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Krause STABILO Stufen-StehLeiter mit großer Standplattform und Sicherheitsbügel 1x7 Stufen
- Sicherheitsbügel und Kette für einen rundum sicheren und großflächigen Arbeitsplatz
- Große Standplattform 500 x 450 mm
- Beidseitig angebrachte Handläufe für einen sicheren Auf- und Abstieg
- Stabile Quertraverse mit integrierten Fahrrollen für einen sicheren Stand und einen leichten Transport der Leiter
- Im aufgebauten Zustand leicht zu verfahren
- Auch zusammengeklappt ergonomisch zu transportieren
- Integrierte Zug- und Drucksicherung für einen sicheren Stand
| Arbeitshöhe: | 3,65 m |
|---|---|
| Grundfläche: | 1,61 x 0,89 m |
| Kategorie: | Stufenanlegeleiter |
| Plattformgröße: | 500 x 450 mm |
| Senkrechte Höhe: | 2,65 m |
| Transportmaß: | 0,60 x 0,25 x 3,00 m (B/T/L) |
| Traversenbreite: | 0,90 m |
| maximale Standhöhe: | 1,65 m |
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
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