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MUNK Arbeitspodest
| Kategorie: | Arbeitspodest |
|---|---|
| Material: | Aluminium |
| Plattformbreite: | 1330 mm |
| Plattformtiefe: | 1260 mm |
Rudolf-Diesel-Str. 23
89312 Günzburg
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Aluminium · stabile Rechteckrohrholme · 4-fach gebördelte Sprossen-Holmverbindung · Vierkantsprossen 30 x 30 mm mit beidseitig geriffelter Auftrittfläche · Sprossenabstand 280 mm · max. Gesamtbelastung 150 kg · äußere Breite 420 mm · nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Anlegeleitern mit einer Leiternlänge über 3,0 m werden mit einer Standardtraverse entsprechend der seit dem 01.01.2018 gültigen Norm EN 131-1 geliefert.
Sprossen-Schiebeleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse dank Steckhaken mit automatisch einrastender Abhebesicherung Oberleiter ab Größe 2 x 14 Sprossen mit Wandlaufrollen Korrosionsbeständige Führungsbeschläge Oberleitern bis 3,0 m mit nivello® Leiterschuhen Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) Maximale Belastung: 150 kg Standard-Traverse mit rutschsicheren Leiterschuhen in optimaler Breite zum gewählten Produkt für einen sicheren Stand und Aufstieg bei Anlegeleitern über 3,0 m. Die Traverse liegt lose bei und wird zweifach am unteren Holmende verschraubt Hinweis: Nach Norm ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil bei Längen über 3,0 m nicht von der Leiter trennbar
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Leichte, beidseitig begehbare Aluminium Stehleiter für Arbeitshöhen bis3,30 m (8-stufige Variante).- Robuste, schlagfeste Stahl-Gelenkverbindung- Stabile, 6-fach vernietete Stufen-/Holmverbindung für hohe Stabilität- Rutschhemmende, profilierte und bodenschonende Fußkappen- Reißfeste GurtbänderInfo: Beidseitig begehbare Stehleitern dürfen nur bis zur drittenSprosse/Stufe von oben bestiegen werden! Gemäß EN 131–Teil 3
Beidseitig begehbare Sprossenstehleiter für den besonderen beruflichen Gebrauch. Sie berücksichtigt die ergonomischen Bedürfnisse bestimmter Berufsgruppen, wie Maler, Tapezierer, bei längerem Verweilen auf den Standsprossen. Die Leitern gemäß der österreichischen Zusatznorm Z1501 entsprechen den Bestimmungen der Normen EN 131-1 und -2 mit Ausnahme der obersten beiden Sprossenabstände beider Leiternteile. Diese betragen 320 mm für ein komfortables Stehen auf der Leiter.
Sprossen-Schiebeleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 30 x 30 mm 4-fach gebördelte Sprossen-/Holmverbindung Einfache Höhenverstellung von Sprosse zu Sprosse dank Steckhaken mit automatisch einrastender Abhebesicherung Oberleiter ab Größe 2 x 14 Sprossen mit Wandlaufrollen Korrosionsbeständige Führungsbeschläge Oberleitern bis 3,0 m mit nivello® Leiterschuhen Sprossenabstand: 280 mm Leiterbreite: 420 mm (ohne Traverse) nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Maximale Belastung: 150 kg Hinweis: Anlegeleitern über 3,0 m dürfen nur dann ohne Traverse verwendet werden · wenn diese ausschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt werden (z. B. fest eingebaut · mit Haken versehen · mit Gurt befestigt) Ab Leiterlänge 3000 mm muss eine Standardverbreiterung in Form einer Traverse (Zubehör) eingesetzt werden.
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt · da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41) · die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe · Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören). Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen. Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Plattformleiter aus Aluminium Stabile Rechteckrohr-Holme 80 mm tiefe · geriffelte Stufen Große · trapezförmige Plattform (400 / 360 x 425 mm) 4-fach gebördelte Stufen-/Holmverbindung Konische Holmführung für einen sicheren Stand Zwei vormontierte Handläufe für sicheren Auf- und Abstieg Leitergelenk 'safe-cap' Rutschsichere Leiterschuhe Spreizsicherung mit zwei hochfesten Perlongurten Stufenabstand: 235 mm Leiterneigung: 70° Maximale Belastung: 150 kg