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Krause STABILO Stufen-StehLeiter hoher Bügel 1x3 Stufen
extra hohem Sicherheitsbügel, Multifunktionsschale und Eimerhaken für
den professionellen Einsatz.
+ Hochbelastbare einseitige Stufen-Stehleiter für extreme Beanspruchung
bis max. 225 kg
+ Extra hoher (40% höher als der Standard) ergonomischer
Sicherheitsbügel mit verschraubter Werkzeugablage und integriertem
Eimerhaken
+ Stabile, holmumgreifende, verschraubte Hightech-Metall-
Gelenkverbindung
+ Integrierter Klemmschutz im Gelenkbereich durch Sicherheits-
Holmabschlussstopfen
+ Stabile Alu-Sicherheitsplattform mit rutschhemmender Profilierung und
beidseitigem Plattformheber
+ In Metalllaschen eingenähte, witterungsbeständige und verschraubte
Gurtbänder ab 6 Stufen
+ Profilierte, verstärkte D-Stufen, 80 mm tief, für sicheren Aufstieg
und bequemen Stand, erfüllen die Anforderungen der TRBS 2121-2 für die
Nutzung von Stufen als Arbeitsplatz
+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung
+ Zweikomponenten-Fußstopfen (SafetyCap) gewährleisten einen sicheren
Stand
+ Zusätzliche Eckverstrebungen für maximale Stabilität, auch bei hoher
Belastung
| Arbeitshöhe: | 2,70 m |
|---|---|
| Belastbarkeit: | 225 kg |
| Grundfläche: | 0,75 x 0,50 m |
| Kategorie: | Stufenanlegeleiter |
| Leiterlänge ausgefahren: | 1,70 m |
| Senkrechte Höhe: | 1,60 m |
| Sprossentiefe: | 80 mm |
| Transportmaß: | 0,50 x 0,20 x 1,75 m (B/T/L) |
| maximale Standhöhe: | 0,70 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
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Zum Anbau an Anlege- und Schiebeleitern für sicheren Stand bei allen Arbeiten rund um den Baum. Werksseitiger Anbau gegen Mehrpreis 1 Satz = 2 Rohrstützen mit Schraubverbindung (Anbringung Leiter-sprosse) · 2 Gurtbänder (Sicherung) · 1 Satz Erdspitzen (für die Leiter)
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m