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Krause MONTO StehLeiter Solido XL 1x10 Stufen
+ Stabile, verschraubte Ablageschale aus Metall für die sichere Aufbewahrung von Materialien und Werkzeugen
+ Hightech-Metall-Gelenkverbindung, holmumgreifend mit Gelenkschutz
+ 325 x 260 mm tiefe, extrem rutschhemmende Alu-Sicherheits-Plattform mit Gerstenkorn-Profilierung
+ Hochfest verbördelte Stufen-/Holmverbindung
+ 80 mm tiefe V-Stufen mit Anti-Rutsch-Profilierung
+ Neu entwickelte, große Fußkappen mit Weichteileinlage – stärker profiliert, rutschhemmend und bodenschonend durch größere und weichere Aufstellfläche (SafetyCap)
+ Vorausgestattet mit einem wosatec QR-Code-Etikett für die einfache Digitalisierung der Prüfdokumentation von Arbeitsmitteln
| Arbeitshöhe: | 4,15 m |
|---|---|
| Gewicht: | 12,4 kg |
| Grundfläche: | 1,75 x 0,65 m |
| Leiterlänge: | 2,90 m |
| Material: | Aluminium |
| Senkrechte Höhe: | 2,75 m |
| Stufenanzahl: | 1x10 |
| Transportmaß: | 0,65 x 0,11 x 2,95 m (B/T/L) |
| maximale Standhöhe: | 2,15 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Wenn es die Zugangssituation erfordert · müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein. Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Gitterrostbelag mit einer Anbaukonsole Geländer an einer Stirnseite inkl. Geländerverbinder Erweiterungspodeste beliebig aneinander verschraubbar Flächenlast: 4,0 kN/m² Einzellast: 2,0 kN/m² Schraubabstände 1230 mm
Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Lieferung komplett mit Rillennägeln Farbige Haken sind feuerverzinkt und pulverbeschichtet Mittig auf den Sparren anzubringen Für die erste Leiter werden min. zwei Haken · für jede weitere Leiter min. ein Haken benötigt Entsprechend Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 (EU) und DIN EN 517 Auf Dächern mit einer Neigung von 22,5° bis 75° sind Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 einzubauen. Sie sind wie folgt auf der Dachfläche zu verteilen: Obere Reihe Zwischenliegende Reihen in jeweils Untere Reihe Der horizontale Abstand der Sicherheitshaken einer Reihe darf nicht mehr als 2,0 m betragen. Anzuwenden bei Traufhöhen über 3,0 m
Haushaltsleiter aus Aluminium 80 mm tiefe · geriffelte Stufen und große Plattform Genietete Sprossen- / Holmverbindung Rutschsichere Leiterschuhe Ab fünf Stufen: Spreizsicherung mit zwei hochfesten Perlongurten Für den beruflichen Gebrauch zugelassen und geeignet Maximale Belastung: 150 kg Für diese Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung