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Krause STABILO KaminkehrerLeiter Anthrazit 1x10 Sprossen
+ Holme und Sprossen aus Aluminium
+ Halbrunde, stark geriffelte Sprossen
+ Die halbrunde Sprossenform ermöglicht den Einsatz der Leiter auf den unterschiedlichsten Dachneigungen
+ Durch den 90 mm hohen Seitenholm ist der Mindestabstand der Sprosse zur Dachfläche von 60 mm gewährleistet
+ Durch Verbindungslaschen verlängerbar
Info: Wir empfehlen bei dem dauerhaften Verbleib der Leiter auf dem Dach pro Dachhaken 1 Abhebesicherung Art.-No. 804525 zu verwenden.
Leitern dürfen nur bis 75° Dachneigung benutzt werden.
| Arbeitshöhe: | 2,80 m |
|---|---|
| Farbe: | Anthrazit |
| Kategorie: | Anlegeleiter |
| Leiterbreite: | 0,33 m |
| Material: | Aluminium |
| Seitenholm Höhe: | 90 mm |
| Transportmaß: | 0,35 x 0,10 x 2,85 m (B/T/L) |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Stufen-Regalleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Für Doppelregale mit Gangbreiten bis 1,60 m (Schwankungen bis 20 mm werden vom Laufwerk ausgeglichen) Laufruhiges Kopffahrwerk für ein leichtes Verschieben der Leiter Selbstarretierende Federrollen Ø 80 mm am unteren Ende Rutschfeste Leiterschuhe Stufenabstand: 235 mm Leiterbreite: 400 mm (ohne Rollen) Leiterbreite mit Rollen: 580 mm Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg Hinweis: Regalleitern werden in den angegebenen Standardlängen sowie individuell auf Maß gefertigt. Hierfür bitte jeweils die genaue senkrechte Einhängehöhe angeben – beim Preis wird die nächsthöhere Leiter sowie eine Änderungspauschale von 51,00 Euro UVP ohne MwSt. berechnet. Auf Maß gefertigte Regalleitern sind vom Umtausch ausgeschlossen
Beidseitig begehbare Sprossenstehleiter für den besonderen beruflichen Gebrauch. Sie berücksichtigt die ergonomischen Bedürfnisse bestimmter Berufsgruppen, wie Maler, Tapezierer, bei längerem Verweilen auf den Standsprossen. Die Leitern gemäß der österreichischen Zusatznorm Z1501 entsprechen den Bestimmungen der Normen EN 131-1 und -2 mit Ausnahme der obersten beiden Sprossenabstände beider Leiternteile. Diese betragen 320 mm für ein komfortables Stehen auf der Leiter.
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Stufen-Glasreinigerleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Sichere Steckverbindung mit zusätzlichen Hakenverriegelung Oberleiter mit Laufrollen und abriebfestem Anlegegummi mit Keilausschnitt Unterleiter mit nivello®-Traverse für einen extra sicheren Stand und Aufstieg (liegt lose bei) Je nach Auswahl können maximal vier Einzelteile kombiniert werden · da die Standhöhe von 5,0 m nicht überschritten werden darf Stufenabstand: 263 mm Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 120 kg Die nivello®-Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt.
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Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Einfaches Nachrüsten an bestehenden Leitern für einen stabileren Stand Erhöht die Sicherheit und reduziert das Risiko von Stürzen und Unfällen
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1 Satz = 2 Stück
Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Leiterntraverse für noch mehr Standsicherheit, einfache Montage durch den Combigrip-Leiternfuß