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Krause STABILO SkyMatic Teleskop-PlattformLeiter 1x3-5
+ Fahrbare, höhenverstellbare Alu-Plattformleiter nach DIN EN 131-7, einseitig begehbar, mit großer Standplattform incl. 4-seitigem Plattformgeländer für sicheres und bequemes Arbeiten
+ Komfortable und einfache Handhabung – Mit Aufklappen der Leiter werden alle Geländer und Sicherheitstüren automatisch positioniert
+ Bei der Ausführung 1x3 bis 1x5 Sprossen können Arbeitshöhen von 2,80 m - 3,30 m und bei Ausführung 1x5 bis 1x9 Arbeitshöhen von 3,30 m - 4,35 m erreicht werden
+ Maximale Flexibilität und Einsatz auf Treppen und Absätzen durch beidseitige Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse
+ Höhenverstellung komfortabel und leichtgängig durch patentiertes ClickMatic-System
+ Rundum gesicherter Arbeitsplatz nach TRBS 2121-2 durch dreiseitigen Geländerkorb und selbstschließende Durchgangssperre
+ Plattformgröße 600 x 500 mm aus rutschhemmendem Aluminiumprofil
+ Leichtgängiger Schnellverschluss an der Plattform sorgt für zusätzliche Standsicherheit und verhindert ein ungewolltes Zusammenklappen der Leiter
+ 150 mm hohe Fußleiste für erhöhte Sicherheit (200 % höher als von der Norm EN 131-7 gefordert)
+ Stabile gebördelte Sprossen-Holmverbindung mit bündigem Übergang zur Plattform
+ Zwei stabile Quertraversen mit rutschhemmenden Fußkappen (SafetyCap)
+ Leicht und bequem mit einer Hand verfahrbar durch zwei in die Traverse integrierte Bockrollen
+ Geringe Standbreite, ideal für objektnahes Arbeiten
+ Bei Art.-No. 832948 sorgen beidseitig stufenlos verstellbare Ausleger für noch mehr Standsicherheit. Ab Ausführung 1x7 Sprossen müssen die Ausleger verwendet werden
+ Platzsparend verstaubar durch kompakte Klappmaße - Fixierbänder verhindern ungewolltes Auseinanderklappen
+ Lieferung inklusive einer passenden, klettbaren Werkzeugtasche, die dank eines abnehmbaren Schulterriemens vielseitig und überall einsetzbar ist
+ Vorausgestattet mit einem wosatec QR-Code-Etikett für die einfache Digitalisierung der Prüfdokumentation von Arbeitsmitteln
| Arbeitshöhe: | 2,80 - 3,30 m |
|---|---|
| Belastbarkeit: | 150 kg |
| Grundfläche: | 1,45 x 0,90 m |
| Kategorie: | Plattformleiter & Podestleiter |
| Leiterlänge eingefahren: | 2,00 - 2,60 m |
| Transportmaß: | 0,8 x 0,5 x 2,25 m |
| Traversenbreite: | 0,9 m |
| maximale Standhöhe: | 0,80 - 1,30 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Die robuste Schwerlastleiter mit einer Belastbarkeit bis zu 225 kg,extra hohem Sicherheitsbügel, Multifunktionsschale und Eimerhaken fürden professionellen Einsatz.+ Hochbelastbare einseitige Stufen-Stehleiter für extreme Beanspruchungbis max. 225 kg+ Extra hoher (40% höher als der Standard) ergonomischerSicherheitsbügel mit verschraubter Werkzeugablage und integriertemEimerhaken+ Stabile, holmumgreifende, verschraubte Hightech-Metall-Gelenkverbindung+ Integrierter Klemmschutz im Gelenkbereich durch Sicherheits-Holmabschlussstopfen+ Stabile Alu-Sicherheitsplattform mit rutschhemmender Profilierung undbeidseitigem Plattformheber+ In Metalllaschen eingenähte, witterungsbeständige und verschraubteGurtbänder ab 6 Stufen+ Profilierte, verstärkte D-Stufen, 80 mm tief, für sicheren Aufstiegund bequemen Stand, erfüllen die Anforderungen der TRBS 2121-2 für dieNutzung von Stufen als Arbeitsplatz+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung + Zweikomponenten-Fußstopfen (SafetyCap) gewährleisten einen sicherenStand+ Zusätzliche Eckverstrebungen für maximale Stabilität, auch bei hoherBelastung
Der Maschinentritt aus Aluminium ist das sichere und komfortable Hilfsmittel für Montage- und Wartungsarbeiten an Maschinen sowie für den Höhenzugang in der Lagerlogistik. Die robuste, verschweißte Rohrkonstruktion mit einer großen Standplattform (540 x 310mm) ermöglicht einen sicheren Stand, vor allem bei länger andauernden Arbeiten. Breite Stufen (580 x 225mm) sorgen für einen sicheren Auf- und Abstieg. Standplattform und Stufen sind aus Aluminium-Riffelblech und somit rutschsicher. Der Maschinentritt 1075 entspricht der Europäischen Norm DIN EN 14183-C.
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mit clip-step R13Trittauflage · Aluminium · einseitig begehbar · Stufen 80 mm tief · mit zertifizierter, rutschhemmender clip-step R13 Trittauflage, für den Einsatz in nassen und öligen Arbeitsbereichen · 4-fach gebördelte Stufen-Holmverbindung · Stufenabstand 235 mm · optimiertes Leitergelenk safe-cap · nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik für optimale Bodenhaftung · Leiterneigung 70° · ergo-pad® Griffzone mit Klemmmechanismus zur Sicherung der zusammengeklappten Holme - für mehr Tragekomfort und Sicherheit · max. Gesamtbelastung 250 kg Die Trittauflage wird bis zur maximal begehbaren Stufe aufgebracht.
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)