachrüsten an bestehenden Leitern für einen stabileren Stand Erhöht die Sicherheit und reduziert das Risiko von Stürzen und Unfällen