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Krause STABILO PodestLeiter fahrbar einseitig begehbar 1x6 Stufen
| Arbeitshöhe: | 3,45 m |
|---|---|
| Grundfläche: | 1,70 x 0,90 m |
| Kategorie: | Plattformleiter & Podestleiter |
| Material: | Aluminium |
| Plattformgröße: | 600 x 700 mm |
| Senkrechte Höhe: | 2,45 m |
| Stufentiefe: | 175 mm |
| Transportmaß: | 0,90 x 0,60 x 1,65 m (B/T/L) |
| maximale Standhöhe: | 1,45 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Zubehör gemäß TRBS 2121 und DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694 bzw. GUV-I 694) und geltendem DGUV Regelwerk. Änderungs- und Komplettierungsarbeiten wie z. B. Rollenanbau · Montage von Haken · Querrohren · Ketten · etc. führen wir zum Pauschalpreis von 51,00 Euro ohne MwSt. (unverbindliche Preisempfehlung) pro ausgeführte Änderung für Sie aus. Ein umfassendes Angebot an bewährten Zubehörteilen macht Ihr Arbeitsgerät noch sicherer und praktischer im Einsatz.
Verstellbarer Wandhalter Für Schachtleitern Stahl verzinkt Hinweis: Für Leitern mit 4 – 9 Sprossen sind 2 Satz (= 4 Stück) Wandhalter · für Leitern mit 10 – 15 Sprossen 3 Satz (= 6 Stück) Wandhalter · für Leitern mit 16 – 24 Sprossen 5 Satz (= 10 Stück) Wandhalter erforderlich 1 Satz = 2 Stück (1 x rechts · 1 x links). Zur Befestigung am Schacht dürfen Dübel und Bolzen an Stelle von Muttern und Schraubenbolzen nur dann verwendet werden · wenn deren Eignung am Ort der Verwendung der Leiter nachgewiesen wurde. Sie sind entsprechend der vom Hersteller angegebenen · am Verankerungspunkt der Leiter wirkenden Kraft auszuwählen. Dübel und Schrauben für die Wandbefestigung gehören nicht zum Lieferumfang. Bitte informieren Sie sich bei renommierten Dübelanbietern.
Sprossen-Stehleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung nivello®-Traverse in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen extra sicheren Stand und Aufstieg dank nivello®-Leiterschuhe mit 2-Achsen-Neigungstechnik · Anstellwinkel-Kontrolle und wechselbaren Fußplatten. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt Höhenverstellbar von Sprosse zu Sprosse mit wenigen Handgriffen Kunststoff-Endkappen am oberen Holmende Spreizsicherung mit zwei hochfesten Perlongurten Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
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