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Krause STABILO Stufen-StehLeiter mit großer Standplattform 1x4 Stufen
- Extra hoher (1,0 m) Bügel mit integrierter Ablage für rückenschonendes Arbeiten
- Große Standplattform 500 x 450 mm
- Stabile Quertraverse mit integrierten Fahrrollen für einen sicheren Stand und einen leichten Transport der Leiter
- Beidseitig angebrachte Handläufe für einen sicheren Auf- und Abstieg
- Im aufgebauten Zustand leicht zu verfahren
- Auch zusammengeklappt ergonomisch zu transportieren
- Integrierte Zug- und Drucksicherungen für einen sicheren Stand
| Arbeitshöhe: | 2,95 m |
|---|---|
| Grundfläche: | 1,14 x 0,85 m |
| Kategorie: | Stufenanlegeleiter |
| Plattformgröße: | 500 x 450 mm |
| Senkrechte Höhe: | 1,95 m |
| Transportmaß: | 0,60 x 0,25 x 2,10 m (B/T/L) |
| Traversenbreite: | 0,85 m |
| maximale Standhöhe: | 0,95 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Die universell einsetzbare Aluminium-Anlegeleiter mit R13-Stufen für ergonomischen und sicheren Stand sowie TRBS 2121-2-konforme Anwendung.+ Sichere Anwendung durch integrierten Abrutsch-/Anlegeschutz+ Holme aus Alu-Pressprofil mit zusätzlicher Kantenverstärkung sorgen für hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung+ Ergonomischer Stand auf 80 mm tiefen R13-Stufen (gemäß den Anforderungen der DIN EN 16165:2021 und der ASR A1.5/1.2 geprüft durch das IFA „Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“) mit offenem Lochbild für einen sicheren Stand, wodurch die Anforderungen der TRBS 2121-2 zur Nutzung von Stufen als Arbeitsplatz sichergestellt sind+ Kein Zusetzen der Profilierung durch Matsch, Schnee oder Eis möglich. Durch Besteigen kann eine selbstreinigende Funktion erfolgen, da Schmutz durch die Löcher fällt und Flüssigkeiten ablaufen können+ Gegenüber vielen anderen marktüblichen R13-Stufen mit zusätzlichen Gummi- oder Kunststoffeinsätzen ist die vollständig aus Aluminium gefertigte R13 Stufe von KRAUSE keinem weiteren Verschleiß unterlegen+ Rutschhemmende Fußstopfen (SafetyCap)+ Ab 12 Stufen mit Quertraverse für noch mehr Sicherheit gemäß Vorgabe der EN 131+ Vorausgestattet mit einem wosatec QR-Code-Etikett für die einfache Digitalisierung der Prüfdokumentation von Arbeitsmitteln
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Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
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Lenkrolle 700 mit Polyurethan-Belag, Kunststoffrad, D=200 mm. Mit Fußspindel, Verstellbereich 0,30 – 0,60 m, Spindelmutter mit Feststeller, Rolle mit Doppelbremshebel und Lastzentrierung in gebremstem Zustand, Zulässige Belastung: 7,0 kN (≈ 700 kg)
Für Montagearbeiten auf Dächern.+ Erhältlich in Aluminium, Holz oder Alu-Holz+ Holme aus wasserfestem, verleimtem, mehrlagigem Schichtholz oder ausAluminium+ Stabile Sprossen in gewölbter Form aus Aluminium oder Buche+ Zu Montagezwecken kann die Dachleiter auch mit dem FirstÜberwurfbügelauf der Dachfläche gesichert werden (ohne die Verwendung vonDachhaken).Info: Dachleitern nicht– als Anlegeleitern verwenden– mit der obersten Sprosse einhängen– in die Dachrinne stellen– bei Dachneigungen von mehr als 75° benutzen
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Aluminium · Stabile Rechteckrohr-Holme · geriffelte Stufen 80 mm (an allen Leiterteilen) · 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung · nivello®-Leiterschuhe und nivello®-Traverse · einsetzbar als Steh-, Anlege- und Schiebeleiter · einfache Höhenverstellung und sichere Arretierung mittels Steckhaken mit automatisch einrastender Abhebesicherung · Oberleiter mit Wandlaufrollen · Spreizsicherung mit zwei hochfesten Polyestergurten und lösbarer Metallstrebe · Stufenabstand 263 mm · Leiterbreite 490 mm (ohne Traverse) · Leiterneigung 70° Die nivello®-Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt.