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Krause STABILO VielzweckLeiter +S 3x8 Sprossen/Stufen
Dreiteilige Aluminium-Vielzweckleiter mit Stufen/Sprossen-Kombination für TRBS 2121-2-konforme Anwendung. Durch die neue, innovative Stufen/Sprossen- Kombination in einer Leiter kann diese als Verkehrsweg und als Arbeitsplatz verwendet werden. Einsetzbar als Anlege-, Schiebe- und Stehleiter mit ausschiebbarem und, durch die KRAUSE Trigon- Traverse, einzeln herausnehmbarem und nutzbarem Leiternteil.
+ Stabile, holmumgreifende Aluminium-Führungsprofile für eine hohe Stabilität
+ Hohe Standsicherheit durch integrierte Zug- und Drucksicherung
+ Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung
+ Automatisch einrastender Sperrhebel (AutoSnap-System)
+ Extra breite Quertraverse für sicheren Stand
+ Rutschhemmende, rundum profilierte, 30 mm tiefe Sprossen im Stütz- und Steigteil
+ Komfortabler Übergang von Sprossen auf Stufen durch die innovative, blaue Sicherheits-Breitsprosse
+ Bequemer, sicherer Stand auf 80 mm tiefen profilierten Stufen im herausnehmbaren Leiternteil, wodurch die Anforderungen der TRBS 2121-2 zur Nutzung von Stufen sichergestellt sind
+ Rutschhemmende Fußkappen und –stopfen (SafetyCap)
+ Hochfeste, in Metalllaschen eingenähte Gurtbänder
+ Wandlaufrollen und Trigon Traverse ab Ausführung 3 x 12 Sprossen/Stufen im Lieferumfang enthalten
Nähere Informationen über die wesentlichen Anforderungen der TRBS 2121-2 finden Sie in folgendem Erklärvideo unseres Partners Krause: https://www.youtube.com/watch?v=Zx-clvfwPus&feature=youtu.be
| Arbeitshöhe: | 3,30 - 5,95 m |
|---|---|
| Grundfläche: | 1,83 x 0,97 m |
| Kategorie: | Mehrzweckleiter |
| Leiterlänge ausgefahren: | 5,20 m |
| Leiterlänge eingefahren: | 2,40 m |
| Material: | Aluminium |
| Senkrechte Höhe: | 2,25 - 4,90 m |
| Sprossentiefe: | 30 mm |
| Stufentiefe: | 80 mm |
| Transportmaß: | 0,50 x 0,25 x 2,45 m (B/T/L) |
| Traversenbreite: | 1,00 m |
| maximale Standhöhe: | 1,30 - 3,95 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
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Ortsfeste Treppe mit Plattform aus Aluminium und Neigung 45° Stufen- und Plattformbreiten: 600 · 800 oder 1.000 mm Stufentiefe: 225 mm Plattformlänge: 460 mm Letzte Stufe auf gleicher Höhe wie Plattform montiert Stufen- und Plattformausführung standardmäßig in Aluminium geriffelt (R 9) · optional auch mit anderen Belägen erhältlich Handlauf und Geländer einseitig Ø 40 mm mit verschraubten Verbindungselementen (Höhe: 1.100 mm) serienmäßig Stirnseitiges Geländer sowie zweiter Handlauf optional (bei Wandabstand über 120 mm nach DIN EN ISO 14122-3 erforderlich) Einfache Montage durch Lieferung in vormontierten Baugruppen inklusive Montageanleitung Maximale Belastung: 1,5 kN/m2 · Stufenbelastung 150 kg · Gesamtbelastung 300 kg Bei Treppen mit Stufenbreite 800 oder 1.000 mm ist ab 3.300 mm senkrechter Höhe eine mittige Abstützung erforderlich (gegen Mehrpreis oder bauseits) Sofern bauseits keine Auflageflächen oder Befestigungen vorhanden sind · muss die Befestigung über eine Dreieckskonsole erfolgen Hinweis: Im Standard sind Verbindungsteile aus verzinktem Stahl enthalten · welche für den Innenbereich geeignet sind. Gegen Mehrpreis können diese auch in Edelstahl ausgeführt werden · was für den Außenbereich empfohlen wird
Zur Verbreiterung der obersten Sprosse sowie der Reduzierung der Spaltbreite am Ausstieg Abmessungen ca. 620 x 100–300 mm Bestehend aus geriffelten Sprossen · inkl. 2 Klemmverbinder für Leiterholme
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Fahrrolle für STABILO Podestleitern - bitte die gebremste und ungebremste Ausführung beachten- 3-4 Stufen- 125 mm Durchmesser- Lieferung stückweise